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Benachrichtigungsgebühr für geplatzten Dauerauftrag?

Frage von Regenstrahl Regenstrahl

Und noch eine Bankfrage. Laut einiger Gerichtsurteile ist es den Banken untersagt, für geplatzte Lastschriften, Daueraufträge usw. Gebühren zu erheben. Einige banken erheben diese gebühren trotzdem weiter in Form von "Benachrichtigungsgebühren", "Schadenserwatzgebühren" und anderen Fantasienamen. Auch dies wurde dann gerichtlich verboten. Aktuell scheint diese kundenfreundliche Regelung wieder ins Wanken zu komen. Wie sieht denn nun die aktuelle Rechtslage aus? Steht man als Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn man die Gebühr von der Bank zurückfordert? Und was tut man, wenn man recht hat, aber die Bank denkt gar nicht daran, das Geld zu erstatten bzw. erhebt weiter diese Gebühren? Bitte keien Antworten wie "am besten das Konto immer gedeckt halten, dann passiert sowas nicht". Dies ist eine allgemeine Rechtsfrage und keie persönliche. Danke Regenstrahl

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Antworten (1)

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    Antwort von elmo1701 elmo1701

    Frag bei der Verbraucherzentrale, die können dir helfen.

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