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Beratungsprotokoll bei einem Gespräch mit einem Bankberater: Was muss drin stehen?

Frage von choco29 choco29

Ich treffe mich nächste Woche mit meinem Bankberater, um über meine Finanzen und abgeschlossenen Verträge zu sprechen. Nur für den Fall, dass ich eine Investition plane, habe ich schon einmal von so genannten Beratungsprotokollen gehört.

Was muss denn in den Protokollen stehen? Wie soll ich als Anleger bzw. Bankkunde wissen, dass sich der Berater nicht aus seiner Verantwortung stiehlt?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Ontario Ontario

    Hatte mir schon zu Zeiten als ein Protokoll noch nicht vorgeschrieben war, mir eines erstellen lassen und vom Berater unterschreiben. Hatte eine gesplittete Anlageform gewählt.40% in eine auf 6 Monate befristete Spareinlage mit 6% Verzinsung und 60% in einen Fond. Der Berater erklärte mir die rasante Entwicklung des Fonds in zurückliegender Zeit und hat mir im Protokoll eine Rendite von 7% quasi garantiert. Der Fond sollte nur eine Laufzeit von einem Jahr haben, danach würde ich mir Gedanken über eine Aufstockung machen können. Nach einem Jahr musste ich feststellen, dass der Fond anstatt Rendite abzuwerfen in den Minusbereich absackte. Den Berater darauf angesprochen, erklärte dieser mit weit hergeholten Ausreden, warum der Fond ins Minus geraten ist. Da war angeblich der Lombardsatz, dann die kurze Laufzeit und andere Dinge schuld an der negativen Entwicklung. Holte mein Protokoll hervor und stellte ihn vor die Tatsache, entweder Schadenersatz oder Klage. Die Bank hat sich dann dazu entschieden, mir entgangene Zinsen 4% zu zahlen. Ausserdem bekam ich die Provision die der Berater beim Abschluss kassierte, wieder zurück. Hier sieht man, wie wichtig ein Protokoll im Bedarfsfalle sein kann und dass man davon eine Kopie erhält. Da kann der Bankberater nicht nachträglich Änderungen zum Nachteil des Kunden im Protokoll vornehmen. Wie wir wissen, werden trotz Bankenkrise weiterhin faule Zertifikate angeboten und verkauft. Da ist höchste Vorsicht geboten und vorallem Vergleiche anstellen. Über die meisten Papiere kann man im Internet die Entwicklung in der zurückliegenden Zeit verfolgen, was sicher eine Entscheidungshilfe sein kann.

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    Antwort von Detlef32 Detlef32

    Das Beratungsprotokoll ist ein Formular (also nicht lose Blätter die der Berater sich einfach ausdenkt). Das Formular ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Manchmal 3 Seiten manchmal 7 Seiten.

    Insofern schau Dir das Formular an und Du wirst insbesondere Fragen über den Anlagehorizont (wie lange) die Strategie (was für Zinsen erwartest Du und welche Risiken willst Du dafür eingehen) und Deine Erfahrungen in verschiedenen Wertpapieren finden. Auch Fragen zu Deinem Einkommen, Deiner sonstigen Vermögenssituation und der gewünschten Anlagesumme.

    Sofern es sich um ein Wertpapierberatungsgespräch handelt ist das Beratungsprotokoll Vorschrift. Bei anderen Anlagen wie Sparkonten, Bausparverträgen, Festgeldern gibt es kein Beratungsprotokoll.

    Für Fondanlagen in Form von Versicherungen oder Kapitalversicherungen gibt es ein anderes Formular.

    Der Kunde muss immer ein Exemplar ausgehändigt bekommen. Er muss nicht unterschreiben. Aber wenn er nicht unterschreibt wird keine Bank einen Kauf für ihn tätigen weil das Risiko für die Bank zu hoch ist. Der Kunde kann dann hinterher auch nach Jahren behaupten das Protokoll wäre ihm nicht ausgehändigt worden oder es stände was anderes drin als er besprochen hätte.

    Wenn der Kunde kein Protokoll bekommt sollte er einfach ein Schreiben an den Vorstand der Bank senden und schreiben "am xxxx hat Herr yyyy eine Wertpapierberatung mit mir durchgeführt ich habe kein Protokoll erhalten und bitte um Übersendung".

