Eine Bekannte möchte gerne eine kleine Bäckerei eröffnen und fragt sich nun -sie kommt aus der Gastro, hat keinen Meistertitel- ob sie hierfür einen Meistertitel benötigt?
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Benötigt man zum Betreiben einer Bäckerei in NRW einen Meister?
Frage von
aloha
Antworten (2)
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2Antwort von
demosthenesdemosthenes
Bundestag und Bundesrat beschlossen am 19. Dezember 2003 eine neue Handwerksordnung. Sie trat zum 1. Januar 2004 in Kraft. Die Handwerksordnung sieht bei insgesamt 41 Gewerken vor (Anlage A zu §1, Abs.2 der HWO), dass die Meisterpflicht weiterhin gilt. Darunter sind auch das Konditorenhandwerk sowie das Bäcker- und Fleischerhandwerk.
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0Antwort von
Eddy21Eddy21
Der Geltungsbereich der Handwerksordnung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet, in NRW gibt es hiervon keine Ausnahme !
Wie wäre es denn wenn Sie Tiefgekühltes lediglich aufbacken würde ?
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