Ich habe nämlich schon seit Jahren nur einen Reisepass. Letztens hat mir aber ein Freund erzählt, dass das verboten wäre bzw. Ärger geben könnte, wenn ich keinen Perso hab. Stimmt das? Ich kann mich doch mit dem Reisepass genau so ausweisen. Wer Weiß da was drüber? oder bei wem und wo kann ich mich da mal erkundigen, ohne direkt Ärger zu bekommen?
Benötigt man in Deutschland zwingend einen Personalausweis?
Antworten (11)
-
3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
miumiumiumiu
nein das stimmt nicht, ein pass weisst dich genauso als person aus, wie der perso. ist ein lichtbildausweis, der weltweit gültig ist. wo sollte man denn da n problem bekommen!? ich bin aus österreich und da gabs keinen perso, ich renn jetzt schon seit jahren mit meinem pass rum und hatte nie probleme oder fragen.
-
1Antwort von
augustkoeniginaugustkoenigin
Man kann sich auch durch den Reisepaß legitimieren. Bei manchen Behördengängen braucht man aber Personalausweis. Frag doch mal beim Einwohnermeldeamt nach.
-
-
0Antwort von
FucifloraFuciflora
Einfach nur mal ins Gesetz reinschauen. Hier das Personalausweisgesetz:
§ 1 Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. (2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
Also, Personalausweis benötigt man nicht, wenn man einen Reisepass hat. Aber der Personalausweis ist doch praktischer. Er trägt nicht so sehr auf wie der Pass und er enthält auch die Adresse, die im Pass wiederum nicht steht.
In Deutschland lebende Luxemburger zum Beispiel müssen einen luxemburgischen Reisepass besitzen (wird übrigens von der gleichen Stelle angefertigt wie der deutsche Reisepass und Personalausweis,nämlich von der Bundesdruckerei). Damit haben sie gewisse Probleme, wenn Sie ihre Anschrift nachweisen sollen. In einem Luxemburger Forum wurde empfohlen, stets das Telefonbuch mit sich zu führen, da man dann beweisen kann, wo man wohnt.
-
0Antwort von
TillWollheimTillWollheim
Noch eine kleine Ergänzung:
es gibt keine Mitführungspflicht des Ausweisedokumentes für Deutsche (nur diese!!) in Deutschland. Gruß Till
PS: In UK gibt es zB keinen Personalausweis - aber dafür an jeder Ecke und Hauswand eine Überwachungskamera :-)))
-
0Antwort von
Guppy194Guppy194
es gilt das Personalausweisgesetz und danach Ausweispflicht; allerdings ist es nach § 1 dieses Gesetzes dann nicht erforderlich wenn man einen gültigen Pass besitzt.
-
0Antwort von
mondlicht82mondlicht82
Mann muss sich zu jeder Zeit ausweisen können, dass kann man im notfall auch mit dem Reisepass. Einzigstes Problem, da steht keine Adresse drin und viele lassen noch nicht mal den aktuellen Wohnort eintragen. Willst du z.b. bei der Bank etwas erledigen oder ein KFZ anmelden musst due deine Adresse nachweisen. Hierfür benötigt man eine Meldebescheinigung und die kostet zwischen 5 udn 10 Euro, ein Perso 8, also viel billiger! Zudem, wer möchte schon immer den großen undhandlichen Reisepass mit sich herumschleppen????? Du etwa? Hast du ihn immer! dabei?
-
-
0Antwort von
pippi60pippi60
Man benötigt einen Personalausweis. Und es kann schon Ärger geben, wenn er abgelaufen ist. Dazu gibt es sogar ein Gesetz.
Das hier sollte da eigentlich stehen, warum es nicht dort steht, ist mir ein Rätsel:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Quelle: gesetze-im-internet.de/persauswg/1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/1.html
einwandfrei DH