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Beratungshilfeschein wegen Kindesunterhalt

Frage von zarpa0102 zarpa0102

Hallo an alle,

ich möchte mich bei einem Anwalt informieren wegen Kindesunterhalt, den ich von meinem Vater vielleicht bekomme. Dafür brauche ich einen Beratungshilfeschein, da ich selbst nur wenig verdiene, und das wahrscheinlich nicht bezahlen kann.

Ich weiß auch schon, dass man da zu dem Gericht bei seinem Wohnsitz muss. Aber was muss ich da mitnehmen, wenn ich den Schein beantragen will?

Meine Gehaltsabrechnung denke ich mal, aber muss ich da sonst noch was mitbringen?

Und welche Voraussetzungen muss man erfüllen, dass man den Schein überhaupt bekommt?

Danke für eure Hilfe.

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Für eine Erstberatung braucht man keinen Beratungsschein. In den Gerichten gibt es an 1-2 Tagen wöchentlich die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von 10 Euro eine Erstberatung zu erhalten.

    Der Beratungsschein ist nur gut, um die Erstberatung bei einem bestimmten Anwalt in seiner Kanzlei zu erhalten. Man bekommt ihn beim Amtsgericht und muss dabei grob nachweisen, dass man über wenig Geld und ein geringes Einkommen verfügt (Kontoauszüge der letzten Monate).

    Der Beratungsschein ist aber unzureichend, um einem Anwalt ein Mandat zu erteilen. Dafür benötigt man Prozesskostenhilfe. Die wird fast nur bewilligt, wenn man Hartz IV Empfänger ist.

    Kommentar von zarpa0102 zarpa0102zarpa0102

    ich würde aber gerne zu einer bestimmten anwältin gehen, da ich sie empfohlen bekommen habe und auch schon mal dort war. damals hatte ich auch einen schein, aber ich weiß nciht mehr, was ich zu der beantragung gebraucht habe.

    mir geht es auch nur generell um die beratung, dass ich weiß, ob ich überhaupt ein recht auf dein unterhalt von meinem vater habe.

    aber danke für die antwort.

    muss ich zum gericht auch etwas mitbringen, womitich nachweise, dass ich prinzipiell recht auf unterhalt habe, also scheidungurteil oder so etwas?

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    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    schau mal hier sind alle Hinweise aufgeführt und das Formular kannst du sogar online ausfüllen; http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AGI1.pdf

    Vergesse nicht auch einige Belege aus denen dein Anliegen hervorgeht, dem Amtsgericht vorzulegen.

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