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Benötige Erbschein für Nachlass

gefragt von Achim59 am 22.03.2008 um 13:36 Uhr

Zur Übertragung des Nachlasses benötige ich einen Erbschein (nur für eine Versicherung, Bausparkasse). Nach einem Schiedsspruch genügt dafür auch ein Erbschein nur für Grundbuchzwecke. Wie komme ich an diesen Erbschein nur für Grundbuchzwecke, falls das Gericht mir keinen aushändigen will ?

Achim Bonn


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. März 2008 13:38
18x
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Wenn Du erbberechtigt bist, dann wird Dir das Amtsgericht - Nachlassgericht - auch einen Erbschein ausfertigen. Bist Du nicht erbberechtigt, dann bekommst Du auch keinen solchen Schein.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 22. März 2008 13:39

Genau so ist es. DH


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. März 2008 13:51
2x
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Das Grundbuch wird m.W, kraft Gesetzes umgeschrieben.

Den Teil- Erbschein bekommst du beim Amtsgericht, hier beim Nachlassgericht.

Ganz klar ist mir deine Frage nicht: wieso ein Schiedspruch? Gab es Probleme mit einer Versicherung oder Bausparkasse?


nv1977
beantwortet von nv1977 am 22. März 2008 13:38
1x
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Warum sollte das Gericht Dir keinen Erbschein aushändigen wollen? Meiner Kenntnis nach ist ausschließlich das Gericht für die Ausstellung von Erbscheinen zuständig - und keine andere Stelle. Oder frag doch mal beim Grundbuchamt nach...


Luise
beantwortet von Luise am 24. März 2008 07:27
1x
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Meine Vor"redner" haben recht, aber meist braucht es keinen Erbschein, er reicht oft die Eröffnungs-Niederschrift. Wenn das Erbe klar ist. Frag beim Nachlassgericht.





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