1

Benutzerkonto XP

Frage von waaron waaron

Mahlzeit zusammen. Ich benutze Win XP und habe kürzlich meinem Sohn ein Benutzerkonto eingerichtet. Die Spiele, die ich auf meinem (admin-) Konto habe, hat er auch - aber bei ihm funktionieren sie nicht. Muss ich da noch was freigeben oder so ? Bitte mit Anleitung für "Dummies" ...ich bin blond ^^ ;)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jnxs68 jnxs68

    Das Problem ist:

    Die meisten Anwendungsprogramme und Spiele erfordern Administrator-Berechtigungen, weil sie bei deren Installation oder beim Spielstart Zugriff auf die Registry oder Systemdateien benötigen.

    Wenn dein Sohn nur ein "normaler" Benutzer ist, funktionieren die Spiele nicht. Ist leider so, dass du ihm dann also Adminrechte einräumen musst, wenn er die betreffenden Spiele spielen möchte.

    Ändern kannst du das Benutzerkonto in der Systemsteuerung -> Benutzerkonten

    Kommentar von jnxs68 jnxs68jnxs68

    P.S.: Wenn du sein Benutzerkonto aber zur Gruppe der Administratoren hinzufügst, hat er Vollzugriff auf den gesamten Rechner. Auch auf andere Benutzerkonten und deren "Eigene Dateien" usw.

  • 0
    Antwort von Bluepurple Bluepurple

    Normalerweise musst dua uf das Symbol rechtsklicken,auf Eigenschaften und da kannst du dann mit deinem Admin Passwort die Rechte einstellen. Wobei ich nicht ganz verstehe, weshalb er keinen normalen PC zugang haben darf. Pornoseiten usw., bzw das Internet an sich kann man ja mit dem Router sperren.

    LG

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.