Casamana am 04.11.2009 um 14:58 Uhr
hallo ich wurde geblitzt und habe dagegen einen anwalt eingeschaltet .. nur die Beratungskostemhilfe (oder wie auch immer das heißt) wurde NICHT bewilligt ... ich hab kein einkommen nichts ... was ist nun ??? PS: der anwalt ist auch schon tätig geworden was mein verfahren angeht!...

sorry vertippert .. IN DEr ÜBERSCHRIFT SOLLTE Bewilligt stehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Vermutlich ist das wie bei der Rechtsschutzversicherung: Du bekommst nur Unterstützung, wenn wenigstens ein Fitzelchen Aussicht auf Erfolg besteht. Und leider, leider: wenn man geblitzt wurde, gibt's da nicht viele Chancen...
Casamana am 4. November 2009 15:01 ja aber was soll ich denn nun machen ?? geld selber hab ich nicht ... und wie gesagt der anwalt ist schon tätig geworden was mein blitzer angeht

Beratungskostenhilfe vom Gericht bekommst Du in solchen Dingen gar nicht.
Wenn Du schon einen Anwalt eingeschaltet hast, dann wird es richtig teuer. Selbst wenn der Anwalt das vom Tishc kriegt, will er sein Geld.
Du solltest JETZT den Anwalt über Deine Situauion aufklären.
du bekommst dafür keine Beratungskostenhilfe, stoppe den Anwalt, sonst wird es teuer