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Berchnung der Verzugszinsen ab Rechnungsverzug oder Zustellung Mahnantrag?

Frage von martinifox martinifox

hallo zusammen,

ein kunde hat nicht gezahlt und ist nach Fälligkeitsdatum (Datum auf Rechnung angegeben) in Verzug geraten.

Inzwischen haben wir einen Mahnantrag gestellt. Kunde hat widerspruch eingelegt und Anwalt beauftragt. Nun will die Gegenseite sich auf Teilzahlungen "vergleichen".

Meine Frage:

Ab wann können die Verzugszinen geltend gemacht werden,

ab Verzug der Rechnung (nach Fälligkeitsdatum auf Rechnung)

oder

ab Zustellung des Mahnbescheids ?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

gruss

martin

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bitmap bitmap

    Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen.

     

    http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html

  • 0
    Antwort von esox05 esox05

    Verzugszinsen können ab Falligkeitsdatum erhoben werden.

  • 0
    Antwort von Schpeidermann Schpeidermann

    Bei nicht einhaltung des Fälligkeitsdatum kannst du Verzugsschaden,dazu gehören auch Verzugszinsen,geltend machen..

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