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Beratungsgespräch vor jedem Schwangerschaftsabbruch?

Frage von Schlafentutgut Schlafentutgut

Hey :) In Deutschland ist es ja so, dass man 3 Möglichkeiten hat, dass der Schwangerschaftsabbruch straffrei bleibt:

  1. Abbruch nach der Beratungsregel (-> man muss sich beraten lassen)

  2. Abbruch mit medizinischer Indikation (Gefährdung der Schwangeren oder des Kindes)

  3. Abbruch mit kriminologischer Indikation (Vergewaltigung)

Wenn eine medizinische bzw. eine kriminologische Indikation vorliegt, muss man sich dann auch beraten lassen? Also ich weiß, dass ein ARZT feststellen muss, ob diese Indikation vorliegt. Aber muss man dann auch zu einer Beratungsstelle, oder kann man sofort ohne Beratungsgespräch abtreiben?

Danke für eure Antworten, und nein ich bin nicht schwanger ;)

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Antworten (4)

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    Antwort von annemarie37 annemarie37

    Die deutsche Gesetzgebung ist in der Tat unübersichtlich und kompliziert.

    Gemäss § 218a Abs. 2 und 3 StGB muss ein Arzt/Ärztin das Vorliegen einer Indikation bestätigen. Erst in § 218b heisst es dann, das dies ein zweiter Arzt sein muss, d.h. es darf nicht derselbe Arzt sein, der den Eingriff vornimmt. Von einer Beratung steht da gar nichts.

    Die obligatorische Beratung auch bei diesen medizinisch indizierten Abbrüchen wurde erst per 1.1.2010 mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes eingeführt, wo in § 2a präzisiert wird, dass der Arzt/die Ärztin, die die Diagnose (für die Fehlbildung des Fötus und/oder die Gefährdung der Gesundheit der Schwangeren) stellt, die Frau auch über psychische und soziale Fragen informieren und beraten und eine 3-tägige Bedenkzeit eingehalten werden muss. Als ob eine Beratung in solchen Fällen nicht eine Selbstverständlichkeit wäre! "Sofort" wird in solchen Fällen mit Sicherheit nie eine Schwangerschaft abgebrochen, handelt es sich doch im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft immer um besonders dramatische Fälle, häufig um eigentlich gewünschte Schwangerschaften.

    Die Frau muss aber in solchen Fällen nicht noch zu einer Beratungsstelle wie bei der Beratungsregelung (Abs 1 des § 218a). Die Beratung erfolgt vielmehr durch den Arzt/die Ärztin, die die Indikation stellt. Die Frau muss bloss auf das zusätzliche Angebot der Beratungsstellen aufmerksam gemacht werden.

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    Antwort von Kati2487 Kati2487

    Wenn es um punkt 2 oder 3 geht musst du dich auch beraten lassen! Und ich bin mir da sehr sicher weil ich jeden Tag mehrfach damit zu tun habe da ich im Krankenhaus auf So einer Station arbeite!

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    Antwort von SindarellaR SindarellaR

    hallo.. ja man muss auch leider bei punkt 2 und 3 zur beratung.das ist pflicht.diesen nachweis brauchst du dann auch um den abbruch durchführen zu lassen.

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    Antwort von xxxnisixx xxxnisixx

    Man muss trotzdem zu so einem Gespräch um sich über die möglichen körperlichen und psychischen Schäden die bleiben zu informieren

    Kommentar von Schlafentutgut Schlafentutgut

    bist du dir da ganz sicher, dass man dann zu einer Beratungsstelle muss? Danke

    Kommentar von xxxnisixx xxxnisixxxxxnisixx

    Ja man bekommt auch einen Schein dass man sich hat beraten lassen den muss man beim Arzt vorlegen

    Kommentar von Schlafentutgut Schlafentutgut

    :) das ist mir nur von dem Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregel bekannt... Danke

    Kommentar von Schlafentutgut Schlafentutgut

    :) das ist mir nur von dem Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregel bekannt... Danke

    Kommentar von xxxnisixx xxxnisixxxxxnisixx

    Das gehört überall zu

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Ist vielleicht an den Spitälern üblich, steht aber nicht im Gesetz.

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