Zur Übertragung des Nachlasses benötige ich einen Erbschein (nur für eine Versicherung, Bausparkasse). Nach einem Schiedsspruch genügt dafür auch ein Erbschein nur für Grundbuchzwecke. Wie komme ich an diesen Erbschein nur für Grundbuchzwecke, falls das Gericht mir keinen aushändigen will ?
Achim Bonn

Wenn Du erbberechtigt bist, dann wird Dir das Amtsgericht - Nachlassgericht - auch einen Erbschein ausfertigen. Bist Du nicht erbberechtigt, dann bekommst Du auch keinen solchen Schein.

Das Grundbuch wird m.W, kraft Gesetzes umgeschrieben.
Den Teil- Erbschein bekommst du beim Amtsgericht, hier beim Nachlassgericht.
Ganz klar ist mir deine Frage nicht: wieso ein Schiedspruch? Gab es Probleme mit einer Versicherung oder Bausparkasse?

Warum sollte das Gericht Dir keinen Erbschein aushändigen wollen? Meiner Kenntnis nach ist ausschließlich das Gericht für die Ausstellung von Erbscheinen zuständig - und keine andere Stelle. Oder frag doch mal beim Grundbuchamt nach...

Meine Vor"redner" haben recht, aber meist braucht es keinen Erbschein, er reicht oft die Eröffnungs-Niederschrift. Wenn das Erbe klar ist. Frag beim Nachlassgericht.
Genau so ist es. DH