    Der Bankberater kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Es gibt an diesem Punkt Missverständnisse. Kein Bankberater kann für den Erfolg einer Anlage garantieren egal ob mit oder ohne Protokoll. Seine Verantwortung ist es dem Kunden alle für eine qualifizierte Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern und bei seiner Beratung die o.a. Wünsche nach Anlagedauer, Anlagestrategie zu beachten und natürlich den Kunden in seiner Sprache also angepasst an den Erfahrungen des Kunden und seines Bildungsstandes zu informieren.

    Vereinfacht: Wenn jemand sagt ich brauche das Geld in 5 Jahren sicher für eine Weltreise kann ich ihm keine Anlage für 10 Jahre anbieten die vielleicht sogar nach 5 Jahren nicht veräußerbar ist.

    Wenn aber jemand sagt ich brauche das Geld wenigstens 5 Jahre lang nicht dann kann ich ihm sehr wohl eine Anlage von 10 Jahren anbieten. Er muss nur über die 10 Jahre aufgeklärt werden.

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    Antwort von Kapitalanleger Kapitalanleger

    So so, du gehst zu deiner Bank. Entweder du hast schon hauseigene Produkte deiner Bank oder der Bankberater wird dir hauseigene wärmstens ans Herz legen. Unterschreib gar nichts im ersten Gespräch und dann schaust dich um, was andere zu bieten haben. Entweder du gehst zu einem Makler oder zu AWD oder MLP. Schau dir den dortigen Berater gut an und entscheide. Es gibt überall solche und solche. Vor allem nimm dir so viel zeit, als würdest du ein Auto oder sonst ein hochwertiges Gerät kaufen.

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    Antwort von HeymM HeymM
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    Antwort von Michel1966 Michel1966

    Der Bankberater ist verpflichtet ein Beratungsprotokoll anzulegen. Das Problem ist nur, dass Du als Kunde dieses Protokoll normalerweise nicht zu sehen bekommst und dies auch nicht gegenzeichnest.

    Das kannst Du aber verlangen.

    In dem Protokoll steht das was in diesem Beratungsgespräch besprochen wird. Da aber kein Stenograpf dabei sitzt, macht der Banker das nach dem Gespräch aus dem Kopf (also schreibt auf, was ihm im Gedächtnis geblieben ist). Während dem Gespräach macht er sich vielleicht noch ein zwei Notitzen.

    Du kannst auch selbst ein Protokoll erstellen und dies dem Bankberater vorlegen und abzeichnen lassen. Oder darüber mit dem Bankberater diskutieren bis der Inhalt beiden passt.

    Kommentar von HeymM HeymMHeymM

    Falsch. Das Protokoll wird Dir im Normalfall ausgehändigt mit Unterschrift des Beraters.

    Gesetzlich ist der Kunde aber nicht dazu verpflichtet dieses Protokoll zu unterschreiben. Er kann sogar Widerspruch einlegen.

    Kommentar von Michel1966 Michel1966Michel1966

    Würdest Du das bitte den beiden Beratern der Sparkasse sagen, die mir die Protokolle trotz Nachfrage immer noch nicht ausgehändigt haben !

    Kommentar von Kapitalanleger Kapitalanleger

    Dann geh doch weg von der Sparkasse!

    Kommentar von Michel1966 Michel1966Michel1966

    Bin ich gerade dabei. Die versuchen mich in der letzten Zeit echt zu verars.h.n.

    Kommentar von Detlef32 Detlef32Detlef32

    Wozu brauchst Du ein Protokoll - wenn Du was gekauft hast kannst Du einfach drohen den Kauf rückgängig zu machen und wenn Du nix gekauft hast ist es doch nur Sturheit - oder?

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Das Beratungsprotokoll ist mit den Kunden durchzusprechen und von Ihnen zu unterschreiben. Wie das die Sparkasse händelt ist mir dabei ziemlich egal...

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    Antwort von stm81 stm81

    Dazu hat das Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentrale NRW einen ganz guten Leitfaden veröffentlicht. Beides findest Du hier:

    http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Finanzen-Versic...

    Kommentar von Michel1966 Michel1966Michel1966

    Interessanter Link !

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