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Berechnung Bafög nach Scheidung Eltern?

Frage von Flavoria Flavoria

Wer kann weiterhelfen: Eine Freundin von mir hat die Frage. Ihre Eltern sind geschieden und hatten das gemeinsame Sorgerecht, was wird nun zur Berechnung des Baföganspruchs herangezogen? Das Einkommen von beiden?

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Antworten (3)

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    Antwort von Siam1 Siam1

    Ja, beide Elternteile werden miteinbezogen.

    Jedem Elternteil bleibt ein Grundfreibetrag von 1040 € bzw.960 € übrig. Der Unterhalt, der dir gezahlt wird, fließt in die Berechnung rein und daraus wird der Baföganspruch ermittelt.


    Berechnung: Die Höhe der Leistungen wird grundsätzlich einkommensabhängig berechnet. Maßgeblich sind dabei:

    • euer eigenes Einkommen in der Zeit der BAföG-Unterstützung (Hinzuverdienst von etwa 4.300 Euro brutto im Bezugszeitraum wird nicht auf die BAföG-Leistung angerechnet),

    • Einkommen des/der Ehepartners/in (Freibetrag 960 Euro),

    • Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (Freibetrag der verheirateten Eltern 1.440 Euro, der dauerhaft getrennt lebenden/geschiedenen Eltern je 960 Euro); weitere Freibeträge gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Geschwister...

    http://www.zanjero.de/rettungsring/geld/bafoeg.html#berechnung

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.zanjero.de/rettungsring/geld/bafoeg.html

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.studis-online.de/ sehr empfehlenswert

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    Antwort von bummelliese bummelliese

    Ja, von beiden müssen Teile der Formulare ausgefüllt werden.

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Falls noch Rest-Fragen bestehen:

    Sehr gutes Bafög-Forum:

    http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

    Dort mal fragen!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Sonstige Bafög-Tipps speziel zu "Eigenes Einkommen und Vermögen des Bafög-Empfängers": klicktipps.de/bafoeg.php

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