Muss ich erst den Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen und dann zum Anwalt gehen der den Schein annimmt oder gehe ich erst zum Anwalt und gebe ihm meine Unterlagen, damit er das beantragt?
Vielen Dank im Voraus
Muss ich erst den Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen und dann zum Anwalt gehen der den Schein annimmt oder gehe ich erst zum Anwalt und gebe ihm meine Unterlagen, damit er das beantragt?
Vielen Dank im Voraus
Es ist besser, erst zum Amtsgericht zu gehen und den Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu holen und danach (nach telefonischer Terminsvereinbarung) mit 10 Euro und dem Schein zum Rechtsanwalt zu gehen.
Umgekehrt geht's zwar auch; aber dann kann der Rechtsanwalt sagen, du sollst nochmals kommen, wenn die Beratungshilfe bewilligt ist.
Mit der ersten Methode sparst du dir deshalb meistens Zeit.
Ich würde aus logischen Gründen erst immer den Beratungsschein einholen! Was ist den sonst z.b. wenn du erst zum Anwalt gehst er dich vorab schon einmal berät und du bekommst diesen Schein nicht? Der Anwalt will auf jeden fall sein Geld egal vom wehn ob von dir oder vom Amt ist dem völlig schnuppe!
@greimel: nicht ganz richtig!!!!! Auch ein Anwalt hat Beratungshilfe zu leisten - es sei denn, es stünden wichtige Gründe entgene. Wenn Anspruch auf Beratungshilfe besteht darf auch kein "freies Honorar" vereinbart werden - der Anwalt muß ggf. sogar auf die Möglichkeit der BerHilfe hinweisen ...
"es sei denn, es stünden wichtige Gründe entgene"
Und genau das gilt es vorher abzuklären ;-)
tja, es könnte ja z.B eine Kollision vorliegen - aber dann hat man seinen Schein und geht zu einem anderen Kollegen!
Es stehen dir beide Wege offen,aber so viel ich weiß,sehen die Anwälte es gern,wenn der Schein sofort mitgebracht wird.
Immer erst zum Anwalt gehen und fragen ob er überhaupt auf Beratungsschein abrechnet. Die verdienen da nähmlich fast nix ;-)
In dem Fall kommts nicht drauf an, ob man etwas verdient - in der regel sind das arme Leute, die einfach einen Rat brauchen. Ich finde es unverschämt, daß Anwälte oft als Geldgeier hingestellt werden!
Meine Erfahrung sagt mir etwas anderes ;-)
Meine Erfahrung mir nicht ... und sind für Dich rund 100 € für eine Beratung und ein ggf kurzes Schreiben "fast nichts"??????
Anwälte sehen es lieber, wenn der Schein gleich mitgebracht wird. In Eilfällen wird ein guter Anwalt aber auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen ...
ich war damals erst beim Anwalt, der hat dann alles für mich beantragt, musste nur was ausfüllen.
nicht ganz richtig - wenn der Mandat deutlich macht, daß er auch nur Anspruch auf BH haben KÖNNTE muß er auf die Möglichkeiten hingewiesen werden. Einfach mal beraten und dann 190,-- Euro plu MwSt berechnen - geht gar nicht!