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beratungsschein

Frage von hutzelmann hutzelmann

hallo, ich wollte jetzt mal aufs amtsgericht gehen und nach einem beratungsschein zu fragen um meine anwältin zu bezahlen!kann ich den schein überhaupt noch beantragen nachdem ich schon bei der anwältin war, und was genau benötige ich alles?ich hätte jetzt nur kontoauszüge vom september hier! ach und bekommt man den schein sofort?

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Antworten (9)

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    Antwort von aleida aleida

    Normalerweise müßte Deine Anwältin auch diese Anträge dahaben. Würde Sie ansprechen, was Du brauchst - soweit ich weiß benötigst Du auch Deine Gehaltsabrechnung und alle Unterlagen die Dein Vermögen (falls vorhanden) betreffen.

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    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    ...zum Beratungshilfeschein etc. ist ja scon alles geschrieben worden. Aber wer kommt eigentlich immer auf die Idee, daß die erste Beratung beim Rechtsanwalt umsonst ist??? Wenn man einen Film im Kino sehen will, ist das erste Mal doch auch nicht umsonst!!!

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    Antwort von elenore elenore

    Im Rahmen der Prozesskostenhilfe stellt das Amtsgericht einen Beratungsschein aus, mit dessen Hilfe ein Rechtsanwalt beauftragen werden kann.

    Gebe o.g. Antwort recht, die meisten Anwälte haben dies Beratungsscheine vor Ort und erledigen dann das Weitere für dich (so war es bei mir auch)! Du bekommst in jedem Falle nach dem Anwaltbesuch einen Beratungsschein beim Amtsbericht.

    Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung unterzogen. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Hat die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zum Teil hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden auch nur insoweit die Prozesskosten übernommen.

    Für den außergerichtlichen Bereich wird anstelle der PKH Beratungshilfe gewährt.

    Ausführlich für dich unter:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe#Voraussetzungen

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    Antwort von sandstonerock sandstonerock

    Als ich mich mal danach erkundigt habe, erfuhr ich, dass man auch das Vermoegen angeben muss - ich glaube, man darf nicht mehr als 2000,- EUR haben. (mehr kann ich dazu leider nicht sagen - ruf vielleicht am besten an - du musst dich an die Rechtsantragsstelle deines Wohnsitzamtsgerichts wenden.)

    Kommentar von hutzelmann hutzelmann

    ich bekomme jetzt arbeitslosengeld 1, etwa 1100 euro im monat ab september jetzt, es geht um eine scheidung, unterhalt muß ich 439euro im monat zahlen

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    Antwort von Melly1878 Melly1878

    Ich wage zu bezweifeln, dass das von Erfolg gekrönt ist!

    Normalerweise geht man VOR dem Termin beim Anwalt zum Gericht (mitsamt seiner Einkommensnachweise, ggf Alg-Bescheid etc), schildert da erstmal den Fall und bekommt dann, wenn es Aussicht auf Erfolg hat, dann einen Beratungsgutschein, so dass man hinterher beim Anwalt nur noch 10,-€ bezahlt...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    nach § 4 Abs. 22 Beratungshilfegesetz ist auch nachträgliche Antragstellung nöglich. (durch Anwalt)

    Kommentar von Melly1878 Melly1878Melly1878

    Ok- wieder was dazu gelernt ;-)!

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    Antwort von Klaus4972 Klaus4972

    Ja. In der Regel bekommt man soetwas auch bei der Anwältin. Die Erstberatung ist meist auch kostenfrei. Man kann auch neuerdigs das Honorar für den Anwalt vorher aushandeln. Wenn Prozesskostenhilfe beantragt wird muss man all sein Einkommen und Ausgaben auflisten. Dann wird entschieden ob alle Kosten übernommen werden oder man sich beteiligen muss, oder Ratenzahlung geleistet werden kann.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Kommt auf Dein Einkommen an; wenn Du Sozialleistungen beziehst, dann reicht es, den entsprechenden Bescheid mitzubringen; ansonsten solltest Du Lohn/Gehaltsabrechnung mitbringen und Kontoauszug neueren Datums; evtl. noch Nachweis über Unterhaltsberechtigte (Familienbuch, Geburtsurkunden der Kinder); Schein bekommt man regelmäßig gleich mit. Nachträglich dann, wenn Du den Anwalt bei erstem Besuch darauf hingewiesen hast, dass bei Dir die Voraussetzungen für Beratungshilfe vorliegen.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Nachträglich geht das nicht.....

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    beachte hierzu bitte § 4 Abs. 2 Beratungshilfegesetz:

    ...

    Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Der Sachverhalt, für den Beratungshilfe beantragt wird, ist anzugeben. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden sind glaubhaft zu machen. Wenn sich der Rechtsuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an einen Rechtsanwalt wendet, kann der Antrag nachträglich gestellt werden

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    Oh Sorry, das ist mir ganz neu,war immer im Glauben das ginge nur vorher,weil ja auch immer im Vorfeld geprüft wird,diesen Antrag zu genehmigen oder nicht....

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    Antwort von genuss genuss

    hi, bekommst du alg2?? falls ja wird dir ein schein ausgestellt. falls nein musst du nachweisen, dass du kein geld hast

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