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Benzinkosten

Frage von sholz sholz

Ich möchte Reisekosten mit dem privaten PKW steulich gelten machen. Ich weiss die km kann ich mit 0,30 € berechnen. Kann ich aber auch dann Bezinkosten gelten machen und in welcher Höhe oder sind in den 0,30 € die Benzinkosten enthalten.?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Robinek Robinek

    Sind in dem Betrag beinhaltet!

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    Antwort von solloderhaben solloderhaben

    Mit den 0,30 € sind die Benzinkosten abgegolten das heißt die 0,30 € werden für Kfz Kosten wie Benzin, Parkplatzkosten Reparaturen Steuer usw . als Werbungskosten abgezogen.

    Kommentar von sholz sholz

    Danke für die exakte Erklärung. Ich gehe davon aus, dass ich die km für Hin- und Rückfahrt berechnen kann, oder?.

    Kommentar von solloderhaben solloderhaben

    Für Wege von der Wohnung zum Betrieb in dem man arbeitet nur die einfache Strecke täglich mit 0,30 € und für Reisekosten = Fahrten zu Kunden für den Arbeitgeber oder zu anderen beruflichen Zwecken die Hin- u. Rückfahrt mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer

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    Antwort von mineiro mineiro

    Mehr als 0,30 € kannst du nicht geltend machen! Da ist alles drin enthalten!

    Kommentar von sholz sholz

    Danke

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    Antwort von exorutus exorutus

    Mehr als 0,30 € pro km sind nicht möglich. Darin ist alles enthalten.

    Kommentar von sholz sholz

    Danke, ich war mir nicht sicher.

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    Antwort von dummwieBrot dummwieBrot

    um welche reisekosten handelt es sich genau ? meist du die fahrt jeden morgen ins büro / werkstatt oder fährst du für die firma durch die gegend also machst kundenbesuche ?

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    Antwort von Aberaba Aberaba

    Spritkosten sind da drin, deshalb heißt es ja Pauschale

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