Kann ich einen Beratungshilfeschein bekomme, wenn ich lediglich nur das Kindergeld an Einkommen habe (KEIN AlgII) und ausbildungssuchend bin?
Zivilsache:
Betrüger schuldet mir 1500€ von Jahr 2008 und zahlt nichts
Kann ich einen Beratungshilfeschein bekomme, wenn ich lediglich nur das Kindergeld an Einkommen habe (KEIN AlgII) und ausbildungssuchend bin?
Zivilsache:
Betrüger schuldet mir 1500€ von Jahr 2008 und zahlt nichts
Bei deinem Amtsgericht. (Sofern du aussicht auf Erfolg hast.)
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/...
Beantragen, bevor du zum Anwalt gehst.
haste denn n Urteil dass dir das zusteht?.-Dann musste nur n Gerichtsvollzieher beauftragen.-Wenn du erst noch nTitel erstreiten musst, frag n Anwalt.- Bei begründeter Erfolgsaussicht gibts PKH.-
Ja den brauch ich noch den Titel. Hab Vorladung für die Strafsache bekommen, aber Geld ist ja wieder ne andre Sache.
§Wenn der wegen Betrug verurteilt ist geht das aber recht einfach mit nem Titel.