beratungshilfeschein - anwalt macht nichts -anwalt wechseln, kostenübernahme?

7 Antworten

Inwiefern soll der Anwalt denn tätig werden bei einer Beratung? Der Beratungshilfeschein ist ja nur für die Beratung und nicht für die Vertretung zuständig.

Aber Allgemein, wenn der Anwalt dich vertreten will (mit anwaltlichen Aufforderungsschreiben oder ähnliches): Ich bin Azubi als Rechtsanwaltsfachangestellte und es kam leider Gottes einmal vor, dass jemand eine Akte über die andere gehongen hat und somit die Wiedervorlage, die der Anwalt gesetzt hat übersehen wurde.

Wenn der Anwalt trotz Erinnerung nicht tätig wird, kannst du ihm das Mandat entziehen mit einem Schreiben, in dem du das auch ausdrücklich willst. Er muss dir den Beratungshilfeberechtigungsschein und alle anderen originalen Unterlagen, die du ihm erst einmal überlassen hast zurück schicken. Du kannst aber auch zur Rechtsanwaltskammer gehen und dich beschweren. Wenn der Anwalt dir keine Beratung erteilt hat. Ein Anwalt wird bei einer Beratung nicht für dich tätig und schreibt auch der Gegenseite nichts.

das ist richtig.wenn er das mandat übernimmt muss er dir eine vollmacht zur unterschrift vorgelegt hat.dann ist er verpflichtet etwas zu tun.sollte er nicht tätig werden dann beschwere dich bei der rechtsanwaltskammer deiner stadt oder deines bundelandes.

Also wenn ein Anwalt nichts tut liegt dies meisst an der ausweglossigkeit der Streitsache. Dies muss nicht bedeuten dass du im Unrecht bist , nur wenn du klagst bist du in der beweisspflicht! Keine Beweisse also auch keine Klage Ist die Rechtslage dagegen gegeben solltest du dem Anwalt eine Frist setzen! Grundsätzlich muss ein Anwalt aber kein Mandat übernehmen

er hat aber gesagt, dass er das mandat übernimmt und so weiter, hat aber nicht mal einen brief aufgesetzt oder so etwas, er hat garnichts gemacht...er hat also gesagt, er macht es, und nichts getan.

@anonym96633

Wann ist das gewesen? Gibt es Fristen? zu viele Fragen und zu wenig Infos! Setze Ihm eine Frist und wenn die verstreicht und er immer noch nichts getan hat wende dich an die Anwaltskammer.

Hat dich der Anwalt gar nicht beraten oder nicht in der Form, wie du es dir gewünscht hättest? Ein Anwalt kann so einen Beratungsschein mit vielleicht 30 Euro abrechnen, da wird sich kein Anwalt Stunden Zeit nehmen.

er hat gesagt, er wird die sache übernehmen und wird schreiben aufsetzen und so weiter, hat aber garnichts gemacht. nichtmal einen einzigen brief aufgesetzt.

nein, einen 2. anwalt zahlt man/n dir nicht. rauf dich mal mit dem anwalt zusammen.

aber es muss doch eine möglichkeit geben, dass die kosten übernommen werden, man kann ja nicht dafür, wenn der erste anwalt überhaupt nichts tut. hast du eine idee, was man da machen kann?

lg

@anonym96633

was verstehst du denn unter "überhaupt nichts tut"?