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Beratungsschein vom Amtsgericht. Einkommensnachweis??

Frage von Sammy11 Sammy11

huhu ihr lieben, ich habe da mal eine frage. mein freund und ich fahren morgen früh in die stadt zum amtsgericht. er will einen antrag auf einen beratungsschein für einen anwalt stellen.

so wie ich das weiss, muss er einkommensnachweise vorlegen. zumindest ggf. einen alg2 nachweis o.Ä.

aber was legt man vor wenn man GAR KEIN einkommen hat ?? kein alg2 ( weil die arge sich quer stellt) kein kindergeld, kein gar nichts.

muss er dann gar nichts vorlegen oder bekommt er von der ARGE eine bescheinigung dass er keine leistung von der ARGE erhält. ??

danke für jede antwort :-) sammy11

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kbvspunktde kbvspunktde

    Hallo,

    also wenn die ARGE sich quer stellt, dann habt ihr normalerweise einen Ablehnungsbescheid, in dem das steht. Den auf jeden Fall mitnehmen.

    Ansonsten wie schon hier angesprochen Kontoauszüge der letzten 3 Monate, falls ihr Lebens-/Rentenversicherungen habt, den aktuellen Stand (bekommt ihr einmal im Jahr zugeschickt), den Kontoauszug eines Bausparvertrags (falls vorhanden) und am besten auch die Angaben über die Kosten, wie z. B. Miete.

    Viele Grüße

    Andreas

    Kommentar von Sammy11 Sammy11Sammy11

    ich kenn mich da nicht richtig aus, aber die ARGE kann einem sicherlich dies auch bescheinigen, falls kein ablehnungsbescheid vorhanden ist oder?

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    Antwort von Isiodor Isiodor

    Du kannst auch schriftlich versichern das du kein Einkommen hast dafür haben sie Unterlagen da das reicht am besten den Schriftverkehr mit der Arge gleich mitnehemen

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    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    ich würde die letzten 3 monate kontoauszüge mitnehmen und wenn ein antrag vom amt (arbeitsamt, arge, ...) abgelehnt wird, bekommt man sowas auch schriftlich, auf den kontoauszügen ist ja klar ersichtlich, dass im moment kein geld eingeht .. vielleicht reicht es dem gericht aus

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    Antwort von Ellwood Ellwood

    Dann käme sicher die Frage nach Vermögen (so ziemlich der einzige dauerhafte Grund, kein H4 zu bekommen)...
    Auch das kann den Beratungsschein verhindern.

    Kommentar von Sammy11 Sammy11Sammy11

    also vermögen ist auch auf jeden fall nicht vorhanden, war auch nicht der grund weswegen die arge die hilfe abgelehnt hat. ;-)

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    Antwort von sheela2011 sheela2011

    Nimm mal die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit, auch den Mietvertrag falls vorhanden.

    Aber von was lebt dein Freund eigentlich wenn Er überhaupt kein Einkommen hat??

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    Antwort von mandyj78 mandyj78

    Würde mir sicherheitshalber ein Schreiben beim Amt besorgen, ehe ihr 2 Mal fahren müsst!

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