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Beratungsprotokoll Immobilienkauf: Inhalt, Rechte und Pflichten?

Frage von MadRampage MadRampage

Hallo,

folgendes Problem: ein Kollege hat eine Immobile vom Bauträger über einen Makler als Kapitalanlage gekauft. Einen Monat nach notariellem kaufvertrag bittet der Makler den Käufer, das Beratungsprotokoll zu unterschreiben.

Soweit erstmal kein Problem, nur dass nach Ansicht meines Kollegen (und auch von mir) das Beratungsprotokoll schlicht aus einer Auflistung aller möglichen Risiken besteht sowie die Nennung von Dokumenten (Expose, Beschreibung, Kaufvertrag, Teilungserklärung, ... ). Und nirgends die Gründe, die für einen Kauf sprechen!. Diese Pro-Gründe sind aber vom Makler in den sehr ausführlichen und guten Beratungsgesprächen genannt worden (als Kapitalanlage geeignet, hohe Nachfrage, gute Lage, ...).

Leider kommt der Makler der Bitte nicht nach, das Beratungsprotokoll dahingehend zu ergänzen oder zu ändern. Stattdessen besteht er auf Unterzeichnung des "Beratungsprotokoll" - Änderungen seien nicht möglich ...

  • Ist der Kunde verpflichtet, generell das Beratungsprotokoll vom Makler zu unterzeichen?
  • Welche Konsequenzen hätte das verweigern der Unterschrift?
  • Kennt jemand Richtlinien für ein solches Immobilien-Beratungsprotokoll (Inhalte?)
  • Wie könnte eine gute Lösung für beide Seiten aussehen? Konfrontation oder gar Exkalation ist nicht erwünscht
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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Puppa Puppa

    Exposé, Baubeschreibung, Kaufvertrag, Teilungserklärung sind Unterlagen, die während einer Kaufvertragsverhandlung gemeinsam durchgesprochen werden. Das ist m.e. völlig korrekt, wenn diese Unterlagen im Beratungsprotokoll aufgeführt sind. Daran ist nichts Negatives. Was du in dieses Protokoll einfügen möchtest, nämlich - obs zur Kapitalanlage geeignet ist, gute Lage etc. sollte ausführlich im Exposé zu lesen sein. Sollte dies der Fall sein, ist es doch ok? Warum möchte der Makler dieses Protokoll unbedingt unterzeichnet haben? Das kommt mir schon seltsam vor. Davon hab ich noch nie gehört. Such dir am besten einen spezialisierten Anwalt, ein Beratungsgespräch kostet bestimmt nicht die Welt. Und dann bist du auf der sicheren Seite. Good luck!

    Kommentar von hoewa14 hoewa14hoewa14

    In Ergänzung dazu: Im Nachhinnein braucht man nix. Allerdings sollte der Kollege klären, was sich denn im Umfeld der Immobilie geändert haben könnte, oder ob der Preis nicht doch reichlich überzogen war. Ansonsten verstehe ich den Makler nicht.

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    Antwort von Hausgutachter Hausgutachter

    im Nachhinein muss man gar nicht unterschreiben! Einfach die Unterschrift ablehnen!!!!

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    Antwort von Geochelone Geochelone

    Wenn das Protokoll nicht der tatsächlichen Beratung entspricht, solltest du es auf keinen fall unterschreiben. Verpflichtet bist zu zu nix. Der Makler will sich nun nachträglich nur gegen etwaige Vorwürfe deinerseits absichern, dass er dir Risiken verwiegen hat. Das nach dem notariellen Beurkundungstermin zu machen, ist schon eine Frechheit. Da würde ich nix mehr unterschreiben.

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    Antwort von wietel wietel

    Der Gesetzgeber schreibt für Banken und Berater seit der Finanzkrise bei allen Finanz- und Immobiliengeschäften zwingend ein Beratungsprotokoll vor. Darin sind alle Chancen und Risiken punktuell aufzulisten. Das ist durch die Schuld des Maklers bisher versäumt worden. Im Nachhinein entsteht mit dem Fehlen eines solchen Beratungsprotokolls ein rechtliches Risiko dahingehend, daß der Kunde unter Hinweis auf dessen Fehlen vom Geschäft zurücktreten kann. Ich würde es im Nachhinein nicht unterschreiben, erst recht nicht, wenn es meinen Vorstellungen nicht entspricht!!!

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