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Berechnung arbeitslosengeld mit Abfindung

Frage von 3Sterne 3Sterne

Hallo,

ich arbeite bis zum 30.09. in einer festanstellung. Dort bin ich aus betrieblichen Gründen gekündigt worden und bekomme zum 30.09. eine Abfindung. Ab 01.10. bis 31.12. habe ich einen Aushilfsjob angenommen.

Wenn ich im Januar keinen neuen Job habe, muß ich mich arbeitslos melden.

Wie wird dann das Arbeitslosengeld berechnet?

Geld aus Festanstellung + Aushilfsgehalt und das auf 12 Monate Durchschnittsgehalt gerechnet?

Wird die Abfindung auch auf das Durchschnittsgehalt angerechnet?

Vielen Dank

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von Ernsterwin Ernsterwin

    Na, wenn Du Dir man da keinen Ärger einhandelst. Wenn Du am 30.09. entlassen wirst, solltest Du Dich schon längst arbeitslos gemeldet haben. Gemäß § 122 SGB III hast Du Dich persönlich bei der AA zu melden, wenn innerhalb der nächsten 3 Monate Arbeitslosigkeit zu erwarten ist, also nicht erst im Januar. Oder bekämst Du sowieso eine Sperrzeit, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist? (Siehe auch: abfindunginfo.de/abfindu6.htm.) Sonst geht Dir das Arbeitslosengeld bis zur Anmeldung verloren. Kannst Du Dir das leisten, weil der Aushilfsjob soviel einbringt?

    Wenn Du im Aushilfsjob weniger als 80 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeitest, wird das Geld nicht mit in die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld einbezogen, sonst ja (§ 130 SGB III).

    Worauf Hexenkueche verweist, das gilt erst bei Hartz IV. Deine Abfindung wirst Du ja wohl erhalten, bevor Du Hartz IV bekämst - oder? Da hast du also nichts zu befürchten.

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    Antwort von Hexenkueche Hexenkueche

    Es sieht so aus , das die Abfindung mitberechnet werden wird http://www.focus.de/karriere/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten/urteil-abfindung-...

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