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Beratungshilfeschein bekommen?

Frage von Ratgeber1 Ratgeber1

Kann ich einen Beratungshilfeschein bekomme, wenn ich lediglich nur das Kindergeld an Einkommen habe (KEIN AlgII) und ausbildungssuchend bin?

Zivilsache:

Betrüger schuldet mir 1500€ von Jahr 2008 und zahlt nichts

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Antworten (2)

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    Antwort von JanNeunMalKlug JanNeunMalKlug

    Bei deinem Amtsgericht. (Sofern du aussicht auf Erfolg hast.)

    http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/...


    Beantragen, bevor du zum Anwalt gehst.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    haste denn n Urteil dass dir das zusteht?.-Dann musste nur n Gerichtsvollzieher beauftragen.-Wenn du erst noch nTitel erstreiten musst, frag n Anwalt.- Bei begründeter Erfolgsaussicht gibts PKH.-

    Kommentar von Ratgeber1 Ratgeber1Ratgeber1

    Ja den brauch ich noch den Titel. Hab Vorladung für die Strafsache bekommen, aber Geld ist ja wieder ne andre Sache.

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    §Wenn der wegen Betrug verurteilt ist geht das aber recht einfach mit nem Titel.

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