Das Beratungsprotokoll ist ein Formular (also nicht lose Blätter die der Berater sich einfach ausdenkt). Das Formular ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Manchmal 3 Seiten manchmal 7 Seiten.
Insofern schau Dir das Formular an und Du wirst insbesondere Fragen über den Anlagehorizont (wie lange) die Strategie (was für Zinsen erwartest Du und welche Risiken willst Du dafür eingehen) und Deine Erfahrungen in verschiedenen Wertpapieren finden. Auch Fragen zu Deinem Einkommen, Deiner sonstigen Vermögenssituation und der gewünschten Anlagesumme.
Sofern es sich um ein Wertpapierberatungsgespräch handelt ist das Beratungsprotokoll Vorschrift. Bei anderen Anlagen wie Sparkonten, Bausparverträgen, Festgeldern gibt es kein Beratungsprotokoll.
Für Fondanlagen in Form von Versicherungen oder Kapitalversicherungen gibt es ein anderes Formular.
Der Kunde muss immer ein Exemplar ausgehändigt bekommen. Er muss nicht unterschreiben. Aber wenn er nicht unterschreibt wird keine Bank einen Kauf für ihn tätigen weil das Risiko für die Bank zu hoch ist. Der Kunde kann dann hinterher auch nach Jahren behaupten das Protokoll wäre ihm nicht ausgehändigt worden oder es stände was anderes drin als er besprochen hätte.
Wenn der Kunde kein Protokoll bekommt sollte er einfach ein Schreiben an den Vorstand der Bank senden und schreiben "am xxxx hat Herr yyyy eine Wertpapierberatung mit mir durchgeführt ich habe kein Protokoll erhalten und bitte um Übersendung".
Der Bankberater kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Es gibt an diesem Punkt Missverständnisse. Kein Bankberater kann für den Erfolg einer Anlage garantieren egal ob mit oder ohne Protokoll. Seine Verantwortung ist es dem Kunden alle für eine qualifizierte Entscheidung notwendigen Informationen zu liefern und bei seiner Beratung die o.a. Wünsche nach Anlagedauer, Anlagestrategie zu beachten und natürlich den Kunden in seiner Sprache also angepasst an den Erfahrungen des Kunden und seines Bildungsstandes zu informieren.
Vereinfacht: Wenn jemand sagt ich brauche das Geld in 5 Jahren sicher für eine Weltreise kann ich ihm keine Anlage für 10 Jahre anbieten die vielleicht sogar nach 5 Jahren nicht veräußerbar ist.
Wenn aber jemand sagt ich brauche das Geld wenigstens 5 Jahre lang nicht dann kann ich ihm sehr wohl eine Anlage von 10 Jahren anbieten. Er muss nur über die 10 Jahre aufgeklärt werden.
Falsch. Das Protokoll wird Dir im Normalfall ausgehändigt mit Unterschrift des Beraters.
Gesetzlich ist der Kunde aber nicht dazu verpflichtet dieses Protokoll zu unterschreiben. Er kann sogar Widerspruch einlegen.
Würdest Du das bitte den beiden Beratern der Sparkasse sagen, die mir die Protokolle trotz Nachfrage immer noch nicht ausgehändigt haben !
Dann geh doch weg von der Sparkasse!
Bin ich gerade dabei. Die versuchen mich in der letzten Zeit echt zu verars.h.n.
Wozu brauchst Du ein Protokoll - wenn Du was gekauft hast kannst Du einfach drohen den Kauf rückgängig zu machen und wenn Du nix gekauft hast ist es doch nur Sturheit - oder?