62

Benutzung der Warnblinkanlage am PKW

Frage von demosthenes demosthenes

Bei einer Panne MUSS sie benutzt werden, beim Falschparken in der zweiten Reihe oder im Haltverbot darf sie meines Wissens nicht benutzt werden.

Bei der Annäherung an einen Stau wird sie fast immer benutzt - das ist sicher sehr sinnvoll, aber ist es eigentlich auch erlaubt?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Auskunft Auskunft

    Du bist auf der sicheren Seite:

    Wann man im Straßenverkehr "Schall- und Leuchtzeichen" gegen( also HUPEN und BLINKEN)darf, ist in § 16 StVO geregelt.

    Da heisst es:

    §16 Warnzeichen

    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.

    Beachte Abs. 2: da steht, wann der Warnblinker benutzt werden darf.

    Der Warnblinker dient also zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer, wenn ein Fahrzeug eine Panne hat, wenn es abgeschleppt wird, bei einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und am Stauende.

    (http://www.lkwrecht.de/php/artikel/artikeldetails.php?artikelid=29)

  • 5
    Antwort von occident occident

    Ich weiss es nicht, aber muss alles erlaubt sein, was sinnvoll ist, und muss uns das kümmern? Gerade demosthenes ist ja auch für alternative Wege bekannt ...

    Kommentar von demosthenes demosthenesdemosthenes

    Sicher muss nicht alles erlaubt sein, was sinnvoll ist, aber die FRAGE nach der möglichen Erlaubnis werde ich doch hier bei GF noch stellen dürfen?

    Kommentar von occident occidentoccident

    Ich seh schon, ich habe die Anführungszeichen vergessen.
    Muss alles "erlaubt" sein...
    Das konnte (musste) man tatsächlich anders verstehen. Trotzdem, die Reaktion hat mich schon etwas verwundert.

  • 2
    Antwort von Bambi Bambi

    Sorry. Sie ist natürlich Vorschrift und nicht etwa nur erlaubt.

  • 2
    Antwort von Bambi Bambi

    Sie ist erlaubt, wenn ein Problem vorliegt. Beim Parken in der zweiten Reihe machen nur solche Idioten sie an, die keine Lust haben, einen Parkplatz zu suchen. Und werden, wenn erwischt, zur Kasse gebeten

  • 1
    Antwort von joopi joopi

    sicher unbedingt!!!!!!!!!! ich glaube wenn ein polizist hinter dir fahren würde, würde er dir den daumen für ein gutes vorbild geben.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.