Ich habe gehört, dass der Fahrradclub ADFC bei Gericht erreicht hat, dass man als Rennradfahrer nicht verpflichtet ist, den Radweg zu benutzen. Stimmt das?
Benutzung Radweg - Pflicht oder???
Antworten (10)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
GhettokeksGhettokeks
Generell darf sich der Radfahrer aussuchen, wo er in die Pedale tritt - vollkommen unahängig von dem Typ Rad, das er fährt. Eine Nutzungspflicht für Radwege liegt nur vor, wenn sie von einem der Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 vorgeschrieben wird. Doch selbst über diese kann in Ausnahmesituationen hinweggesehen werden: Sind die Radwege nur unangenehm oder garnicht befahrbar, beispielsweise weil sich Fussgänger darauf aufhalten oder sich Laub darauf niedergelegt hat, oder, wie es im Winter leider oft der Fall ist, der Radweg vom Schnee bedeckt ist, darf auch die Straße benutzt werden. Selbst wenn der Radwegen in nur grösseren Abständen nicht oder nur unangenehm zu befahren ist, darf die Strasse benutzt werden. Es wird ebenfalls als Ausnahme gewertet, wenn der Radfahrer die Absicht hat, (beispielsweise) an einer Kreuzung abzubiegen, die nur über die Straße, nicht aber über den Radweg zu erreichen ist.
Die offizielle Regelung ist dem § 2 Abs. 4 StVo zu entnehmen.
Viel Spaß beim Radeln ;)
-
1Antwort von
Kuscheltiger Auch sportlich ambitionierte Radfahrer müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit den Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Oft verhindert aber der Zustand des Radweges ein schnelles Befahren. Ist der Zustand des Radweges so, dass er noch benutzt werden kann, aber zum Langsamfahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht für einen sportlich ambitionierten Fahrer. Der Radfahrer muss sich nicht auf den Radweg verweisen lassen, wenn er schneller fahren will und kann, als es der Radweg zulässt, zumindest bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h.
Kommentar von
tanzmaus123 Hallo Kuscheltiger, danke für Deine Antwort.
-
1Antwort von
Sunnyshine1993Sunnyshine1993
Wenn es einen Radweg gibt, dann muss man diesen in der Regel auch benutzen. Aber wenn es eine schlimme Zumutung für den Radler ist, wie zum Beispiel Gafahren (Im Winter nicht so gut geräumt), darf dieser die Fahrbahn benutzen.
-
-
1Antwort von
pfirsichteepfirsichtee
nein, das kam heute erst im Radio! Ein Radfahrer ist immer verpflichtet den Radweg zu nehmen! Dazu wurde der ja auch für viel geld gebaut!
Kommentar von
pfirsichteepfirsichtee Hier noch ein Link: http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=unfall&c=31#Anchor-68-2546
Sprachenen>de YahooKEerror Hier noch ein Verbindung:Kommentar von
tanzmaus123 Ja, das habe ich auch gehört, aber wenn ich mit dem Rennrad unterwegs bin, ärgere ich mich oft über den Zustand der Radwege.
Kommentar von
ShakuhachiShakuhachi Im Radio wird wohl viel Blödsinn erzählt
-
1Antwort von
AlbatroesserAlbatroesser
Ja, das ist richtig. Ich habe sogar gehört, dass das jetzt auch für normale Radfahrer durchgesetzt werden soll, aber ob es dazu kommt, weiß ich nicht. Rennradfahrer, die auch wirklich schnell unterwegs sind, dürfen auf jeden Fall auf der Straße fahren.
Kommentar von
tanzmaus123 Erst heute im Radio wurde berichtet, dass es 15 € kostet, wenn man den Radweg nicht benutzt. Jetzt bin ich ziemlich unsicher.
-
0Antwort von
Martin2011Martin2011
In der Straßenverkehrsordnung steht das jedenfalls nicht. Einzige Ausnahme ist ein Verband von mind. 15 Fahrrädern (egal ob Rennrad oder nicht). Die sind von der Radwegbenutzungspflicht befreit. (§ 27 StVO)
Kommentar von
Kuscheltiger Es gilt ab 16, also von MEHR als 15 Radfahrern :) Dann dürfen sie sogar auch zu zweit nebeneinander fahren.
-
0Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Wenn ein Radweg auch als solcher ausgeschildert ist (rundes, blaues Schild mit weißem Radfahrer darin), dann muss man diesen als Radfahrer auch zwingend benutzen!
Wie gesagt: Nur, wenn das Schild es anweist. Einzige Ausnahme: Der Weg ist unbefahrbar, weil dort beispielsweise Splitter liegen oder sich eine Baustelle befindet.
Und ein persönliches Statement zum Schluss: Den ADFC halte ich eh für eine Gurkentruppe. Aber das ist nur meine persönliche Meinung...
-
-
0Antwort von
LauraeLaurae
Ich bin mir nicht sicher, aber soweit ich weiß, kann man (frag mich nicht, mit welchen Argumenten genau) eine Genehmigung bekommen, dass man auf der Straße fahren darf.
Kommentar von
tanzmaus123 Von solch einer Genehmigung habe ich noch nichts gehört.
Kommentar von
LauraeLaurae Wie gesagt, bin mir auch nicht zu 100% sicher, ich MEINE nur, mal sowas gehoert zu haben. Das gilt natuerlich nur fuer Rennradfahrer und nicht fuer Alle.
Vielleicht jene, die diesen Sport wirklich ernsthaft betreiben, an Wettkaempfen etc. teilnehmen. Schließlich wuerden diese auch die Radfahrer im 'Normaltempo' auf einem Radweg gefaehrden..
-
0Antwort von
shoxwolfshoxwolf
Laut der deutschen StvO MUSS ein Radweg benutzt werden, sofern einer vorhanden ist ;)
-
0Antwort von
Loris64Loris64
Etwa seit Ende der 80er Jahre ist bekannt, dass das Fahren auf Radwegen keinesfalls sicherer ist als das Fahren auf der Fahrbahn. Deshalb wurde die generelle Radwegbenutzungspflicht bereits 1998 aufgehoben ("Fahrradnovelle"). Daran änderte auch die Novelle 2009 nichts.
Erst mal an alle, danke für Eure Antworten.
Hallo Ghettokeks,
mit dem Rennrad fahre ich meist nicht auf dem Radweg, eben genau aus den aufgeführten Gründen. Meist sind sie verschmutzt, oder es sind Fußgänger, oder andere Fahrradfahrer darauf unterwegs. Man kommt nicht so schnell vorwärts, als auf der Straße. Ich werde aber oft von Autofahrern angehupt, die auf den Radweg hinweisen. Außerdem, wenn die Polizei mich sieht, kann es sein, dass sie Strafe von mir verlangen. Vielleicht liegt das auch ein bisschen im Ermessen der Polizeibeamten. Jetzt habe ich gehofft, dass es in der Richtung rechtlich eine neue Entscheidung gibt, offenbar nicht. Bisher bin ich jedenfalls gut davon gekommen.
Ob es erlaubt ist die Straße zu benutzen damit man schneller vorankommt, kann ich dir leider nicht sagen. Frag am besten mal auf der nächsten Polizeiwache nach - dir wird sicher gern geholfen (Polizei, dein Freund und Helfer). Ist der Radweg jedoch tatsächlich durch Fussgänger o.ä. unbefahrbar gibt es für die Autofahrer keinen Grund zur Beanstandung, wobei das Hupen in dem von dir geschilderten Fall sowieso unzulässig ist.