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Beratungsschein beim Anwalt / Wie geht man damit weiter?? Anwalt weiss selbst auch nicht !

Frage von petra75 petra75

Hallo, habe seit 1 Woche einen Anwalt, gab ihm auch diesen Beratungsschein und 10 Euro. heute fragte ich ihn... wie er weiter verfahren wird.

Hier einen Auszug aus dem Email, die ich nicht kapiert habe, und daher um Rat brauche.

Habe ihm schon von Anfang an geschrieben dass ich nichts aus eigener Tasche zahlen kann.

Sehr geehrte xxx, mit dem Rechtspfleger xxx habe ich gesprochen und habe

ihm den Sachverhalt dargelegt. So richtig weiterhelfen konnte er

auch nicht. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, ist eine Erweiterung

nicht ganz unproblematisch, da ich bereits nach außen hin tätig wurde.

Wir haben ja noch keine Gebührenvereinbarung getroffen. Ich kann Ihnen anbieten,

soweit nicht das genehmigte Aufforderungsschreiben v. 03.10.2009

auf Erfolgshonorarbasis tätig zu werden. Das heißt im Kern, Sie müssen meine

Anwaltsgebühren nicht zahlen, es sei denn Sie gewinnen (ganz oder teils)

und die Gegenseite zahlt an Sie, dann wären meine Gebühren hieraus zu zahlen.

Dies möchte ich Ihnen nochmals persönlich erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

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Antworten (6)

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    Antwort von Strayble Strayble

    Und im Falle eines verlorenen Prozess, verzichtet er auf sein Honorar.

  • 0
    Antwort von Brauer0105 Brauer0105

    Hallo petra75! Also, ganz ehrlich von einem Beratungsschein habe ich noch nichts gehört. Ich selbt habe letzte Woche einen Anwalt aufgesucht und ihm mein Problem geschildert. Auf seine Frage hin ob ich eine Rechtsschutzversicherung habe, verneinte ich! Darauf hin händigte er wir ein "Antrag auf Prozeßkostenhilfe" aus. Dieses musste ich ausfüllen und benötigte Kopien hinzufügen. Das sind Dinge von Kopien wie Kontoauszug, Nachweis über die Höhe meiner Miete, ob ich evtl. Schulden habe usw.! Ich werde in Kürze vor dem Arbeitsgericht gegen meinen Arbeitgeber klagen müssen. Bei einem Arbeitsgericht, müssen beide Parteien ihre Kosten selbst tragen (egal wie der Prozeß ausgeht), aber mit diesem Antrag bleibe ich dann trotzdem nicht auf den Kosten sitzen. In Zukunft wäre es aber ratsam eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Das wurde mir auch empfohlen, dann brauchst Du dir in Zukunft um die Kosten gar keine Sorgen machen müssen, sollte es noch einmal zu einem Anwaltsbesuch kommen. Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, das sich alles zum guten wendet und sich die Frage der Kosten auch erledigt. Vielleicht konnte ich dir ein ganz kleines bischen helfen!

    Bis dann und sei lieb gegrüßt!

    Kommentar von petra75 petra75

    ja stimmt hatte ich auch 10 Jahre lang und nie gebraucht und gekündigt, und dann braucht man das :-)

    aber gehört habe ich schon oft... ist eh für arbeitslose, etc...

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Er führt für Sie den Rechtsstreit auf eigenes Risiko. Gewinnt er den Prozess für Sie und Sie erhalten daraus von der Gegenseite Geld, dann zahlen Sie aus diesem erstrittenen Betrag sein Anwaltshonorar.

    Kommentar von petra75 petra75

    also für mich kein nachteil, das ist schon mal was gutes. ich will auch kein geld, aber frage seit wann bekommt man selbst geld ?

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Sobald der von einem Gericht zur Zahlung veruteilte Prozessgegner zahlt. Ist da nichts zu holen, gibt es auch kein Geld!

  • 0
    Antwort von Strayble Strayble

    Aus deinem Beitrag geht nicht so ganz hervor, was dein Problem ist. Deshalb sag mal bitte genau, was deine Frage ist.

    Ist es die Bedeutung des Erfolgshonorar?

    Grüße Strayble

    Kommentar von petra75 petra75

    meine frage war wie ich die kosten zahlen sollte, weil cih habe den beratungsschein auch geholt und ihm 10e bezahlt. nur der rechtspfleger hat nicht mal ahnung wie das ganze abläuft

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    Antwort von nero070 nero070

    Steht doch am Ende des Schriftsatzes: Dies möchte ich Ihnen nochmals persönlich erläutern. Auf zum Anwalt und erklären lassen.

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    Antwort von Chianti Chianti

    ist doch ein netter vorschlag ... ganz wie in den USA

    zeigt dass der anwalt erfolgsaussichten hat

    Kommentar von petra75 petra75

    achso danke !

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    na wenn ein anwalt auf erfolgsbasis tätig werden möchte, sieht er erfolgsaussichten! wenn er diese nicht sehen würde, wäre seine arbeit ja gratis, was ich mir bei advokaten kaum vorstellen kann

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