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Berdigungskosten

Frage von Heintz Heintz

Meine Schwiegermutter ist gestorben und war Sozialhife-Empfänger. Müssen sich die Kinder an den Kosten für die Bestattung beteiligen?

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Antworten (14)

  • 7
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Ja, soweit sie dazu finanziell in der Lage sind.

    Kommentar von Heintz Heintz

    Wie hoch muss mein/unser Einkommen sein?

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Hartz 4 -Empfänger können einen Antrag auf Bestattungskostenübernahme stellen.Wo da die Einkommensgrenze liegt, kann ich nicht sagen.

    Kommentar von pickupartist pickupartist

    Aber wie gesagt. ich kenne eure finanzielle Situation nicht und möchte euch da auch gar nicht reinreden. Mein herzliches Beileid zum Tod der Schwieger-Mutti..
    Gruß pickupartist http://www.larseggert.de

  • 4
    Antwort von zahraa zahraa

    das ist doch selbstverständlich oder?schließlich war es ja die mutter.

  • 4
    Antwort von Stuhlgang Stuhlgang

    Ja, die Kinder müssen die Kosten tragen, solange diese nicht selbst Hartz-4-Empfänger sind.

  • 3
    Antwort von Lena101 Lena101

    Abgesehen davon, dass die Erben für die Kosten zuständig sind, ist das doch wohl Ehrensache euere Mutter zu beerdigen, es sei denn, ihr habt wirklich kein Geld. Das Sozialamt wird das prüfen.

  • 3
    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    ja

  • 2
    Antwort von griechesucht griechesucht

    Nein müssen die nicht. Sie können bei der Stadt es ablehnen. Dann bekommt die Mutter ein Armen Begräbnis und wird anonym beigesetzt. Daraufhin können die Kinder aber auch nichts erben da die Stadt als Erster Gläubiger anklingeln wird.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das ist falsch! Auch eine anonyme Bestattung muß von den Kindern bezahlt werden

    Kommentar von dumdiedum dumdiedum

    Du irrst. Der Griec he hat Recht. Wenn keines der Geaschwister die Kosten übernehmen will. Geht das soooo

  • 2
    Antwort von Lea2006 Lea2006

    Wenn die Kinder über genügend Geld verfügen ja

  • 2
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Ja! auch bei einem Armenbegräbnis, aber hat sie das wirklich verdient?

  • 1
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten, die vom Erbe zu bestreiten sind. Wenn es keine Erben gibt oder diese das Erbe ausgeschlagen haben, müssen die Unterhaltsverpflichteten die Kosten tragen, können aber Bestattungsbeihilfe beantragen. Aber nicht nur Hartz-IV-Empfänger können das, sondern jeder, der zu wenig Geld hat. Als meine Schwiegermutter bestattet wurde, musste meine Frau als eine der 4 Kinder sich allein darum kümmern (die anderen drei waren angeblich Sozialhilfeempfänger) - konnte aber trotz monatlicher Nettoeinkünfte von 1800 EUR netto Bestattungsbeihilfe beantragen und hat tatsächlich von 2.400 EUR nur 700 EUR zahlen brauchen. Übrigens war das kein "Armenbegräbnis", sondern eine (wie es das Gesetz vorsieht) "angemessene Bestattung". Es war sogar eine Erdbestattung, die meist teurer ist als ein Urnenbegräbnis.

    Und bevor jetzt jemand vorlaut schreit: "Warum habt ihr die Kosten aus moralischen Gründen nicht voll übernommen?" sage ich klar und deutlich:

    Meine Frau und ich hatten über 15 Jahre zwei Schwerstpflegefälle zu Hause bei voller Erwerbstätigkeit (bei Abwesenheit über teure Pflegedienste) zu versorgen und haben immer alles für die beiden getan - einer der beiden war die Schwiegermutter.

