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Beratender Betriebswirt §18 EStG oder Gewerbe oder sonstwas

Frage von basilfawlty basilfawlty

Eine Bekannte von mir hat ein mittelgroßes Unternehmen (1 Mio EUR Umsatz), und ich einen Teilzeitjob (50 %, Bankwesen). Teilzeit deswegen, weil ich eigentlich meine Freizeit liebe, etc. Ich mag auch meinen Job und möchten ihn auch noch lange ausüben. Nun ist meiner Bekannten ihr Mann für Finanzen abhanden gekommen (längere Krankheit) und sie hat mich gefragt, ob ich einspringen kann/will. Da ich sie nicht hängen lassen will, und auch die Zeit habe(Abends, Wochenende, an den Tagen wo ich nicht Arbeite), und das ganze nicht so problematisch ist (Den Buchhalter gibt es noch, aber der macht auch nur das, es geht eher um operative Sachen) habe ich grundsätzlich ja gesagt.

Bleibt die Frage wie man die Beziehung am elegantesten finanziell abrechnet. Für mich ist hier primär der Administrationsaufwand entscheidend, und ich habe keine Lust mit Krankenkasse, Rentenversicherung, Steuern eine Doppelrechnung aufzumachen.

Optionen sind 1. Gewerbe anmelden und Rechnung schreiben, 2. Beratender Betriebswirt nach §18 EStg. 3. Anderes ? Im Idealfall dann das ganze ein halbes Jahr laufenlassen, dann Abschlussrechnung schreiben (Einkommen - Aufwand) und das ganze dicht machen, sowie dann 200 EUR investieren und zum Steuerberater gehen, dass ich aus dem bezahlten Hilfsdienst keinen Ärger mit dem Finanzamt bekomme. Irgendeinen Tip ?

3 Abstimmungen
Abstimmungen
Rechnung so und auf die Lohnsteuer irgendwo unter zusätzliche Einkünfte 1
Gewerbeschein 1
ESt18 beratender Betriebswirt 1
Sonstiges ? 0
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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Geochelone Geochelone
    Abgestimmt für: Gewerbeschein

    Ein beratender Betriebswirt ist schon ein Freiberufler. Was du da für deine Bekannte machen willst, ist aber stinknormaler Buchhaltungsservice. Das ist kein Freier Beruf, sondern Gewerbe. Wenn das raus kommt, gibts ein Bußgeld ! Lass dich auf eine zweite Lohnsteuerkarte anstellen (ist das einfachste) oder melde ein Gewerbe an und schreibe Rechnungen.

    Kommentar von basilfawlty basilfawlty

    Ich habe mich jetzt einfach für Gewerbe entschieden. Da habe ich zwar erstmal mehr Terz (USt, etc.) aber zumindest ist alles besser dokumentiert. Und dass Gewerbe nach einiger Zeit wieder geschlossen werden, dürfte ja auch häufiger passieren.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    So etwas ist keine Frage der Abstimmung.

    • Um was für Arbeiten handelt es sich denn genau? Wirklich nur Beratung osder auch Tun?

    • Wie weisungsabhängig und geregelt ist dieser Job?

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    Antwort von HBResult HBResult
    Abgestimmt für: ESt18 beratender Betriebswirt

    Es gibt eigentlich nur 3 Varianten:

    • als zweite Festanstellung nach Steuerklasse VI
    • Gewerbe anmelden
    • Freiberufler (Steuernummer ja, Gewerbe nein)

    ich würde die Variante 3 - Freiberufler vorziehen, weil keine Kammermitgliedschaft, keine Gewerbesteuer-Erkärung, also am elegantesten

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    das riecht nach Scheinselbtändigkeit

    Kommentar von basilfawlty basilfawlty

    Ich kenn nicht die genauen Kriterien für Scheinselbstständigkeit, aber ich bin ja nicht weisungsgebunden, kann jederzeit Sagen dass ich keine Lust mehr hab, und bin auch nicht finanziell abhängig.

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    Antwort von Fugenfuzzi Fugenfuzzi
    Abgestimmt für: Rechnung so und auf die Lohnsteuer irgendwo unter zusätzliche Einkünfte
    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    das heißt Einkünfte aus selbständiger Arbeit

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