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Beratungs & Prozesskostenbeihilfe beim Privatrechtstreit???

Frage von divel0 divel0

Mein Mann hat offene Geldforderungen (Miete, Betreibskostenjahresabrechnung, Stromrechnung) gegen seine Ex Partnerin. Sie waren beide als Hauptmieter und haben sich nach Trennung schriftlich geeinigt, dass SIE die Kosten der Miete, in voller Höhe trägt,da er nicht mehr im Haushalt wohnt, und sie sich die Stromkosten&BK Jahresabrechnung zu gleichen teilen aufteilen! Inzwischen ist die Wohnung gekündigt und an den Vermieter übergeben! Zu uns kamen nun Stromabrechnung sowie die BK Jahresabrechnung und Sie ignoriert unsere Anrufe, selbst Briefe und Aufforderungen! Auch hat Sie die Mietanteile bis zum greifen der Kündigungsfrist nicht bezahlt! Wenn wir zum Anwalt gehe

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Antworten (4)

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    Antwort von MathiasMuench MathiasMuench

    Er sollte zuerst zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungshilfeschein holen. Damit ab zum Rechtsanwalt, der die Dame verklagt und Prozesskostenhilfe beantragt. Mann kann eine Klage auch so einreichen, dass zuerst nur der PKH-Antrag gestellt und die Klage nur im Entwurf beigefügt wird. Das hat den Vorteil, dass zunächst keine Gerichtskosten und keine gegnerischen Anwaltskosten entstehen, bis PKH bewilligt ist. Lehnt das Gericht die PKH ab, bekommt allerdings der eigene Anwalt eine Gebühr für seine bisherige Tätigkeit.

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    Antwort von koira1975 koira1975

    Klar geht das auch bei einem privatem Rechtsstreit, es wird sogar oft dafür genutzt. Informationen darüber findest Du hier: http://anwalt-berlin.de/anwaltsgebuehren_gerichtskosten/staatliche_prozesskostenhilfe.htm

    Dort findest Du dann auch einen Link zur Beratungshilfe.

    Kommentar von divel0 divel0divel0

    Dankeschön. Werd gleich mal auf en Link gehen. Gruß

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Hallo, erste Frage auf wen lief der Strom,sprich war er angemeldet, wer hat die Wohnung angemietet. Derjenige der in den Verträgen steht ist erstmal in der Pflicht. Alles weitere müßte dann im Rahmen einer Privatklage geklärt werden.Sollte das Einkommen Deines Mannes oder Freundes zu gering sein,so steht ihm PKH zu,was über den Anwalt beantragt werden kann. Gruß Joschy

    Kommentar von divel0 divel0divel0

    Beide standen als hauptmieter im Mietvertrag. Der Strom lief auf meinem Mann seinem namen aber Sie als bezahlende Person, mit Ihrer Bankverbindung. Aber Sie zahlte weder die Abschläge was mit Rücklastkosten verbunden ist, sowie beiteiligte Sie sich an Jahresabrechnungen.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Hallo, erste Frage auf wen lief der Strom,sprich war er angemeldet, wer hat die Wohnung angemietet. Derjenige der in den Verträgen steht ist erstmal in der Pflicht. Alles weitere müßte dann im Rahmen einer Privatklage geklärt werden.Sollte das Einkommen Deines Mannes oder Freundes zu gering sein,so steht ihm PKH zu,was über den Anwalt beantragt werden kann. Gruß Joschy

    Kommentar von divel0 divel0divel0

    Wie hoch ist die Einkommensgrenze, netto? Ich, seine Frau, bin Arbeitslos und in unserem Haushalt lebt meine Tochter. Ich bekomme Hartz4, trotz seines Einkommens. Da von seinem Gehalt nach Abzug ds Freibetrages, nur 600 Euro als Nettoeinkommen angerechnet werden. Spielt das auch eine Rolle?

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