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Beratunghilfeschein - Nur eine Frage?

Frage von dertutor dertutor

Hallo Antwortsgemeinde :)

Ich habe ein Problem und muss da ein wenig ausholen. Im Jahr 2009 hatte ich Streit mit einem Handyanbieter weil stetig unklare Mehrforderungen und falsche Abrechnung entstanden. Da ich ALG II bekomme hatte ich bei einer Anwältin diese Sache mit einem Beratungshilfeschein klären wollen, was die Anwältin auch machte. Die Korrespondenz war aber mehr als mühseelig und teilweise wartete ich ein paar Monate auf Antworten oder Schreiben. Dann ging die RA in Baby/Elternzeit, ich wurde nicht informiert und wartete ewig auf Rückmeldungen. Irgendwann schrieb mich dann eine Kollegen von der RA an und meinte sie sei nun die Vertretung. Ich sollte ihr dann nochmal den Sachverhalt erläutern und Unterlagen zusenden was ich tat. Dann schrieb mich der Gläubiger mit einem Vergleichangebot an, welches genau dem vorherigen entsprach (also kein neues, gefordertes war) und dies teilte ich der Vertretung schriftlich mit, mit der Bitte dort nochmal Anzufragen. Das war im Juni 2011.

Am Freitag erhielt ich von der RA-Vertretung einen Schrieb, indem sie um die Zusendung eines Beratungshilfescheins bat und mir ansonsten die Kosten?? in Rechnung stellen will. Soeben hatte ich erneut versucht bei der Kanzlei anzurufen und da hieß es, dass die Frau Vertretung er morgen im Hause sei und ob sie was ausrichten solle. Ich schilderte den Sachverhalt und da meinte sie, dass der Fall doch abgeschlossen sei, dass man doch keine 100 Fragen bei einem Schein beantworten soll und wurde voll Patzig als ich ihr klarmachte, dass der Fall nicht abgeschlossen sei, es immernoch offene Fragen gab die auch nach fast 2 Jahren nicht beantwortet oder eine Klärung versucht worden sei.

Ich weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. Ich hatte eine anwaltliche Vertretung mit RA A und nun soll ich RA B einen Schein zur selben Angelegenheit ausstellen, obwohl es noch das gleiche Anliegen ist und man doch nur ein Schein pro Anliegen vergeben darf. Wenn ich nun aber nichts schicke, was für Kosten kommen dann auf mich zu und warum???

Wäre über Rat echt dankbar

gruß,

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Antworten (3)

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    Antwort von sunshineich sunshineich

    Ich kann nur sagen was ich machen würde. Ich würde zum Rechtspfleger gehen und ihm alles sagen. Die geben Tipps und wissen wie es läuft...

    Ich finde das echt traurig und sowas macht man nicht (RA meine ich!). Es gibt auch RA, die mehr BScheine wollen etc. :88

    Kommentar von dertutor dertutor

    ja, da ist Googles-Suche echt voll von. Ich habe kein Problem damit, wenn Anwälte Geld verdienen wollen, das sollen sie auch, aber wer solche Scheine anbietet geht nicht leer aus und sich dann noch so anstellen und teilweise echt komische Forderungen zu stellen ist dem Beruf nicht zuträglich.

    Kommentar von sunshineich sunshineich

    Und was hast Du nun vor?

    Kommentar von dertutor dertutor

    Ich werde morgen nochmal versuchen die RAin zu erreichen und zu klären was da abläuft - vielleicht ja auch ein interner Fehler in der Verwaltung - sollte ich da nichts erreichen, werde ich zum Amtsgericht gehen und mir da einen Rechtspfleger schnappen.

    Danke Euch für die Infos und Erfahrungen!

