Ich möchte Reisekosten mit dem privaten PKW steulich gelten machen. Ich weiss die km kann ich mit 0,30 € berechnen. Kann ich aber auch dann Bezinkosten gelten machen und in welcher Höhe oder sind in den 0,30 € die Benzinkosten enthalten.?
Benzinkosten
Antworten (6)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
RobinekRobinek
Sind in dem Betrag beinhaltet!
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1Antwort von
solloderhaben Mit den 0,30 € sind die Benzinkosten abgegolten das heißt die 0,30 € werden für Kfz Kosten wie Benzin, Parkplatzkosten Reparaturen Steuer usw . als Werbungskosten abgezogen.
Kommentar von
solloderhaben Für Wege von der Wohnung zum Betrieb in dem man arbeitet nur die einfache Strecke täglich mit 0,30 € und für Reisekosten = Fahrten zu Kunden für den Arbeitgeber oder zu anderen beruflichen Zwecken die Hin- u. Rückfahrt mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer
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1Antwort von
mineiromineiro
Mehr als 0,30 € kannst du nicht geltend machen! Da ist alles drin enthalten!
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sholz Danke
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1Antwort von
exorutusexorutus
Mehr als 0,30 € pro km sind nicht möglich. Darin ist alles enthalten.
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sholz Danke, ich war mir nicht sicher.
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dummwieBrotdummwieBrot
um welche reisekosten handelt es sich genau ? meist du die fahrt jeden morgen ins büro / werkstatt oder fährst du für die firma durch die gegend also machst kundenbesuche ?
Danke für die exakte Erklärung. Ich gehe davon aus, dass ich die km für Hin- und Rückfahrt berechnen kann, oder?.