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Beratung auf Staatskosten

Frage von Maik2 Maik2

Ich habe eine Kostenrechnung bekommen, obwohl ich der Anwältin einen Antrag auf Beratungshilfe geschickt habe und sie meinen Fall bearbeitet hat. Wie kann das denn sein? Also wir hatten uns bei der Finanzierung klar auf Beratungshilfe geeinigt.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von StudiE StudiE

    Hey!

    Also normalerweise müsste deine Anwältin den Antrag auf Beratungshilfe an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Das erteilt dir dann den Berechtigungsschein auf Beratungshilfe, wenn alle Voraussetzungen soweit vorliegen. Deine Anwältin kann dann eine Gebühr von 10 Euro verlangen. Ich nehme aber mal nicht an, dass es um diese Gebühr in deiner Rechnung geht!?

    Am besten du rufst mal bei der Anwältin an und fragst sie, wie du mit der Kostenrechnung verfahren sollst. Vielleicht erfüllst du die Voraussetzungen für die Beratungshilfe nicht. Alleridngs sollte dich der Anwalt dann darauf hinweisen und dir nicht ohne weiteres eine Kostenrechnung schicken.

    Es kann aber auch sein, dass dein Antrag beim Amtsgericht noch nicht durch ist. Dann ist es einfach noch nicht geprüft worden, ob du Beratungshilfe bekommst oder nicht. Das passiert oft, wenn man diese erst NACH der ersten Inanspruchnahme des Anwalts beantragt. In dem Fall kann es sein, dass dein Anwalt die Kostenrechnung vorerst an dich geschickt hat.

    Ich würd das einfach persönlich abklären.... Viel Glück!

    Kommentar von Maik2 Maik2Maik2

    Der Fall wurde bereits bearbeitet. Leider ohne Erfolg. Weil der Fall bearbeitet wurde, hab ich in meinem Widerspruch geschrieben das ich davon ausgehe das Beratungshilfe genehmigt wurde. Schliesslich kann sie nicht einfach Kosten auferlegen, wohlwissend das ich vom Staat lebe und 96,93€ nicht aus dem Ärmel schütteln kann. (Geschäftsgebühr,Postpauschale,Mehrwertst.)

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    Antwort von Maik2 Maik2

    Ergänzung: Auf meinen Widerspruch und dem Hinweis das sie einen Beratungshilfeantrag habe vorliegen gehabt, schreibt sie sie hat keinen Beratungsschein . Ist das mein Problem?

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    Antwort von Modelady Modelady

    vieleicht haste den schein zu späth abgeschickt

    Kommentar von Maik2 Maik2Maik2

    Am 26.5. hatte ich Erstberatung bei ihr. Nach dem Gespräch gibt sie mir so einen Antrag mit. Ich bin nach Hause gefahren, hab den Antrag ausgefüllt und Einkommensnachweis (Grundsicherung) beigefügt. Dann bin ich nochmal los und hab ihr das Zeug noch am selben Tag in den Briefkasten geworfen.

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