Gut so!
Besonders das Gefühl, bei Bewusstseinstrübung oder Demenz rechtzeitig seine Willen zur Behandlung (Schmerztherapie, Hospiz) geklärt zu haben, macht es Betroffenen wie Sogeberechtigten leichter!
Weder diese Patientenverfügung noch ein Tetstament muss notariell beglaubigt oder beurkundet werden.
Zu dem Testament ist wenig zu sagen; möglicherweise wollen sich deine Eltern erst gegenseitig absichern und erbst zum Schluss?
Die Patientenverfügung sollte mit einer Altersvollmacht einhergehen.
Oft genug sind Behördengänge zu erledigen, Kündigungen zu schreiben oder Geld abzuheben...
Die Altersvorsorgevollmacht regelt rechtliche Dinge (Heimvertrag, Überweisungen kontrolieren etc.), die Patientenverfügung gesundheitliche Dinge. Dies sollte an (d)eine Person, der man vertraut, persönlich verpflichtet werden.
Hierbei sind zwei Dinge wichtig, damit sie anerkannt wird:
sie muss so konkret wie möglich gehalten sein, alos, bei welchem Zustand was zu tun oder zu lassen ist. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht keine Ankreuzformulierungen verwenden! Persönlich formulieren (erkennbarer Wille)
der Willen muss regelmäßig erneuert werden, ich mach das bei meiner jedes Neujahr: "Umseitig erklärter Wille entspricht unverändert meinen Wünschen, Ort, Datum, Unterschrift".
Gute Vordrucke hierzu, die persönlich abgeändert und ergänzt werden können, finden sich unter
http://www.bmj.bund.de/files/-/3821/PatientenverfuegungTextbausteineJanuar2010.p...
HTH
G imager761
Ach ja: Wichtig für den Fall der Fälle wäre auch noch eine Vorsorgevollmacht, auch diese stellt der Notar aus.
Schau' mal hier 'rein --> Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht...