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Beratungskosten beim Anwalt

Frage von PmFragt PmFragt

Hallo,

darf ein Anwalt mir Beratungskosten in Rechnung stellen wenn obwohl ich Ihn nicht um beratung gebeten haben?

Ich habe eine E-mail Verfasst wo es um einen Schaden ging und den Anwalt in CC gesetzt, falls ich Ihne den benötigen sollte das er bereits Informiert ist. Nach 10Tagen hat dieser darauf geantwortet. in der zeit hat sich die Situation nahezu geregelt.

Ich habe den Anwalt mehr oder weniger Vergessen. Dieser hat mich daruf noch zwei mal per E-Mail angeschrieben worauf ich Ihm noch nicht antworten könnete bzw. mir vornahm aber es dann oft vergessen hatte. bis ich eine rechnung bekam mit Beratungsgebüren.

Darf er das einfach? Ich habe Ihn nicht persönlich angeschriben noch darum gebten.

Besten Dank

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Antworten (4)

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    Antwort von Meery Meery

    Du hast ihm doch eine E-mail gesendet und daraufhin ist der Anwalt tätig geworden. Sicher stellt er dies in Rechnung.

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    Antwort von PmFragt PmFragt

    -ohne-

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    Antwort von rosequeeny rosequeeny

    Du widersprichst dich eindeutig. Wenn du ihn angeschrieben hast und den Sachverhalt geschildert hast, dann wolltest seine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Er ist davon ausgegangen, dass du seine Dienste benötigst er hatte somit Aufwand, um sich mit dem Sachverhalt vertraut zu machen und darf dir deshalb dies auch in Rechnung stellen.

    Kommentar von PmFragt PmFragt

    CC Zur Info:

    Beim Schreiben einer E-Mail wird dieses Feld verwendet, um Kopien an einen oder mehrere Empfänger zu senden. Mit einem Eintrag in diesem Feld wird gleichzeitig symbolisiert, dass diese E-Mail sich nicht direkt an diesen Benutzer wendet, sondern lediglich „zur Beachtung“ bzw. „zur Kenntnisnahme“ an ihn versendet wurde. Die Einträge im CC-Feld werden (im Gegensatz zum BCC-Feld) bei allen Empfängern angezeigt und sind somit bekannt.

    Umgangssprachlich wird auch ab und an (vornehmlich in den USA) fälschlicherweise „Courtesy Copy“ als Bedeutung für CC benutzt, was soviel wie „Höflichkeitskopie“ bedeutet (courtesy „Höflichkeit“, copy „Kopie“).

    Angenommen ich klebe mir ein Zettel auf den Rücken worauf eine Frage steht, diese Frage beantwortet mir jetzt ein Anwalt und der darf dann Kassieren?

    Kommentar von rosequeeny rosequeenyrosequeeny

    Und du glaubst echt du kommst damit durch? Du hast auf jeden Fall den Anwalt angeschrieben. Auch wenn du in nicht persönlich angesprochen hast, hast du doch erwartet, dass er sich den Sachverhalt anschaut und er hat somit eine Dienstleistung erbracht. Du glaubst doch nicht, dass irgendjemand etwas umsonst macht. Ja und wenn du nicht wirklich Rat wolltest, wieso wolltest das er unbedingt sich den Sachverhalt durchliest. Du solltest vielleicht vorher überlegen an wenn du eine E-Mail verschickst.

    Kommentar von PmFragt PmFragt

    Es ging mir in erster Linie den jennigen dem ich den Schaden melde dass ich es ernst meine und bei Komplikation oder Unstimmigkeiten den Anwalt einschalte aber innerhalb der zehn Tagen hat sich der sachverhalt geklärt! Naja mal sehen was der Anwalt sich dabei dachte werde Ihn morgen kontaktieren!

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Sie haben ihn kontaktiert, folglich steht ihm ein Honorar zu; der lebt von Honraren! Die Höhe des Honorars wäre vielleicht noch Diskussionswürdig!

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