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Beratungsgespräch wegen Krankheit nicht wahrgenommen,darf das Job Center Leistungen sperren?

gefragt von szukiszuki am 01.08.2008 um 2:20 Uhr

ich konnte drei hintereinander zugewiesene Termine vom Job Center nicht wahrnehmen da ich mir die Brustrippe gebrochen habe und ich Krank wurde,Krankmeldung lag dem Amt pünktlich vor.Jetzt streichen sie mir das Geld für drei Monate mit der Begündung das eine Krankmeldung noch lange kein Grund sei zum nichterscheinen der Termine für das Gespräch um meine Berufliche Situation außer ich bringe vom Arzt ein Attest das mich Gesundheitlich entschuldigt.Eine Arbeitsmaßnahme wurde mir auch gleich zugewiesen obwohl ich noch Krank bin.Jetzt trau ich mich gar nicht mehr zum Arzt und weiß nicht was ich machen soll.Die Rippe ist noch nicht verheilt.Darf das Job Center das Geld deswegen Sperren?

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schneeblume
beantwortet von schneeblume am 1. August 2008 02:25
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Geh einfach zum Arzt und hol dir das Attest, ist doch keine Arbeit und müsste alle Probleme aus der Welt schaffen!


MSubstance
beantwortet von MSubstance am 1. August 2008 02:41
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Lege schriftlich Widerspruch ein und fordere von deiner Krankenkasse eine Kopie deiner Krankschreibung (oder von deinem Arzt). Wenn Du krank geschrieben bist oder warst, musst Du "NICHT" zum Amt, dafür wirst Du ja krankgeschrieben. Du hast eine Arbeit bekommen und dein Bruch ist noch nicht ausgeheilt ? Geh zum Arzt und hol Dir ein weiteres Attest. Normalerweise lassen die Mitarbeiter des Job Centers mit einem reden, aber bei Dir scheint es ein Härtefall zu sein. Denn sollte was auf der Arbeit mit Dir passieren, ist das Amt dafür verantwortlich. Alles Gute

Kommentar von 3815ab675746d380291d87ae77a5a6c7smallMSubstance am 1. August 2008 04:02

Das Du Dich dreimal nicht gemeldet hast, hab ich überlesen. Also Bescheid geben mußt Du dem Amt schon, wenn mit Dir was ist ;o)


Joshua492
beantwortet von Joshua492 am 1. August 2008 02:47
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3aufeinander folgende Termine verpasst wegen Krankheit? HALLO? Das umfasst erfahrungsgemäß locker 2 Monate. Es hilft auch nicht, wenn du dir von "Karl-Ede" mal eben die Rippe nochmal platt boxen läßt...

es gibt nur 4 Alternativen: 1. Hausarzt 2. ARBEITSAMT 3. Enzugsklinik (6 Wochen All-Incl. und auf Lau) 4. Leben wie ÖFF-ÖFF

Kommentar von 08875a38fdb0edccef40c54d175e3fd7smallyamix am 1. August 2008 03:03

Eine Krankmeldung vom Arzt reicht völlig aus. Szuki sollte aber dem Arzt diesen Vorfall schildern und er wird sicher helfen. Desweiteren werden 3 Einladungen auch schon mal gerne in 2-3 Wochen verschickt. Alles Gute für szuki und den nächsten Termin dann wahrnehmen.


wtf001
beantwortet von wtf001 am 1. August 2008 02:22
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das Job Center ist wie dein Arbeitgeber.

oder wie Schule.

wenn du fehlst wird dir das Geld gestrichen, beim Job sogar rausgeschmissen vielleicht, wenn:

du ohne Attest vorweist, dass du wirklich arbeitsunfähig bist.

ohne Attest, kein Geld

ist leider so.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 1. August 2008 02:30

Danke für Deine Antwort,aber ich habe doch dem Job Center eine Krankheitsbescheinigung abgegeben,genauso wie bei einem Arbeitgeber.Der gelbe Schein.

Kommentar von 5a9e9dd7d30fa02b4378e87402347625smallwtf001 am 1. August 2008 02:37

dann sollte es auch keine Probleme geben.

in dem Schreiben, das du bekommen hast, steht drin, dass du nicht erscheinen musst, wenn du arbeitsunfähig bist und ein Attest lieferst.

das ist auch gesetzlich verankert.


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