    Dem Staat sind dadurch die Heimkosten erspart geblieben - und wir beide haben uns dadurch in den 90er Jahren finanziell durch Kredite ruiniert! Und ich werde vielleicht wegen dieser Kreditaufnahmen meinen Job als Beamter verlieren - weil ich so gutmütig war, die Pflege dieser beiden durch Kredite zu finanzieren.

    Also: Ich lehne jeden Vorwurf schon jetzt ab!

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    DH. Meinen Respekt!!!

  • 1
    Antwort von ghostwriter ghostwriter

    Herzliches Beileid erstmal. Wir hatten genau den gleichen Fall vor 3 Wochen. Ob, und in welcher Höhe du dich beteiligen mußt, rechnet das Amt genau aus.Extras wie z.B. Blumen-u.Sargschmuck und Zeitungsanzeige zahlt das Amt nicht. Meine Schwiegermutter war auch Sozialhilfeempfängerin, hatte 3 Kinder, von denen 2 Hartz4 beziehen.Die Geschwister meines Mannes mußten beim Amt einen Antrag auf Bestattungskostenübernahme stellen.Wir haben die Beerdigung so preiswert aber würdevoll wie möglich gehalten. Solltest du aufgrund deiner Einkommensverhältnisse einen solchen Antrag stellen, sei dir bitte darüber im Klaren, dass das Amt in einem solchen Fall ganz tief guckt, du mußt wirklich alles offenlegen.Die wollen sogar wissen, was die Kinder auf dem Sparbuch haben.

  • 1
    Antwort von bina84 bina84

    Verzeihung wenn ich mich jetzt ein wenig aufrege.. Als meine Mutter starb, war ich 18 jahre alt, sie war auch Hilfe-Empfängerin. Und meine schwester und ich hatten zu der Zeit auch kein Geld. Aber irgendwie haben wir es geschafft, ihr ein günstiges aber persönliches Grab zu gestalten. Ich hoffe wirklich sehr, das ihr eurer Mutti, Schwiegermutti, ein Schicksal auf dem Armenfriedhof erspart, wo sie nur lieblos verbuddelt wird und nicht mal ein Stein rauf kommt.

    Aber wie gesagt. ich kenne eure finanzielle Situation nicht und möchte euch da auch gar nicht reinreden. Mein herzliches Beileid zum Tod der Schwieger-Mutti..

  • 1
    Antwort von Baiana Baiana

    Unter bestimmten Möglichkeiten ist es möglich, eine Beihilfe zu Bestattungskosten zu bekommen. Und dies nicht nur bei Hartz 4 oder Arbeitslosengeld. Evtl. ist das ja auch in eurer Situation möglich. Hier ist der Link mit allen Infos: http://www.sozialbestattung.com/

  • 1
    Antwort von jan52 jan52

    Ja, ihr habt diese Lasten zu tragen. Ist auch wohl eine Ehresache. Kontroliert wird so oder so durch den Sozialamt. Es ist selbst möglich dass das Amt ein Betrag von euch zurück fordert von das Geld was Sie bei Leben bekommen hat. Alles wird jetzt Kontroliert. An eine offenlegung von Kinders- Einkommen und Guthaben kommt ihr nicht vorbei.

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Wenn Eltern Sozialhilfeempfänger sind, wird bei den Kindern schon zu Lebzeiten geprüft, ob sie den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind!!! Wir haben jahrelang im Rhythmus von 2-3 Jahren alles offenlegen müssen, da meine Schwiegermutter Sozialhilfe bekam.

  • 1
    Antwort von pippi60 pippi60

    Wenn sie das Erbe ausschlagen, dann nicht! Ansonsten ja.

    Kommentar von monijoll monijollmonijoll

    Das stimmt inzwischen nicht mehr. Beerdigungskosten müssen von den Kindern getragen werden auch wenn das Erbe abgelehnt wurde. gruss moni

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    monijoll:genauso ist es!!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    das ist falsch! Die Beerdigungskosten haben mit dem Erbe rein gar nichts zu tun. Die Kindern müssen diese tragen auch wenn sie das Erbe ausschlagen

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