Nachdem unser Hund vor einiger Zeit gestorben ist, haben wir uns kurze Zeit später einen Neuen angeschafft. Nun erreichte uns ein Schreiben des Vermieters, in welchem er sich darüber beschwert, dass wir ihn nicht um Erlaubnis gefragt haben. Er hat die Haltung unseres vorherigen Haustiers ja auch genehmigt, weshalb für uns eigentlich selbstverständlich war, dass auch die erneute Anschaffung „abgesegnet“ ist. Muss man denn wirklich bei jeder erneuten Anschaffung eines Haustiers beim Vermieter um Erlaubnis bitten?
Nein, grundsätzlich nicht. Wenn eurer Vermieter die Haltung eures vorherigen Haustiers genehmigt hat, so benötigt ihr auch keine erneute Erlaubnis für die Anschaffung eines neuen. Allerdings bestehen Ausnahmen, falls bedeutende Abweichungen im Wesen und der Art des bisherigen Haustieres gegenüber dem neu angeschafften bestehen und solche für die Wohngemeinschaft des Hauses oder der des Wohnumfeldes relevant sind. Habt ihr beispielweise bisher einen völlig ungefährlichen kleinen Dackel gehalten und diesen nach seinem Tod durch einen großen, gefährlichen Kampfhund eingetauscht, so liegt eine völlig andere Situation vor, die der Vermieter auch neu entscheiden darf.
naja müssen musst du nicht, wenn es schon mal genehmigt war...aber um solchen ärger zu vermeiden, macht mans halt
eigendlich ja.manche vermieter sind kulant (schreibt man das so?) aber manche bestehen darauf
nein aber um den Frieden zu waren würde ich um entschuldigung bitten, mit dem Hinweis ihn nicht hintergehen zu wollen, sondern ein Tier für euch Lebensqualität bedeutet

Dein Vermieter hat Unrecht. Die Erlaubnis bezieht sich auf 1 Stück Hund, egal welcher. Und eine zeitliche Einschränkung ist sowieso nicht..

wenn im mietvetrag steht tiere sind erlaubt dann kann er jetzt nicht verlangen das ihr hättet fragen müssen.

wenn es einmal eine schriftliche genehmigung für hundehaltung gibt ist das nicht einfach zu stornieren. wenn der neue hund nicht eine andere - problematische rasse - ist, nicht ein kläffer ist, sollte der vermieter mal seinen einwand äußern.
vincero am 1. September 2009 00:02 wenn aber in der schriftlichen genehmigung auf einen bestimmten hund bezug genommen wird, dann ist bei ableben die erlaubnis auch erledigt. a

Wenn in der Hausordnung Hundehaltung untersagt ist, dann könnte man das als einmalige Ausnahme sehen.
Versuch dich mit dem Vermieter zu einigen. Alles andere führt zur Kündigung/ zum Gericht.

Wenn dies der Mitvertrag ... das schliesst die Hausordnung mit ein ... so bestimmt, ja. Es gibt zwar einen Vertrauensgrundsatz, nachdem eine fruehere Zustimmung oder Genehmigung grundsaetzlich eine erneute Genehmigung erwarten laesst, jedoch gilt dieser NICHT unbeschraenkt. Im uebrigen Verlangen einige Vertraege eine ZUSTIMMUNG .... sind also erheblich einschraenkender.
wenn es sie um so genannte kleintiere handelt z.B Hase, Merrschwein usw... braucht man keine genemigung vom vermieter alles was größer wird wie Hund und Katzen sollt man schon fragen wenn im Mietvertrag nichts genaues drin steht