Kann man beim Finanzamt seine Verluste aus einer Bengalzucht geltend machen? Bengalen sind Katzen.
Antworten (3)
-
1Antwort von
HelmuthkHelmuthk
Die Antwort darauf ist ein ganz klares "Jein"! Das Finanzamt wird möglicherweise die ersten Jahre die Verluste berücksichtigen, die Einkommensteuerbescheide jedoch in diesem Punkt für vorläufig erklären. Wenn auch nach mehreren Jahren keine oder nur ganz geringe Überschüsse erzielt werden, wird das Finanzamt Deine Katzenzucht von Anfang an als "Liebhaberei" einstufen, alle Jahre berichtigen und von Dir die Steuer einschließlich Zinsen nachfordern.
-
0Antwort von
MeandorMeandor
Bevor Du anfängst ein Problem im § 15 Abs. IV EStG zu sehen, solltest Du Dich eventuell mit der Rechtssprechung dazu beschäftigen.
Der Paragraph betrifft Einkünfte, die eigentlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft darstellen, aber keine sind, da es an landwirtschaftlichen Nutzflächen fehlt.
Deine Bengalzucht ist also gar keine gewerbliche Tierzucht im Sinne dieses Absatzes, sondern ein ganz einfacher Gewerbebetrieb.
Und das Problem, dass Du mit der Zucht hast, ist dass es schwer wird eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen. Die Folgen davon hat Helmuthk erläutert.
-
0Antwort von
WilhelminaIWilhelminaI
Was sagt denn dein Katzenzuchtverein (bei dem du hoffentlich bist) zu der Frage? Wie handhaben die das?
Kommentar von
mandarine55 Ich habe jetzt die Lösung gefunden - denke ich. Gewerbliche Tierzucht nach § 15 (4) EStG bedeutet: Bei 5 weiblichen Katzen im Besitz hat man eine gewerbliche Tierzucht. Hier ist dann auch ein Amtstierarzt gefragt. Bei 4 oder weniger weiblichen Katzen (Kater nicht mit einbezogen) hat man eine gewerbsmäßige Zucht. Also einen ganz normalen Gewerbebetrieb. Das Finanzamt lässt auch die Verluste zu und rechnet diese mit anderen Einkommensarten auf. Nach einigen Jahren Verlust kommt das Finanzamt und behauptet dann "Liebhaberei". Nun muss man die Steuervorteile bis dato mit Zins dem Finanzamt auf Jahre hin zurückerstatten und dies wird richtig teuer. ---- Ich habe mich schon immer gefragt, warum Pferdezüchter so reich sind. Dies könnte hierauf die Antwort sein. Sie beginnen mit wenig Pferden und machen dann eine bestätigte Liebhaberei vom Finanzamt. Danach wandert der Erlös unversteuert in ihre Tasche.
-
Hast du dabei auch den § 15 (4) EStG bedacht?
Auf dies bezieht sich die Frage hauptsächlich. EStG § 15 (4): " Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung dürfen weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden.
Ist damit eine Bengalzucht gemeint?
Da Bengalen Katzen sind und Katzen, wie allgemein bekannt, Tiere, so wird wohl eine Bengalenzucht unter den Oberbegriff Tierzucht fallen...
Oder was lässt dich etwas anderes denken?
hier ist nicht denken gefragt. Selbsterfahrung und Paragrafen sind ausschlaggebend.