    Kommentar von sunshineich sunshineich

    Kannst Du dann Bescheid sagen, was bei raus kam. Ich bin so neugierig :))

    Kommentar von dertutor dertutor

    So, eben kurz Info: Also meine vorherige Anwältin schein wohl die Unterlagen verbummelt zu haben, jedenfalls sagt die neue, dass keine Unterlagen über Beratungsschein etc. in der Akte zu finden sein. Sie habe aber nun das 'Mandat?" übernommen und da es auch irgendwie eine Kanzleiumschreibung gab etc. muss ein neuer Beratungsschein gemacht werden. Ich bin dann heute beim Amtsgericht gewesen und habe dort einen Beratungsschein gemacht und auch dort abgeben. War mir irgendwie sicherer.

    Mal gucken was dabei rauskommt.

    Kommentar von sunshineich sunshineich

    Mich wundert es jetzt, dass die noch einen BSchein gegeben haben. Normalerweise geben die nur einmal einen BSchein in einer Sache.

    Hast Glück gehabt... :)

    Kommentar von dertutor dertutor

    Naja die Entscheidung steht ja noch aus. Erstmal habe ich nur den Antrag ausgefüllt. Eben direkt beim Amtsgericht, anstatt beim RA, denn so habe ich auch endlich selber was in der Hand. Beim letzten Mal hatte ich nämlich nichts Schriftliches erhalten.

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Da ist eine Verwechslung, ein Missverständnis gegeben. Denn ein solcher Beratungsschein im Wert von ca. 85 € deckt nur eine sog. Erstberatung ab. Dafür kann/könnte die RA A noch 10 € zusätzlich fordern. Also hätte die RA A, mit nur dem Schein, schon keinen Schriftwechsel mit dem Gläubiger führen müssen. Für alles weitere wäre ein Antrag auf PKH erforderlich gewesen.

    Der Rest ist fraglich, denn die Vertretung kann nicht eigene Honorarforderungen stellen. Aber ich weise auf eingangs hin, mit einer Erstberatung hatte RA A für den "Schein" bereits die Pflicht erfüllt und ob s i.d.S. einen 2. Schein geben würde, bezweifle ich.

    Kommentar von dertutor dertutor

    Das ist so leider nicht korrekt:

    http://www.justlaw.de/service/beratungshilfe-antrag.pdf

    zivilrechtlich ist es der Beratungsschein, PKH ist für gerichtliche Vertretung

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    Antwort von sunshineich sunshineich

    Den Beratungshilfeschein bekommt man beim Rechtspfleger im Amtsgericht. Er ist auch derjenige, der entscheidet ob man in einer Sache einen bekommt oder aber auch nicht. Dafür sollte man aber nicht in der selben Sache schon beim Anwalt gewesen und "beraten" worden sein, denn sonst bekommt man rückwirkend keinen BSchein.

    So kenne ich das. So sagten die Rechtspfleger mir das.

    Es ginge aber auch, irgendwie dass der RA das für einen beim Amtsgericht beantragt. Das hab ich selb nie gemacht, weil ich es nicht riskieren wollte deshalb eventl. eine Ablehnung vom Rechtspfleger zu bekommen. Was auch immer....

    Du warst ja direkt beim RA in dieser Sache oder ?

    Kommentar von dertutor dertutor

    Ja, ich habe den Schein direkt beim RA gemacht, so wie zweimal zuvor auch schon (länger her) und nie Probleme gehabt.

    Was mich nun aber eben stört ist das die Vertretung einen neuen Schein haben will für eine genehmigte Angelegenheit die aber noch nichts abgeschlossen ist und ja dann eigentlich der anderen RAin vorbehalten sei. Nur weiß ich nicht, ob es das Ausnahmen bei Vertretungen oder sowas gibt

    Kommentar von sunshineich sunshineich

    Das kommt mir ehrlich gesagt, ganz komisch vor, dass die Vertretung jetzt noch einen BSchein möchte in der selben Sache.

    Ich würde wirklich einen Rechtspfleger fragen, ob das eventuell eine Ausnahme und somit vollkommen richtig ist. Die RA dürfen normalerweise nicht mehrere BScheine für eine Sache bekommen und SOWAS nicht machen!! Also ich glaube, dass das nicht gerechtfertigt ist, dass die Vertretung noch einen BSchein möchte.

    Ob das eventuell so okay ist, das kann dir ein Rechtspfleger sofort sagen...

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