huhu ihr lieben, ich habe da mal eine frage. mein freund und ich fahren morgen früh in die stadt zum amtsgericht. er will einen antrag auf einen beratungsschein für einen anwalt stellen.
so wie ich das weiss, muss er einkommensnachweise vorlegen. zumindest ggf. einen alg2 nachweis o.Ä.
aber was legt man vor wenn man GAR KEIN einkommen hat ?? kein alg2 ( weil die arge sich quer stellt) kein kindergeld, kein gar nichts.
muss er dann gar nichts vorlegen oder bekommt er von der ARGE eine bescheinigung dass er keine leistung von der ARGE erhält. ??
danke für jede antwort :-) sammy11
ich kenn mich da nicht richtig aus, aber die ARGE kann einem sicherlich dies auch bescheinigen, falls kein ablehnungsbescheid vorhanden ist oder?