...oder benötigt man diesen nicht, wenn man die Waffe nur auf dem privaten Gelände "nutzt"?
Antworten (5)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
KabarkKabark
Du benötigst ihn nur zum Führen der Waffe; d.h. außerhalb des befriedeten Privatgeländes und nicht nur zu Transportzwecken.
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2Antwort von
kloete666kloete666
nein dan brauch man den nicht... man brauch ihn nur wenn man sie in der ölffntlichkeit mit sich führt..
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1Antwort von
andreashaeuserandreashaeuser
Den brauchst nur wenn Du die irgendwo mit hin nimmst. Aber wer braucht denn bitteschön so eine Waffe??? Nimm Pfefferspray.
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0Antwort von
togeetogee
man benötigt den "kleinen waffenschein" nur, wenn man die gaspistole im schussbereiten zustand, also geladen mit sich führt. zum vögel verscheuchen auf dem eigenen grunsdstück brauchst du ihn nicht, genau wie zum erwerb, wenn du die gaspistole getrennt von der munition transportierst. wenn du sie zur selbstverteidigung "führen" und auch benutzen willst, brauchst du dieses unsinnige schriftstück. wunder dich aber nicht, wenn du dann mit einem messer im bauch im krankenhaus oder sogar auf dem friedhof landest, denn gaspistolen sind zur selbstverteidigung ungeeignet!
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0Antwort von
MikeFFMMikeFFM
Meines Wissens brauchst Du den Schein schon, um die Waffe legal zu kaufen!
Nein. Das stimmt nicht. Kaufen kannst diese art von Waffen Frei ab 18 Jahren
Okay, dann muss ich das irgendwie falsch verstanden haben. Danke.