Blacky2006 am 27.12.2007 um 11:18 Uhr
Da ich das Mandat bei meiner Anwältin kündigen werde, aber der Fall über ein "Beratungshilfeschein" läuft, hat ja meine Anwältin bestimmt schon mit der Staatskasse abgerechnet. Wie ist es jetzt, da ich ja einen neuen Anwalt brauche, brauche ich jetzt auch einen neuen Beratungshilfeschein??
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Für die gleiche Sache erteilt das Amtsgericht nur einen Beratungshilfeschein.

man bekommt auch für die selbe sache einen neuen beratungsschein, man muß nur beim amt bescheid geben warum man den anwalt wechselt und gute gründe dafür haben!