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beratungsschein

gefragt von hutzelmann am 29.09.2009 um 8:56 Uhr

hallo, ich wollte jetzt mal aufs amtsgericht gehen und nach einem beratungsschein zu fragen um meine anwältin zu bezahlen!kann ich den schein überhaupt noch beantragen nachdem ich schon bei der anwältin war, und was genau benötige ich alles?ich hätte jetzt nur kontoauszüge vom september hier! ach und bekommt man den schein sofort?


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aleida
beantwortet von aleida am 29. September 2009 08:58
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Normalerweise müßte Deine Anwältin auch diese Anträge dahaben. Würde Sie ansprechen, was Du brauchst - soweit ich weiß benötigst Du auch Deine Gehaltsabrechnung und alle Unterlagen die Dein Vermögen (falls vorhanden) betreffen.


anonym
beantwortet von genuss am 29. September 2009 08:58
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hi, bekommst du alg2?? falls ja wird dir ein schein ausgestellt. falls nein musst du nachweisen, dass du kein geld hast


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 29. September 2009 08:58
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Nachträglich geht das nicht.....

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. September 2009 09:13

beachte hierzu bitte § 4 Abs. 2 Beratungshilfegesetz:

...

Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Der Sachverhalt, für den Beratungshilfe beantragt wird, ist anzugeben. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden sind glaubhaft zu machen. Wenn sich der Rechtsuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an einen Rechtsanwalt wendet, kann der Antrag nachträglich gestellt werden

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 29. September 2009 11:03

Oh Sorry, das ist mir ganz neu,war immer im Glauben das ginge nur vorher,weil ja auch immer im Vorfeld geprüft wird,diesen Antrag zu genehmigen oder nicht....


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 29. September 2009 08:59
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Kommt auf Dein Einkommen an; wenn Du Sozialleistungen beziehst, dann reicht es, den entsprechenden Bescheid mitzubringen; ansonsten solltest Du Lohn/Gehaltsabrechnung mitbringen und Kontoauszug neueren Datums; evtl. noch Nachweis über Unterhaltsberechtigte (Familienbuch, Geburtsurkunden der Kinder); Schein bekommt man regelmäßig gleich mit. Nachträglich dann, wenn Du den Anwalt bei erstem Besuch darauf hingewiesen hast, dass bei Dir die Voraussetzungen für Beratungshilfe vorliegen.


Klaus4972
beantwortet von Klaus4972 am 29. September 2009 09:00
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Ja. In der Regel bekommt man soetwas auch bei der Anwältin. Die Erstberatung ist meist auch kostenfrei. Man kann auch neuerdigs das Honorar für den Anwalt vorher aushandeln. Wenn Prozesskostenhilfe beantragt wird muss man all sein Einkommen und Ausgaben auflisten. Dann wird entschieden ob alle Kosten übernommen werden oder man sich beteiligen muss, oder Ratenzahlung geleistet werden kann.


Melly1878
beantwortet von Melly1878 am 29. September 2009 09:00
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Ich wage zu bezweifeln, dass das von Erfolg gekrönt ist!

Normalerweise geht man VOR dem Termin beim Anwalt zum Gericht (mitsamt seiner Einkommensnachweise, ggf Alg-Bescheid etc), schildert da erstmal den Fall und bekommt dann, wenn es Aussicht auf Erfolg hat, dann einen Beratungsgutschein, so dass man hinterher beim Anwalt nur noch 10,-€ bezahlt...

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 29. September 2009 09:14

nach § 4 Abs. 22 Beratungshilfegesetz ist auch nachträgliche Antragstellung nöglich. (durch Anwalt)

Kommentar von Ab0c7b5d4eb4adbddd1967ff97732155smallMelly1878 am 29. September 2009 09:32

Ok- wieder was dazu gelernt ;-)!


anonym
beantwortet von sandstonerock am 29. September 2009 09:00
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Als ich mich mal danach erkundigt habe, erfuhr ich, dass man auch das Vermoegen angeben muss - ich glaube, man darf nicht mehr als 2000,- EUR haben. (mehr kann ich dazu leider nicht sagen - ruf vielleicht am besten an - du musst dich an die Rechtsantragsstelle deines Wohnsitzamtsgerichts wenden.)

Kommentar von hutzelmann am 29. September 2009 09:02

ich bekomme jetzt arbeitslosengeld 1, etwa 1100 euro im monat ab september jetzt, es geht um eine scheidung, unterhalt muß ich 439euro im monat zahlen


elenore
beantwortet von elenore am 29. September 2009 09:58
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Im Rahmen der Prozesskostenhilfe stellt das Amtsgericht einen Beratungsschein aus, mit dessen Hilfe ein Rechtsanwalt beauftragen werden kann.

Gebe o.g. Antwort recht, die meisten Anwälte haben dies Beratungsscheine vor Ort und erledigen dann das Weitere für dich (so war es bei mir auch)! Du bekommst in jedem Falle nach dem Anwaltbesuch einen Beratungsschein beim Amtsbericht.

Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung unterzogen. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Hat die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zum Teil hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden auch nur insoweit die Prozesskosten übernommen.

Für den außergerichtlichen Bereich wird anstelle der PKH Beratungshilfe gewährt.

Ausführlich für dich unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe#Voraussetzungen


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 30. September 2009 15:52
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...zum Beratungshilfeschein etc. ist ja scon alles geschrieben worden. Aber wer kommt eigentlich immer auf die Idee, daß die erste Beratung beim Rechtsanwalt umsonst ist??? Wenn man einen Film im Kino sehen will, ist das erste Mal doch auch nicht umsonst!!!


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