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Beratungshilfeschein

Frage von Blacky2006 Blacky2006

Da ich das Mandat bei meiner Anwältin kündigen werde, aber der Fall über ein "Beratungshilfeschein" läuft, hat ja meine Anwältin bestimmt schon mit der Staatskasse abgerechnet. Wie ist es jetzt, da ich ja einen neuen Anwalt brauche, brauche ich jetzt auch einen neuen Beratungshilfeschein??

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von AJWhv AJWhv

    man bekommt auch für die selbe sache einen neuen beratungsschein, man muß nur beim amt bescheid geben warum man den anwalt wechselt und gute gründe dafür haben!

    Kommentar von vollyhn vollyhnvollyhn

    Versuch macht kluch. Blacky2006 solls halt beim Gericht versuchen.

    Kommentar von AJWhv AJWhvAJWhv

    ich weiß das daß geht!!! hab selber das gleiche problem gehabt!

  • 0
    Antwort von vollyhn vollyhn

    Für die gleiche Sache erteilt das Amtsgericht nur einen Beratungshilfeschein.

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