arbeite immer 5,ab und zu mal auch 7 stunden vormittags bis höchstens 15 uhr in einem hotel als putzfrau.würde jetzt gerne noch einen job auf 400 euro annehmen,der ab 16.30 wäre.muß ich das meinem arbeitgeber melden und muß ich ihm sagen,wo und was ich arbeite?
benbentätigkeit
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MalkiaMalkia
Dem Arbeitnehmer steht es grundsätzlich frei, eine Nebenbeschäftigung aufzunehmen. Denn schließlich schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Abschluß des Arbeitsvertrags nicht seine ganze Arbeitskraft; der Arbeitnehmer muß vielmehr seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber nur für eine bestimmte Zeitspanne zur Verfügung stellen.
Wann ist eine Nebenbeschäftigung unzulässig?
Unzulässig ist eine Nebenbeschäftigung insbesondere dann, wenn 1. die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, 2. die Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers berührt werden, 3. die Nebenbeschäftigung den Arbeitnehmer daran hindert, seinen Arbeitspflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nachzukommen, 4. Schwarzarbeit vorliegt.
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GadenjaGadenja
Sowas steht normalerweise im Arbeitsvertrag. Verbieten kann er es wohl nicht, außer Dein Erstjob leidet unter der 2. Arbeitsstelle.
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gamaschegamasche
Immer den Arbeitgeber informieren, ggf, Erlaubnis einholen. Wenn der Zweitjob nicht die Ausübung des ersten in irgendeiner Art und Weis behindert, sollte auch der Erteilung einer Erlaubnis nichts entgegenstehen.
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hani99hani99
Wenn es im Arbeitsvertrag nicht verboten ist kannst du dir auch einen Nebenjob suchen.
wir haben leider noch keinen arbeitsvertrag bekommen,wenn wir die chefin drauf anreden,heißt es nur immer,wir bekommen noch einen.sie sagte uns nur eine seite im internet,wo arbeitsverträge für das hotelgewerbe stehen,die adresse weiß ich aber leider nimmer.
Dann sprich sie direkt darauf an.
LG hani99