Meine Thaifreundin,benötigt ein Heiratsvisum,um nach Deutschland zu gelangen,was muss ich oder Sie,dafür tun ?
Benötige ein Heiratsvisum.
Antworten (3)
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DerCAMDerCAM
Schau auf der Seite der deutschen Botschaft in Bangkok nach. Da gibt es ein Merkblatt, in dem alles genau erklaert ist.
Grundvoraussetzungen sind wohl:
Ehefaehigkeitszeugnis (welche Papiere ihr dafuer benoetigt, sollte ebenfalls auf der Website der deutschen Botschaft stehen; es ist ne Menge!)
Termin beim Standesamt
Sie muss den Deutschtest nach A1 bestanden haben (vorher Kurs beim Goethe Institut in Bangkok oder bei einem anderen Anbieter)
Sie muss eine fuer Deutschland gueltige Krankenversicherung haben (Mindesthoehe steht ebenfalls auf der Website der deutschen Botschaft)
Sie muss natuerlich auch einen gueltigen Reisepass haben
Da sie wahrscheinlich keine ausreichenden finaziellen Mittel nachweisen kann, wirst du (oder ein Dritter) gegenueber der zustaendigen Auslaenderbehoerde eine sog. "Verpflichtungserklaerung" abgeben muessen, mit der du fuer alle im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt stehenden Kosten aufkommen wirst. Hierfuer wirst du ein entsprechendes Einkommen nachweisen (Mindesthoehe weiss ich jetzt nicht, wahrscheinlich aber sehr deutlich ueber 1.000 Euro/Monat), ersatzweise geht auch entsprechendes Vermoegen. In Einzelfaellen akzeptieren die Auslaenderbehoerden wohl auch Bargelhinterlegungen (mehrere Tausend Euro). Ausserdem ist geeigneter Wohnraum nachzuweisen.
Manchmal ist es einfacher, in Thailand zu heiraten. Nach der Eheschliessung ist naemlich keine Verpflichtungserklaerung mehr erforderlich. Die weiteren Voraussetzuungen - besonders der Deutschtest - sind aber weitestgehend die gleichen.
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HeinzLMannHeinzLMann
rein aus Interesse weil Cam sich auszukennen scheint.. Wie issn das wenn die Thailänderin ohnehin ne dauerhafte oder befristete Aufenthaltsgenehmigung hat?
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pluggypluggy
DerCAM hats ja schon erklaert. Die Chancen, dass sie ein Visum bekommt sind auesserst gering. Besser in Thailand heiraten und diese Ehe in Deutschland anerkennen lassen.
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DerCAMDerCAM Wenn alle Papiere zusammen sind, ist das Visum ueberhaupt kein Problem. Sie hat dann sogar - anders als beim Touristenvisum - einen Rechtsanspruch darauf. Das Problem ist also nicht das Visum sondern die Beschaffung aller erforderlichen Papiere (und oft natuerlich auch der Deutschkurs).
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pluggypluggy Warst schon mal in der Deutschen Botschaft und hast mitbekommen, wie oft ohne Begruendung ein Visum-Antrag abgelehnt wird? Insbesondere, wenn junge Maedchen nach Deutschland wollen.
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DerCAMDerCAM Oft genug. Massenweise abgelehnt werden Touristen- und Besuchsvisa. Beim sog. "Heiratsvisum" sieht es hingegen voellig anders aus. Ein solches darf gar nicht ohne wirklich stichhaltige Begruendung abgelehnt werden weil - wie gesagt - ein Rechtsanspruch auf ein solches Visum besteht, wenn alle Voraussetzungen erfuellt sind. Da wird normalerweise gar nix abgelehnt sondern nur geprueft, ob alle Papiere vollstaendig und korrekt sind.
Wird ein "Heiratsvisum" tatsaechlich mal abgelehnt, kann man diese Entscheidung gerichtlich ueberpruefen lassen. Das geht beim Touristen- oder Besuchsvisum hingegen nicht. Bei denen bleibt einem lediglich das Remonstrationsverfahren, bei dem dann - wenn es erfolgreich war - die Sache wieder zur erneuten Bearbeitung zurueck gegeben wird ... i.d.R. an die gleiche Stelle, die das Visum zuvor abgelehnt hatte.
Noch einmal: Wenn alle Voraussetzungen erfuellt und die Papiere vollstaendig sind, ist das "Heiratsvisum" ein Kinderspiel. Problematisch ist hier nicht die Visumerteilung sondern die Beschaffung der erforderlichen Papiere. Wobei hier "problematisch" eigentlich auch das falsche Wort ist, "aufwendig" trifft's wohl besser.
Die meisten dieser Papiere muessen aber bei einer Heirat in Thailand ebenfalls erbracht werden (ausser man findet ein thailaendisches Standesamt, dass die Ehe auch ohne Ehefaehigkeitszeugnis schliesst). Es entfaellt lediglich die in den wohl meisten Faellen erforderliche Verpflichtungserklaerung.
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Was soll dann sein? Mit gueltiger Aufenthaltsgenehmigung braucht sie natuerlich kein Visum. Welche Papiere im Detail dann ein deutsches Standesamt verlangt, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Die Aufenthaltsgenehmigung muss natuerlich gueltig sein, also nicht verwirkt (z.B. durch einen zu langen Thailandaufenthalt ohne vorherige Genehmigung durch die zustaendige Auslaenderbehoerde).