Wenn nicht genügend Einkommen vorhanden ist und man einen Anwalt in Familiensachen benötigt, wie funktioniert das mit dem Beratungsschein und folglich wie erhält man Prozesskostenhilfe? Wo wird der Beratungsschein beantragt, wem legt man diesem vor und wer beantragt Prozesskostenhilfe?
Beratungsschein, Prozesskostenhilfe
Antworten (7)
-
3Antwort von
Pikary hier ein paar nützliche infos zur pkh, auch mit einkommen etc.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/prozesskostenhilfe.html
-
2Antwort von
NachtflugNachtflug
Das Formular hat Dein Anwalt, wenn Du Prozesskostenhilfe benötigst, wird es auch gewährt, Du musst nur ein ausreichend geringes Einkommen haben...
-
2Antwort von
ghostwriterghostwriter
Soweit ich weiß erhälst du vom Anwalt ein Formular, damit musst du dann zum Amtsgericht.Das ist alles.
-
-
0Antwort von
BeraterkoelnBeraterkoeln
Du musst unterscheiden zwischen Beratungshilfe (betrifft nur die aussergerichtliche Vertretung) und Prozesskostenhilfe, die, wie der Name es bereits sagt, den Prozess, das Verfahren an sich.
Beides läuft über den Anwalt, der die entsprechenden Formulare orrätig haben sollte (oder aber im PC gespeichert).
Der Anawlt beantragt beim AG die Erstattung der Beratungshilfekosten. Gleiches gilt in einem etwaigen Verfahren, wenn Dir PKH bewilligt worden ist. -
0Antwort von
katjajasmin du kannst es entweder vom anwalt bekommen, aber auch im gericht selbst bekommst du es - liegt meistens aus - ausfüllen, und dir einen anwalt suchen, und dies genehmigen lassen. Wird dir gezahlt, wenn du kaum oder wenig verdiener bist, auf jeden fall bei arbeitslosen etc.
-
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe