Benötigt man als Türkischer Staatsbürger ein Visum zur einreise in Ungarn?

6 Antworten

mit der „nationalen" Niederlassungserlaubnis kannst Du in den EU-Mitgliedstaaten lediglich die sog. Schengen-Reisefreiheit nutzen (Aufenthalt lediglich zu Besuchzwecken für die Dauer von längstens 3 Monaten).

mit dem Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten, der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG darfst Du in den anderen Staaten auch langfristig leben und arbeiten

Hallo, ich kann ebenfalls nur empfehlen die Konsularabteilung der Bulgarischen Botschft zu kontaktieren. Als Bürger mit türkischem Pass benötigst Du definitiv ein Visum. Und obwohl du eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland und damit für den Schengen Raum hast, darfst Du m.E. nicht visafrei nach Bulgarien einreisen, da Bulgarien und Rumänien (noch) nicht zum Schengen Abkommen gehören.

Hier kommen die Kontaktdaten, ich habe sie für Dich übersetzt.

Kontakt: Консулска служба :  Konsularische Dienste:
Адрес: Mauerstrasse 10, 10117 Berlin
Телефон: / Telefon:
+30 20 64 89 35
+30 20 64 89 36
Факс: +30 2 08 61 24
Работно време: По, Вт, Чт, Пт,  Arbeitszeit: Mo., Die., Do., Fr.
9:00 - 12.00; Ср, 14.00 - 16:00 ч.
Информация по тел.: По, Вт, Чт, Пт, 14.00 - 16.00 ч. Telefonische Information: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 14.00 bis 16.00

Е-mail: Embassy.Berlin@mfa.bg

MfG Roland

Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis für die EU hast, nicht! Viel Spaß!

So etwas gibt es nicht. Die gibt es nur für den Schengenraum, nicht für die gesamte EU.

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@BrainBackup

Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor: die: Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum. Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU und das Visum werden jeweils befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU sind unbefristet. Der wesentliche Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ein Recht auf Weiterwanderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat beinhaltet. Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern dies im AufenthG bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt. http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Auslaenderrecht/01.html

Liest du da irgendwas von Schengen, bzw. dem Schengenraum? Ich les da immer nur EU. Auftenthaltstitel und Schengenvisum sind 2 Paar Schuhe.

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bin in DE geboren und seit dem Wohnhaft und mit Berechtigtem Aufenthalt. Also benötige ich kein Visum! :-O

Ja, wie im gesamten Schengenraum. Wenn du schon ein Schengen-Visum hast, z.B. aus Deutschland, kannst du damit nach Ungarn.

...oder einen geeigenten Aufenthaltstitel in einem EU-Land. Schengen-Visa gibts nur für nicht EU-ler.

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