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Benötige Dringend Hilfe zu einem Gerichtsschreiben...

Frage von Minimilk Minimilk

Ich habe gestern Abend mit der Post noch eine Zustellung vom Amtsgericht erhalten und verstehe es leider nicht. Hier mal die wichtigsten Auszüge: Der Beklagte (in dem Fall ich) wird verurteilt, an die Klägerin (Gläubiger Inkasso) 60,92€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2011 und weitere 3€ vorgerichtliche Mahnkosten zu tragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ein Anspruch auf Zahlung der Zinsen in Höhe von 4,45€ seit dem 27.08.2009 besteht mangels Nachvollziehbarkeit nicht. Die Klägerin hat weder den Zinsbeginn und Zinshöhe noch den zu verzinsenden Betrag gennant. Auch die Kosten der Rücklastschrift sind vom Beklagten nicht zu erstatten. Auch die Kontoführungsgebühren sind nicht zu zahlen, da die entsprechende Klausel mit Verbrauchern gemäß §307 BGB unwirksam ist. Mit der Nichtzahlung der Rate für Okt. 09 endete die Ratenzahlungsvereinbarung gemäß Ihrer Nummer 6 ohne weitere Kündigung. Die weiteren Mahnungen betrafen aber nur Raten, die nicht mehr geschuldet waren. Das Gericht verzichtet gemäß ZPO auf die Abfassung eines Tatbestandes. Was heisst das nun alles für mich? Ist das zu meinen Gunsten Ausgefallen oder wie habe ich das zu verstehen? Was kommt nun auf mich zu? Muss ich noch etwas zahlen?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jonnyjonny1 jonnyjonny1

    Das ist eigentlich ganz einfach. Du hast einen Rechtsstreit gehabt, der nunmehr gerichtlich entschieden wurde. Insoweit du verurteilt wurdest: Hier zur Zahlung von 60,92€ zuzüglich der Zinsen seit dem 04.03.2011 und derMahnkosten von 3€, musst du diesen Betrag an das Inkassobüro zahlen. Ich würde unter Angabe deines Namens und vor Allem!!! des dortigen Aktenzeichens und des Gerichtsaktenzeichens sofort diese 60,92€ und die 3€ Mahnkosten  auf das Konto des Inkassobüros überweisen. Dann schreibst du denen einen Brief per Einschreiben, dass du gemäß des Gerichtsbeschlusses vom... diese Beträge mit heutigem Datum auf das Konto... überwiesen hast. Hinsichtlich der zusätzlich zu zahlenden Zinsen seit dem 04.03.2011 bittest du um detaillierte schriftliche Aufstellung. (Das kann nicht viel sein, bei einer Summe von 60,-€) Wenn die dir das schicken, bezahlst du das ebenfalls sofort.

    Der Satz: Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, bedeutet, das du hinsichtlich der restlichen Forderungen dieses Inkassounternehmens gewonnen hast und nichts weiter außer den 60,92€ und 3,-€ Mahnkosten zuzüglich der Zinsen, die die dir mitteilen sollen, zahlen musst.

    Lg

    Kommentar von Minimilk MinimilkMinimilk

    Ich hatte bereits am 15.04.11 aus Angst 60€ an das Inkasso überwiesen und gestern nochmals 20€, bevor ich diese schriftliche Zustellung bekommen habe. D.h. ich habe somit ja 80€ schon bezahlt, dann müsste dass doch jetzt komplett für mich erledigt sein - oder?

    Kommentar von Noriak Noriak

    Dann dürfte das erledigt sein und Du hast dort ein Guthaben, dass Du von denen zurückfordern kannst.

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    Antwort von Malustra Malustra

    Ich lese das so, daß Du etwa 66€ zu zahlen hast, damit ist die Sache erledigt.

     

    Kommentar von naicke naickenaicke

    etwa, ja, und was hilft das ?

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    Antwort von Eratya Eratya

    Machs Dir einfach und nimm denen den Wind aus den Segeln.

     

    Schreibe denen... Ich verstehe Ihre Sprache nicht ...

     

    Einfach mal ehrlich sein ^^

     

     

    Kommentar von Eratya EratyaEratya

    #Mini... ich lach mich hier scheckig... Ganz bewusst habe ich auf eine Lösung des Rätsels verzichtet... Den... Guck Dir mal die unterschiuedlichen Summen an....^^

     

    ^Hahaaaa... Schréibe denen zurück... Du verstündest sie nicht ^^^..

    Lach....

     

     

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    Antwort von Noriak Noriak

    Das heißt für Dich, dass Du verurteilt wurdest. Du hast 60,92 € zu zahlen zzgl. der Zinsen die seit dem 4.3.2011 aufgelaufen sind zzgl. 3 € vorgerichtliche Mahnkosten! Mehr nicht!

    Die Forderungen die der Kläger (Inkasso) darüber hinaus geltend gemacht hat; z.B. Zinsen seit dem 27.08.2009 in Höhe von 4,45 €, Rücklastschriftgebühren, Kontoführungsgebühren des Inkassos Unternehmens usw. sind nicht zu zahlen, da der Gläubiger das nicht nachweisen konnte.

    So wäre das jedenfalls auf Grund Deines Auszuges zu verstehen.

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    Antwort von baecker89 baecker89

    Du musst "60,92€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2011 und weitere 3€ vorgerichtliche Mahnkosten"  an den Gläubiger zahlen.

    "Im übrigen wird die Klage abgewiesen" - den restlichen Streitwert(?) musst du also nicht zahlen/ bzw. hast du das Recht bekommen (und damit zum Teil gewonnen, bis auf die ca. 65 €) .... (man kennt ja nicht den ganzen Hintergrund).

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    Antwort von naicke naicke

    Du hast 60,92 € + ca. 5,12 % Zinsen für die zeit vom 04.03.2011 bis heute (also 0,54 €) + 3 € zahlen.

    Zusammen also 64,46 Euro.

    das ändert sich aber wegen der Zinsen, je länger Du damit wartest!

     

    Weiter brauchst Du nichts zu bezahlen

     

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    Antwort von Leonie123430 Leonie123430

    Der Beklagte (in dem Fall ich) wird verurteilt, an die Klägerin (Gläubiger Inkasso) 60,92€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2011 und weitere 3€ vorgerichtliche Mahnkosten zu tragen.

    Das mußt du erstmal zahlen.

    Evtl. gibt es aber eine Rechnung von deinem Anwalt und normalerweise mußt du die Hälfte der Gerichtskosten zahlen.

    So würde ich das verstehen.

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    Antwort von user761 user761

    Du mußt die 60,92€ noch zahlen,dann ist die angelegenheit für dich erledigt.

    Kommentar von naicke naickenaicke

    stimmt nicht, Zinsen und 3 € fehlen !

    Kommentar von user761 user761user761

    stimmt hast recht.

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    Antwort von blondiendh blondiendh

    Hä? steht doch da :D

    "Der Beklagte (in dem Fall ich) wird verurteilt, an die Klägerin (Gläubiger Inkasso) 60,92€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2011 und weitere 3€ vorgerichtliche Mahnkosten zu tragen"

     

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