hallo zusammen,
ein kunde hat nicht gezahlt und ist nach Fälligkeitsdatum (Datum auf Rechnung angegeben) in Verzug geraten.
Inzwischen haben wir einen Mahnantrag gestellt. Kunde hat widerspruch eingelegt und Anwalt beauftragt. Nun will die Gegenseite sich auf Teilzahlungen "vergleichen".
Meine Frage:
Ab wann können die Verzugszinen geltend gemacht werden,
ab Verzug der Rechnung (nach Fälligkeitsdatum auf Rechnung)
oder
ab Zustellung des Mahnbescheids ?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
gruss
martin
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