Hallo, habe seit 1 Woche einen Anwalt, gab ihm auch diesen Beratungsschein und 10 Euro. heute fragte ich ihn... wie er weiter verfahren wird.
Hier einen Auszug aus dem Email, die ich nicht kapiert habe, und daher um Rat brauche.
Habe ihm schon von Anfang an geschrieben dass ich nichts aus eigener Tasche zahlen kann.
Sehr geehrte xxx, mit dem Rechtspfleger xxx habe ich gesprochen und habe
ihm den Sachverhalt dargelegt. So richtig weiterhelfen konnte er
auch nicht. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, ist eine Erweiterung
nicht ganz unproblematisch, da ich bereits nach außen hin tätig wurde.
Wir haben ja noch keine Gebührenvereinbarung getroffen. Ich kann Ihnen anbieten,
soweit nicht das genehmigte Aufforderungsschreiben v. 03.10.2009
auf Erfolgshonorarbasis tätig zu werden. Das heißt im Kern, Sie müssen meine
Anwaltsgebühren nicht zahlen, es sei denn Sie gewinnen (ganz oder teils)
und die Gegenseite zahlt an Sie, dann wären meine Gebühren hieraus zu zahlen.
Dies möchte ich Ihnen nochmals persönlich erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
ja stimmt hatte ich auch 10 Jahre lang und nie gebraucht und gekündigt, und dann braucht man das :-)
aber gehört habe ich schon oft... ist eh für arbeitslose, etc...