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Beratungs & Prozesskostenbeihilfe beim Privatrechtstreit???

gefragt von divel0divel0 am 26.11.2007 um 11:40 Uhr

Mein Mann hat offene Geldforderungen (Miete, Betreibskostenjahresabrechnung, Stromrechnung) gegen seine Ex Partnerin. Sie waren beide als Hauptmieter und haben sich nach Trennung schriftlich geeinigt, dass SIE die Kosten der Miete, in voller Höhe trägt,da er nicht mehr im Haushalt wohnt, und sie sich die Stromkosten&BK Jahresabrechnung zu gleichen teilen aufteilen! Inzwischen ist die Wohnung gekündigt und an den Vermieter übergeben! Zu uns kamen nun Stromabrechnung sowie die BK Jahresabrechnung und Sie ignoriert unsere Anrufe, selbst Briefe und Aufforderungen! Auch hat Sie die Mietanteile bis zum greifen der Kündigungsfrist nicht bezahlt! Wenn wir zum Anwalt gehe


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koira1975
beantwortet von koira1975 am 26. November 2007 11:48
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Klar geht das auch bei einem privatem Rechtsstreit, es wird sogar oft dafür genutzt. Informationen darüber findest Du hier: http://anwalt-berlin.de/anwaltsgebuehrengerichtskosten/staatlicheprozesskostenhilfe.htm

Dort findest Du dann auch einen Link zur Beratungshilfe.

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 26. November 2007 12:58

Dankeschön. Werd gleich mal auf en Link gehen. Gruß


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 26. November 2007 13:59
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Er sollte zuerst zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungshilfeschein holen. Damit ab zum Rechtsanwalt, der die Dame verklagt und Prozesskostenhilfe beantragt. Mann kann eine Klage auch so einreichen, dass zuerst nur der PKH-Antrag gestellt und die Klage nur im Entwurf beigefügt wird. Das hat den Vorteil, dass zunächst keine Gerichtskosten und keine gegnerischen Anwaltskosten entstehen, bis PKH bewilligt ist. Lehnt das Gericht die PKH ab, bekommt allerdings der eigene Anwalt eine Gebühr für seine bisherige Tätigkeit.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 26. November 2007 11:47
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Hallo, erste Frage auf wen lief der Strom,sprich war er angemeldet, wer hat die Wohnung angemietet. Derjenige der in den Verträgen steht ist erstmal in der Pflicht. Alles weitere müßte dann im Rahmen einer Privatklage geklärt werden.Sollte das Einkommen Deines Mannes oder Freundes zu gering sein,so steht ihm PKH zu,was über den Anwalt beantragt werden kann. Gruß Joschy

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 26. November 2007 12:56

Wie hoch ist die Einkommensgrenze, netto? Ich, seine Frau, bin Arbeitslos und in unserem Haushalt lebt meine Tochter. Ich bekomme Hartz4, trotz seines Einkommens. Da von seinem Gehalt nach Abzug ds Freibetrages, nur 600 Euro als Nettoeinkommen angerechnet werden. Spielt das auch eine Rolle?


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 26. November 2007 11:47
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Hallo, erste Frage auf wen lief der Strom,sprich war er angemeldet, wer hat die Wohnung angemietet. Derjenige der in den Verträgen steht ist erstmal in der Pflicht. Alles weitere müßte dann im Rahmen einer Privatklage geklärt werden.Sollte das Einkommen Deines Mannes oder Freundes zu gering sein,so steht ihm PKH zu,was über den Anwalt beantragt werden kann. Gruß Joschy

Kommentar von Simple_avatar3smalldivel0 am 26. November 2007 12:54

Beide standen als hauptmieter im Mietvertrag. Der Strom lief auf meinem Mann seinem namen aber Sie als bezahlende Person, mit Ihrer Bankverbindung. Aber Sie zahlte weder die Abschläge was mit Rücklastkosten verbunden ist, sowie beiteiligte Sie sich an Jahresabrechnungen.


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