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Benötigt man eine Baugenehmigung, um eine Terasse zu vergrößern?

Frage von klaus123 klaus123

Mein Schwager hat vor, seine Dachterasse zu vergrößern, er muss hierfür nur das Geländer vergrößern, da um die Terasse herum noch ungenutzte Dachfläche ist. Sein Vermieter ist einverstanden, muss hierfür vorher noch eine Genehmigung von der Stadt eingeholt werden?

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Luise Luise

    Das kann man so nicht ganz so einfach sagen: Nach dem Baurecht sind umschlossene Bauteile und Umwehrungen abstandsflächenrelevant. D.H. es könnte ein größerer Abstand zum Nachbarn erforderlich sein. Dann wäre das u.U. gar nicht genehmigungsfähig und auf jeden Fall genehmigungspflichtig. Auch kann die Terrasse momentan ein "untergeordnetes Bauteil" nach der Bauordnung sein, was durch eine Vergrößerung Probleme geben könnte, wenn der Status danach nicht mehr gegeben sein sollte. Brandschutzvorschriften (Abstände zum Nachbarn und Brandüberschlag) können auch dagegen sprechen.

    Zwei Möglichkeiten:

    erstens Nachfrage bei den Baubehörden (qualifizierte Bauabteilung der Gemeinde oder gleich Landratsamt), oder Nachfrage beim damaligen Entwurfsverfasser (der kennt die besonderen Umstände bei dem Haus und kann vielleicht auch sagen, warum nicht gleich so groß) oder

    zweitens Tragen des Risikos eines evlt. Rückbaues mit Strafe. Weil das außer Fachleuten eh keiner weiß und wo kein Kläger, da kein Richter.

    Kommentar von Luise LuiseLuise

    zu zweitens: dann aber unbedingt die Nachbarn um ihr Einverständnis bitten, weil sonst kann es leicht Kläger geben.

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