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Benachrichtigungsschein-Briefzustellung-

gefragt von sascha87sascha87 am 24.06.2009 um 1:53 Uhr

heute lag bei mir im briefkasten ein Blauer Benachrichtigungsschein-Breifzustellung- weis jemand was das ist?


Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r sascha87,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüße

Ben vom gutefrage.net-Support

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Briefzustellung (13)
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knutschzwiebel
beantwortet von knutschzwiebel am 24. Juni 2009 01:57
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Du solltest einfach mal lesen, was auf diesem Benachrichtigunsschein steht.


bluena
beantwortet von bluena am 24. Juni 2009 01:58
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hast du vielleicht ein einschreiben verschickt? ansonsten vielleicht mal lesen !!??!!


anonym
beantwortet von Bylove am 24. Juni 2009 01:56
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Hi,es wird sich dabei um ein amtliches Schreiben handeln!


Bowlinghexe
beantwortet von Bowlinghexe am 24. Juni 2009 01:57
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ja ein schreiben wofür der absender eine bestätigung möchte das du ihn erhalten hast "einschreiben" z.b was es für ein schreiben ist kann ich nicht sagen kann leider nicht hellsehen


apriket
beantwortet von apriket am 24. Juni 2009 01:58
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Blauer Brief müsste eigentlich von der Schule sein, Verweis, Versetzung gefährdet, Rauswurf etc., nichts Angenehmes.


covia
beantwortet von covia am 25. Juni 2009 10:37
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Zum ersten ist die Frage zu stellen, von welchem Briefdienstleister stammt die Benachrichtigung? Aber egal ob Deutsche Post AG oder ein alternativer Postdienstleister, alle Briefdienstleister bieten besondere Leistungen an: Es gibt Brief-Sendungen, von denen möchte der Versender, dass sie persönlich dem Empfänger übergeben werden und dafür zahlt er besondere Gebühren. Wird der Empfänger vom Zusteller (Postboten) nicht angetroffen, so wird der Brief nicht im Briefkasten niedergelegt und das dokumentiert ( z.B. ein Einwurfeinschreiben oder eine Post-Zustellungs-Urkunde), sondern der Empfänger erhält eine Benachrichtigung, dass ihm eine wichtige Sendung zugestellt werden sollte. In der Regel gibt es für den Empfänger zwei Möglichkeiten: 1. auf der Benachrichtigung vermerken, wann die Sendung noch einmal zugestellt werden soll und diese dem Postdienstleister wieder zukommen lassen (z.B.in einen seiner Briefkästen werfen, manchmal kann man auch telefonieren) oder 2. mit der Benachrichtigung zur Niederlassung des Postdienstleisters gehen und die Sendung abholen (zur Vorsicht den Personalausweis mitnehmen). Die Adresse der Niederlassung bei der der Brief eine festgelegte Zeit gelagert wird, steht auf der Benachrichtigung.

Kommentar von Dudy1 am 17. September 2009 12:42

Die Möglichkeit der nochmaligen Zustellung ist auf dem blauen Benachrichtigungsschein - Briefzustellung - der Deutschen Post Aktiengesellschaft nicht mehr vorgesehen!!!

Die anderen Post-"Dienst"-Leister klingeln gar nich erst an der Tür sondern hauen ihre Benachrichtigungskarten (z.B. Knall-orange) in den Briefkasten meist mit unleserlicher Unterschrift, unleserlichem Datum etc.


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