Benötige ich eine Bescheinigung für den AG, wenn ich über 60 Tage hinaus krank bin? Oder ist die Bescheinigung für die Krankenkasse ausreichend, da es nach 60 Tagen ja sowieso keine LFZ mehr gibt?
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meine logik sagt mir grad, dass der arbeitgeber trotzdem wissen sollte, dass du weiterhin arbeitsunfähig erkrankt bist.
er könnte sonst denken, du gehörst nicht mehr zur belegschaft.
du must deinen ag gegenüber den weiteren verlauf der au informieren, daran #ndert der bezug von krankentagegeld/Lohnersatsleistung nichts. als nachweis konnen dir die auszahlungsscheine der kk helfen, deinem ag die weitere au nachzuweisen.

Wie auch bisher wird der eine Teil der Krankmeldung dem AG, der andere der Krankenkasse vorgelegt. Hat der AG keine Krankmeldung vorliegen, kann das zu Schwierigkeiten führen, denn woher weiß dieser, was mit seinem Arbeitgeber los ist und ob dieser noch krank ist.
HerrLich am 15. Dezember 2007 22:57 Nach einem Urteil vom LAG Sachsen-Anhalt v. 24.04.96 (Az.: 3 Sa 449/95) gilt Folgendes: Der Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Die Pflicht nach § 5 Abs. 1 S. 2 bis 4 EFZG besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer (noch) einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Sie soll vielmehr den Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen zu treffen. http://kuerzer.de/EI5SK6wm9
Qetan am 15. Dezember 2007 22:58 Das erfährt er von der Krankenkasse. Der patient ist ja weiterhin krank und in ärztlicher Behandlung, was der Krankenkasse durchaus bekannt ist.
bitmap am 15. Dezember 2007 22:59 Nach 6 Wochen bekommt man keinen 'gelben Schein' mehr. Die Arbeitsunfähigkeit muss dann mit einem anderen Attest vom Arzt dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.
welches attest ist doch völlig wurscht. ob gelb oder lila, oder grün.
die frage lautete, ob eine bescheinugung notwendig ist und das ist sie.
bitmap am 15. Dezember 2007 23:04 Hallo? Das hab ich doch auch gar nicht bestritten.
HerrLich am 15. Dezember 2007 23:04 @getan: Das erfährt der AG nicht von der KK. @bitmap: vom gelben Schein habe ich nicht gesprochen.
bitmap am 15. Dezember 2007 23:06 Und was meintest du dann mit "Wie auch bisher wird der eine Teil der Krankmeldung dem AG, der andere der Krankenkasse vorgelegt."?

Für 6 Wochen brauchst Du einen Krankenschein darüber hinaus bekommst Du keinen mehr und kein Geld vom Arbeitgeber dafür gibts dann Krankengeld von der Krankenkasse.

Das regeln Dein Arzt und Deine Krankenkasse. Darum musst Du Dich nicht kümmern.
Natürlich gibt es auch über 6 Wochen hinaus den normalen Krankenschein - für den AG ist es schon deshalb wichtig, weil er ja auch danach planen muss mit seinen verbliebenen Arbeitnehmern. Meine Frau war bis zu ihrer Berentung über 2 Jahre krankgeschrieben und hat immer den gelben Schein bekommen. Rechtlich gesehen ist es egal, ob der Schein gelb, lila oder pinkfarben ist. Hauptsache es steht die weitere "voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit" drin. Die Krankenkassen brauchen diesen gelben Schein dann übrigens nicht mehr - wegen des Krankengeldbezuges muss man seine AU sowieso vom Arzt auf speziellen Vordrucken bestätigen lassen...
bitmap am 16. Dezember 2007 00:07 Nein das ist eben nicht 'natürlich'. Das hat dieser Arzt dann wohl der Einfacheit halber weiter auf so einen AU-Vorduck ausgedruckt. Aber es ist nicht die Regel den 'gelben Schein' weiter zu bekommen. Und falls du mir nicht glaubst, siehe http://kURL.de/iwazix (das ist die AU-Richtlinie, nach der sich alle Kassenärzte zu richten haben).
Deine Logik arbeitet zuverlässig ;-)
und deine!!!!!