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Beratungsgespräch wegen Scheidung

gefragt von tiedefritz am 03.09.2008 um 12:27 Uhr

Eine Freundin von uns hat ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt wegen ihrer Scheidung gehabt. Sie hat ein kleines Kind und kaum Einkommen. Leider hat sie sich vorher nicht wegen der Kosten dieses Gespräches erkundigt. Jetzt fiel sie aus allen Wolken als die Rechnung über 300,00 € kam. Hat sie eine Chance Zuschüsse zu bekommen? Gibt es irgendwelche sozialen Institutionen/Vereine die ihr evtl. helfen könnten. Es fällt nicht in den Bereich Hartz IV (ALG 2). Dort hat sie sich bereits erkundigt.


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anonym
beantwortet von Infos3 am 4. September 2008 01:16
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Hallo,

Sie sprechen von einem Beratungsgespräch und nicht von einem Prozess. Insoweit ist Prozesskostenhilfe vorliegend nicht relevant. Zur Anwendung käme hier ein Beratungshilfeschein, über den der Anwalt seine (aber wesentlich geringeren) Kosten in Verbindung mit diesem Gespräch abrechnen kann.

Grundsätzlich ist eine Beratungshilfeschein VOR der Rechtsberatung beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes zu beantragen. Er prüft an Hand von Fragen, ob Ihnen die Beratung über diesen Weg zusteht oder nicht. Kommt er zu dem Ergebnis, dass Sie einen Anspruch auf staatlich gestützte Rechtsberatung haben, händigt er Ihnen dieses Formular aus, so dass Sie damit zum Anwalt maschieren können. Nach Vorlage dieses Beratungshilfescheines berät der Anwalt, und auf dieser Grundlage (also erfolgter Rechtsberatung) rechnet er beim Gericht ab. Es gibt aber auch Anwälte, die selbst solche Formulare vorhalten und sie dann bein Amtsgericht abrechnen. Nur: Ist der Beratungshilfeschein dem Anwalt übergeben und die Beratungsqualität mies, war es das. In ein und derselben Sache gibt es nämlich keine nochmalige Bewilligung. Ihre Freundin sollte die Sache beim Rechtspfleger vortragen und über die Jammerschiene versuchen, rückwirkend ein Formular ausgehändigt zu bekommen. Hat sie dieses, kommt es auf die Überzeugungs des Anwaltes an. Ggf. könnte das problematisch werden. Nur: Der Anwalt hat sicher im Gespräch Kenntnis über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Freundin erlangt. Somit wäre er verpflichtet gewesen, auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Staatskasse hinzuweisen.

Auf jeden Fall sollten Sie den Anwalt hinsichtlich Ihrer Bemühungen informieren und darum bitten, den Rechnungsbetrag bis nach dem Besuch beim Gericht zu stunden. Andernfalls könnte der MB ins Haus flattern.

Ach ja, zum Zuschüsse: Manche kirchlichen Einrichtungen sind dafür ofen, wie Carritas etc.- kommt aber auch auf die dortigen Bearbeiter an.

Viel Glück!

Infos3

Kommentar von tiedefritz am 4. September 2008 15:07

Danke, das war sehr aufschlussreich...habe gar nicht mehr mit einer Antwort gerechnet.


anonym
beantwortet von Lissa am 3. September 2008 12:28
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Es gibt die Prozesskostenhilfe.

Ob sie die nachträglich beantragen kann, weiß ich nicht.

Kommentar von Lissa am 3. September 2008 12:29

petra1407
beantwortet von petra1407 am 3. September 2008 12:38
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Deine Freundin hat leider vergessen beim Anwalt zu erwähnen das sie kaum Geld hat und ob er Prozeßkostenhilfe für Sie beantragt. Sie hat jetzt leider nur noch die Möglichkeit mit ihm eine zinlose!!! Ratenzahlung zu vereinbaren! Rückwirkend zahlt leider keiner!!!!


anonym
beantwortet von Slizia am 3. September 2008 12:30
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Ein Beratungsgespräch für 300 Euro? Wenn sie die Scheidung beantragt, kann der Anwalt Rechtskostenbeihilfe für sie beantragen. bei einer bloßen Beratung muss sie die Kosten zwar selbst tragen, aber das sind, zumindest bei uns, kaum mal mehr als 30 Euro.

Kommentar von tiedefritz am 3. September 2008 13:32

Arbeitetest du bei einem Anwalt? Es sind exakt 290,00 €. die ihr in Rechnung gestellt wurden.

Kommentar von Slizia am 3. September 2008 16:31

Grins - nö, aber ich bin geschieden :D. Und für 290 Euro Beratungsgebühr, wäre ich noch verheiratet, weil ich das nie aufgebracht hätte *lacht.

Kommentar von jana2003 am 18. Oktober 2008 20:38

Hallo wollte mal fragen ob sie mir vielleicht sagen könnten da ich jetzt mit mein mann ein jahr fast in tennung lebe wie es läut mit der scheidung geht das von alleine nach ein jahr oder muss man sie beantragen selber ?????


anonym
beantwortet von anjanni am 3. September 2008 12:31
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Beim Amtsgericht bekommt sie einen Beratungsschein. Aber nachträglich wird das wahrscheinlich nicht gehen.



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