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Beratungshilfeschein

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 27.12.2007 um 11:18 Uhr

Da ich das Mandat bei meiner Anwältin kündigen werde, aber der Fall über ein "Beratungshilfeschein" läuft, hat ja meine Anwältin bestimmt schon mit der Staatskasse abgerechnet. Wie ist es jetzt, da ich ja einen neuen Anwalt brauche, brauche ich jetzt auch einen neuen Beratungshilfeschein??


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vollyhn
beantwortet von vollyhn am 27. Dezember 2007 11:25
0x
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Für die gleiche Sache erteilt das Amtsgericht nur einen Beratungshilfeschein.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 27. Dezember 2007 12:23
0x
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man bekommt auch für die selbe sache einen neuen beratungsschein, man muß nur beim amt bescheid geben warum man den anwalt wechselt und gute gründe dafür haben!

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 27. Dezember 2007 12:26

Versuch macht kluch. Blacky2006 solls halt beim Gericht versuchen.

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 27. Dezember 2007 12:32

ich weiß das daß geht!!! hab selber das gleiche problem gehabt!



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