Wer kann weiterhelfen: Eine Freundin von mir hat die Frage. Ihre Eltern sind geschieden und hatten das gemeinsame Sorgerecht, was wird nun zur Berechnung des Baföganspruchs herangezogen? Das Einkommen von beiden?
Berechnung Bafög nach Scheidung Eltern?
Antworten (3)
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1Antwort von
Siam1Siam1
Ja, beide Elternteile werden miteinbezogen.
Jedem Elternteil bleibt ein Grundfreibetrag von 1040 € bzw.960 € übrig. Der Unterhalt, der dir gezahlt wird, fließt in die Berechnung rein und daraus wird der Baföganspruch ermittelt.
Berechnung: Die Höhe der Leistungen wird grundsätzlich einkommensabhängig berechnet. Maßgeblich sind dabei:
• euer eigenes Einkommen in der Zeit der BAföG-Unterstützung (Hinzuverdienst von etwa 4.300 Euro brutto im Bezugszeitraum wird nicht auf die BAföG-Leistung angerechnet),
• Einkommen des/der Ehepartners/in (Freibetrag 960 Euro),
• Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (Freibetrag der verheirateten Eltern 1.440 Euro, der dauerhaft getrennt lebenden/geschiedenen Eltern je 960 Euro); weitere Freibeträge gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Geschwister...
http://www.zanjero.de/rettungsring/geld/bafoeg.html#berechnung
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0Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Falls noch Rest-Fragen bestehen:
Sehr gutes Bafög-Forum:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Dort mal fragen!
Kommentar von
JoWaKuJoWaKu Sonstige Bafög-Tipps speziel zu "Eigenes Einkommen und Vermögen des Bafög-Empfängers": klicktipps.de/bafoeg.php
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http://www.zanjero.de/rettungsring/geld/bafoeg.html
http://www.studis-online.de/ sehr empfehlenswert