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Benutzte Kamera umtauschen ? Weihnachtsgeschenk!

Frage von Maliin Maliin

Hab gestern eine Nikon bekommen, allerdings habe ich mir eine andere gewünscht. ! Hab die gestern ausgepackt, und versucht mich mit der anzufreunden, jedoch macht sie so schlechte Videos, und Fotos. Sie hat diesen Anti-Verwacklungs-Dings nicht, und generell ist sie scheiße ! -.- Für den normalen Gebrauch wäre sie Ausreichend, jedoch filme ich seeeehr viel, für videos auf youtube etc, & dafür reicht sie überhaupt nicht aus ! da bevorzuge ich meine alte Kamera. Möchte die jetzt gerne umtauschen, und mir die kaufen, die ich mir gewünscht habe ! Allerdings war um den Karton so ein Sicherheitsband, welches jetzt logischerweise nicht mehr daran ist. Die einzelnen Verpackungen für die Kabel usw. sind nicht beschädigt. Kann ich sie trotz gebrauch umtauschen ? ICH WiLL DICH AUF KEINEN FALL BEHALTEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! -.-

danke für antworten & noch fröhliche Weihnachten ! :)

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von AnneSommer AnneSommer

    Hallo

    Das kommt darauf an, wo die Kamera gekauft wurde.

    DAs 14 tägigen Rückgaberecht (für einwandfreie Ware) gilt nur bein Fernabsatzgeschäften und Haustürgeschäften. Also z.b.übers Internet.

    Bei Geschäften vor Ort/stationären Handel gibt es dieses nicht. Hier ist es Kulanzsache des Händlers. Generell ist da dennoch möglich

    Bei Medienträger wie DVDS, CD müssen diese Versiegelt bei den meisten sein. Wen die Verpackung bei der Kamera in Ordnung /einwandfrei ist, abgesehen vom Sicherheitsband sollte es kein Problem sein.

    Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht.

    Dem Händler ist es allerdings freigegestellt, ob er Dir einen Gutschein ausstellt oder das Geld zurück gibt. Die allermeisten dürften eine Gutschein ausstellen

    Wenn Du nicht zwingend ds Geld zurück brauchst sollte es in Ordnung gehen.

    Aber wie gesagt es ist Kulanzssache. Du wirds wenn es geht dazuzahlen müssen.

    Anne

  • 1
    Antwort von Specht Specht

    Ein generelles Umtauschrecht hat man nicht, aber die Kaufhäuser sind sehr kulant und tauschen es Dir mit sicherheit um, gerade weil Du eine andere Kamera dafür kaufen willst. Mit der Verpackung mußt Du mal sehen, verpacke sie so gut es geht. Viel Erfolg und frohes Knipsen mit der neuen Kamera ;-)))

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    Antwort von Benjaeger1 Benjaeger1

    Ein Geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul

    Merk dir das Der oder dieJenige hat sich mühe gegeben und wenn du ein Profi Filmer wärst würdest du damit locker auskommen

    Merke Geschenke zeichnen die liebe zwischen zwei Menschen aus also ich würde dir nicht einmal ein Werbegeschenk schenken !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du sie nicht behalten wolltest, hättest du sie nicht benutzen dürfen. Ein Umtauschrecht gibt es sowieso nicht. Der Händler wäre kulant, wenn er die original verpackte Kamera gegen Geld zurück nähme. Zurück geben kannst du nur defekte Ware.

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    das liegt nicht an die camera, sonder am preisleistungsverhältnis, das sicherheitsband ist nur für diebstahl/öffnen in laden für zuständig, du kannst sie mit dem kassenbeleg zurückgeben, und gegen aufpreis dir da eine neue bessere aussuchen

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    Antwort von simonvfa simonvfa

    Wenn die Kamera nicht das Anti Verwackelungssystem hat, war sie mit Sicherheit auch nicht allzu teuer.Bedeutet du wirst wenn überhaupt noch was draufzahlen müssen.Normalerweise kannst du es umtauschen,wenn du den Kaufbeleg noch hast.,und falls du Bilder geschossen hast, natürlich löschen , logo :D

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    Antwort von boriswulff boriswulff

    Wenn Sie im Laden gekauft wurde hat man kein Umtauschrecht. Das läuft über Kulanz. Hast Du sie im Internet bestellt gibt es ein 14 tägiges Umtauschrecht. Allerdings ab Kaufdatum. Evtl. auch aus Kulanz länger wegen Weihnachten.

    Ruf einfach dort an wo die Kamera gekauft worden ist.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Also hier wird sie dir keiner umtauschen. Du wirst in den Laden gehen müssen und fragen.

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    Antwort von ChilliVanilli97 ChilliVanilli97

    Klar kann man die umtauschen :)

    Kommentar von Specht SpechtSpecht

    So klar ist das nicht, es ist eine kulanz Geschichte mein Freund

    Kommentar von rudelmoinmoin rudelmoinmoinrudelmoinmoin

    oh doch, weihnachtsgeschäfte haben eine ausnahme, wegen falschkauf

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ rudelmoinmoin:

    oh doch, weihnachtsgeschäfte haben eine ausnahme, wegen falschkauf

    Da bin ich aber mal gespannt wie Du das belegen willst. Wo soll das denn so verankert sein?

    Kommentar von rudelmoinmoin rudelmoinmoinrudelmoinmoin

    "Wo soll das denn so verankert sein?"<

    das braucht es nicht, es ist so

    Kommentar von Martin2011 Martin2011Martin2011

    Tolles Argument. Beweis durch Behauptung?

    Es gibt kein Weihnachtsrückgaberecht!

    Kommentar von AnneSommer AnneSommerAnneSommer

    Dann kannst Du das auch bestimmt mit einer entsprechenden Quelle nachweisen . Dann zeiget Sie uns mal.

    Also das es diesesbzgl. eine gesetzlliche!!! Regelung gibt.

    Anne

    Kommentar von AnneSommer AnneSommerAnneSommer

    Quelle ?. Ich bezweifle, da es hierfür ein gesetzliches Recht/rechtliches Garantie dafür gibt.

    Zwar räumen die Händler , ob per Fernbabsatz oder Vor Ort, durch aus ein längeres UmtauschRecht ein: Aber das machen Sie aus Kulanz.

    Anne

    Kommentar von Martin2011 Martin2011Martin2011

    Unfug!

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    Antwort von jospe jospe

    lass dir den Kassenbon geben und versuche, sie umzutauschen -- vielleicht mußt du etwas draufzahlen ....

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