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Benötige ich für die erneute Anschaffung eines Haustiers die erneute Erlaubnis vom Vermieter?

gefragt von jojo77 am 31.08.2009 um 23:34 Uhr

Nachdem unser Hund vor einiger Zeit gestorben ist, haben wir uns kurze Zeit später einen Neuen angeschafft. Nun erreichte uns ein Schreiben des Vermieters, in welchem er sich darüber beschwert, dass wir ihn nicht um Erlaubnis gefragt haben. Er hat die Haltung unseres vorherigen Haustiers ja auch genehmigt, weshalb für uns eigentlich selbstverständlich war, dass auch die erneute Anschaffung „abgesegnet“ ist. Muss man denn wirklich bei jeder erneuten Anschaffung eines Haustiers beim Vermieter um Erlaubnis bitten?


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anonym
beantwortet von leja01 am 31. August 2009 23:36
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Nein, grundsätzlich nicht. Wenn eurer Vermieter die Haltung eures vorherigen Haustiers genehmigt hat, so benötigt ihr auch keine erneute Erlaubnis für die Anschaffung eines neuen. Allerdings bestehen Ausnahmen, falls bedeutende Abweichungen im Wesen und der Art des bisherigen Haustieres gegenüber dem neu angeschafften bestehen und solche für die Wohngemeinschaft des Hauses oder der des Wohnumfeldes relevant sind. Habt ihr beispielweise bisher einen völlig ungefährlichen kleinen Dackel gehalten und diesen nach seinem Tod durch einen großen, gefährlichen Kampfhund eingetauscht, so liegt eine völlig andere Situation vor, die der Vermieter auch neu entscheiden darf.


belmondo
beantwortet von belmondo am 31. August 2009 23:35
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nein, braucht man nicht


anonym
beantwortet von rotius am 31. August 2009 23:35
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naja müssen musst du nicht, wenn es schon mal genehmigt war...aber um solchen ärger zu vermeiden, macht mans halt


anonym
beantwortet von teufeline25 am 31. August 2009 23:35
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eigendlich ja.manche vermieter sind kulant (schreibt man das so?) aber manche bestehen darauf


anonym
beantwortet von Chris1968 am 31. August 2009 23:36
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nein aber um den Frieden zu waren würde ich um entschuldigung bitten, mit dem Hinweis ihn nicht hintergehen zu wollen, sondern ein Tier für euch Lebensqualität bedeutet



Glatteis
beantwortet von Glatteis am 31. August 2009 23:36
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Dein Vermieter hat Unrecht. Die Erlaubnis bezieht sich auf 1 Stück Hund, egal welcher. Und eine zeitliche Einschränkung ist sowieso nicht..


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 31. August 2009 23:37
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man braucht den Vermieter nicht zu fragen


lomita
beantwortet von lomita am 31. August 2009 23:37
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wenn im mietvetrag steht tiere sind erlaubt dann kann er jetzt nicht verlangen das ihr hättet fragen müssen.


vincero
beantwortet von vincero am 31. August 2009 23:57
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wenn es einmal eine schriftliche genehmigung für hundehaltung gibt ist das nicht einfach zu stornieren. wenn der neue hund nicht eine andere - problematische rasse - ist, nicht ein kläffer ist, sollte der vermieter mal seinen einwand äußern.

Kommentar von Ce98f9ee9543f71cfcc9aefd0be2a726smallvincero am 1. September 2009 00:02

wenn aber in der schriftlichen genehmigung auf einen bestimmten hund bezug genommen wird, dann ist bei ableben die erlaubnis auch erledigt. a


Tibettaxi
beantwortet von Tibettaxi am 1. September 2009 07:37
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Wenn in der Hausordnung Hundehaltung untersagt ist, dann könnte man das als einmalige Ausnahme sehen.

Versuch dich mit dem Vermieter zu einigen. Alles andere führt zur Kündigung/ zum Gericht.


James131
beantwortet von James131 am 1. September 2009 12:46
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Wenn dies der Mitvertrag ... das schliesst die Hausordnung mit ein ... so bestimmt, ja. Es gibt zwar einen Vertrauensgrundsatz, nachdem eine fruehere Zustimmung oder Genehmigung grundsaetzlich eine erneute Genehmigung erwarten laesst, jedoch gilt dieser NICHT unbeschraenkt. Im uebrigen Verlangen einige Vertraege eine ZUSTIMMUNG .... sind also erheblich einschraenkender.


anonym
beantwortet von BrandNo2 am 26. September 2009 23:11
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wenn es sie um so genannte kleintiere handelt z.B Hase, Merrschwein usw... braucht man keine genemigung vom vermieter alles was größer wird wie Hund und Katzen sollt man schon fragen wenn im Mietvertrag nichts genaues drin steht


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