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Benötige Tipps und Hilfe, um Patientenverfügung und Testament für die Eltern zu erstellen?

Frage von fiftysix fiftysix

Meine Eltern sind in dem Alter, wo sie sich bereits Gedanken über eine mögliche Patientenverfügung und ein Testament machen. Könnt ihr mir bitte ein paar Tipps geben, wie man das Anliegen am besten angeht?

Soll ich direkt einen Notar bestellen, der die zwei Dokumente aufsetzt? Worauf muss ich besonders achten?

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Antworten (11)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von imager761 imager761

    Gut so! Besonders das Gefühl, bei Bewusstseinstrübung oder Demenz rechtzeitig seine Willen zur Behandlung (Schmerztherapie, Hospiz) geklärt zu haben, macht es Betroffenen wie Sogeberechtigten leichter!

    Weder diese Patientenverfügung noch ein Tetstament muss notariell beglaubigt oder beurkundet werden.

    Zu dem Testament ist wenig zu sagen; möglicherweise wollen sich deine Eltern erst gegenseitig absichern und erbst zum Schluss?

    Die Patientenverfügung sollte mit einer Altersvollmacht einhergehen. Oft genug sind Behördengänge zu erledigen, Kündigungen zu schreiben oder Geld abzuheben...

    Die Altersvorsorgevollmacht regelt rechtliche Dinge (Heimvertrag, Überweisungen kontrolieren etc.), die Patientenverfügung gesundheitliche Dinge. Dies sollte an (d)eine Person, der man vertraut, persönlich verpflichtet werden.

    Hierbei sind zwei Dinge wichtig, damit sie anerkannt wird:

    • sie muss so konkret wie möglich gehalten sein, alos, bei welchem Zustand was zu tun oder zu lassen ist. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht keine Ankreuzformulierungen verwenden! Persönlich formulieren (erkennbarer Wille)

    • der Willen muss regelmäßig erneuert werden, ich mach das bei meiner jedes Neujahr: "Umseitig erklärter Wille entspricht unverändert meinen Wünschen, Ort, Datum, Unterschrift".

    Gute Vordrucke hierzu, die persönlich abgeändert und ergänzt werden können, finden sich unter

    http://www.bmj.bund.de/files/-/3821/PatientenverfuegungTextbausteineJanuar2010.p...

    HTH

    G imager761

  • 3
    Antwort von Beutelkind Beutelkind

    Für ein Testament brauchst Du nicht unbedingt einen Notar, auch ein handschriftliches Testament besitzt Rechtsgültigkeit, wenn es richtig aufgesetzt wird --> http://www.testament-verfassen.de/Testament-handschriftlich.html Für eine Patientenverfügung würde ich jedoch einen Notar aufsuchen, denn selbst mit einer notariellen Patientenverfügung wirst Du in Deutschland u.U. Probleme bekommen, diese gegenüber den Ärzten durchzusetzen, das weiß ich aus eigener Erfahrung.

    Kommentar von Beutelkind BeutelkindBeutelkind

    Ach ja: Wichtig für den Fall der Fälle wäre auch noch eine Vorsorgevollmacht, auch diese stellt der Notar aus.

    Kommentar von Beutelkind BeutelkindBeutelkind

    Schau' mal hier 'rein --> Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht...

  • 2
    Antwort von Jackie1990 Jackie1990

    Für eine Patientenverfügung benötigst du keine notarielle Beglaubigung.Auch für ein testament brauchst du keine.Jedoch sind Testamente,welche du beim Notar hinterlässt,sicherer da sie einen festen Sitz haben und können nicht abhanden kommen.Bewahrt man es zu Hause auf,ist die gefahr groß,dass es verloren geht oder "verschwindet".Das Testament kannst du wie gesagt,entweder beim Notar lassen oder auch in manchen Fällen/Städten beim Amtsgericht. Hier ein Link wegen der patientenverfügung.Diese kannst du einfach ausdrucken und in dein Portmainee stecken.Bzw. in das deiner Eltern.Ganz nach unten scrollen und dort ist eine pdf-datei.Enthält auch keine Viren.

    http://www.big-direkt.de/ratgeber/behandlung/patientenverfuegung.html

    Muss nicht jährlich erneuert werden aber ist sicherer.Lies dir einfach alles durch=) Achso,das testamen darf AUF KEINEN FALL mit der screibmaschine oder dem PC geschrieben werden,sonder immer mit dem Stift.Können deine Eltern nicht mehr schreiben,MÜSSEN sie in diesem Fall zum notar gehen.Wichtig ist halt die eigenhändige unterschrift und das Datum!

  • 2
    Antwort von windsbraut0307 windsbraut0307

    Ich glaube für eine Patientenverfügung gibts sogar schon fertige Formularvordrucke, vielleicht findest du was im Internet. Was aber auch wichtig wäre, ist eine Kontovollmacht für das Girokonto deiner Eltern. Was das angeht gabs bei uns in der Familie mal Probleme, weil niemand eine solche Vollmacht hatte und somit viele Zahlungen und Abbuchungen nicht gekündigt oder Bargeld nicht abgehoben werden konnte, während meine Großmutter geistig nicht mehr in der Lage wahr derlei Geschäfte zu erledigen. Für ein Testament musst du nicht zwingend einen Notar beauftragen, aber es muss handgeschrieben sein und sicher ist es auch gut, ein oder zwei Zeugen zu haben, die anwesend waren, als der Erblasser das Testament verfasst und unterschrieben hat. Was vielleicht gut wäre, wenn man sich erstmal eine Liste all jener Dinge die zu vererben sind, und all jeder Personen die zu berücksichtigen sind macht, damit man später nciht ständig das Testament neu schreiben muss, weil einem noch etwas eingefallen ist.

  • 2
    Antwort von swatkatten swatkatten

    Google mal danach, da gibt es Vordrucke für, die brauchste dann nur ausfüllen! Habe ich auch gemacht.

  • 1
    Antwort von sinuscon sinuscon

    Bei Deinem Amtsgericht liegen derart Formulare kostenlos vor. Dort kannst Du Dir für Deine Eltern die Vorsorgevollmacht, sowie Patientenverfügung holen.

  • 1
    Antwort von nowka2 nowka2

    am besten kann das ein notar.

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    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Hier der zweite Link:

    http://www.bmj.bund.de/media/archive/533.pdf

    HTH

    G imager

    Zweiter Post, da das System hier bei gf zwei Links als spam erkennt :-)

  • 1
    Antwort von KanzleiLeipzig KanzleiLeipzig

    Nicht mehr selbst über sein Leben bestimmen zu können, das ist für viele ein Gräuel. Aber es kann leicht geschehen, etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.

    Wer für diese Fälle Vorsorge treffen will, hat die Auswahl zwischen einer Vielzahl von Formularen. Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können.

    Natürlich könnte man sich z.B. im Internet oder in einer Buchhandlung entsprechende Formulare besorgen und sie selber ausfüllen und doch bleiben dabei oft viele Fragen ungeklärt. Wenn man auf diesem Gebiet Fehler macht, sind die Auswirkungen meist fatal. Denn wenn die Verfügungen später, im eingetretenen Vorsorgefall, zu Anwendung kommen, gibt es meist keine Möglichkeit mehr, Korrekturen vorzunehmen.

    Nur etwa 10% aller Menschen in Deutschland haben entsprechende Verfügungen erstellt - obwohl dies für Jeden wichtig ist.Auf keinen Fall sind Vorsorgeverfügungen ausschließlich ein Thema für „Ältere", viele junge Menschen werden durch einen Unfall oder schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall schnell und viel zu früh zu „Pflegefällen". Rechtzeitig dafür gesorgt zu haben, dass der persönliche Wille auf rechtlichem und medizinischem Gebiet bekannt ist und somit umgesetzt werden kann, nimmt auch gerade den Familienangehörigen eine große Last von den Schultern. Das hab ich mal fix von unserer Homepage www.verfügungen.net runter kopiert... ich denk´ mal, dass gibt die Antwort auf die Frage :-)

  • 1
    Antwort von silverbird silverbird

    Hierbei handelt es sich um ein sehr schwieriges Thema. Aus meiner Sicht läßt es sich nicht mit drei vier Sätzen erklären da sehr viel falsch gemacht werden kann. Der NDR beschäftigt sich seit JAhren mit dieser Thematik, erst vor kurzem gab es wieder eine Sendung dazu. Gehe einfach mal auf Google und gib: NDR + Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht ein. Im Ergebnis erhälst du sehr gute Informationen und weiterführende Hinweise von Fachleuten. Bei dem Thema ist falsche Bescheidenheit bzw. Rücksichtnahme nicht angebracht. Nur die richtigen Informationen rechtzeitig angewandt helfen dem Patienten!

  • 1
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Ein Testament muß eigenhändig geschrieben sein, sowie mit einer Unterschrift versehen, wird ies von Dritten geschrieben und nur unterschriben ist es rechtlich ungültig. anders ist es bei der Patienterverfügung hier können Deine Eltern ihren Willwn kunt tun , welchen Du niederschreibst und mit Ihrer Unterschrift wird dies für die Ärzte bindend. Aber google doch mal die Bundesnotarkmmer die hat eine gute Website dazu.

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