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Benachrichtigung im Todesfall

gefragt von Marieke2712Marieke2712 am 25.04.2008 um 19:10 Uhr

Wenn ich sterben sollte, werden dann automatisch Angehörige durch die Behörden gesucht und benachrichtigt (unabhängig davon, ob die Behörden Geld wollen für eine Beerdigung)?


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Baiana
beantwortet von Baiana am 25. April 2008 19:13
2x
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Vermutlich ja. Aber ich habe an meiner Pinnwand und in meinem Portemonaie immer ein Kärtchen, auf dem fett und rot "Im Notfall benachrichtigen" steht mit der Telefonnr. meiner Eltern + deren Adresse.

Ich hoffe, dass Deine Frage einen rein theoretischen Hintergrund hat?

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 25. April 2008 19:15

Ja klar. Keine Sorge. ;)

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 25. April 2008 19:16

Puh! Dachte, wir müssten das Notprogramm starten... ;-)

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 25. April 2008 19:28

Nee, bloss nicht. Mir gehts gut und das bleibt auch so. Vielen Dank! Mir gehts halt nur so: seitdem ich GF kenne, fallen mir 1000 Fragen ein. g


pippi60
beantwortet von pippi60 am 25. April 2008 19:19
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Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Wenn Du stirbst, findet Dich ein Bekannter. Und der wird sicher die Angehörigen benachrichtigen. Und im Krankenhaus mußt Du angeben, wer im Notfall benachrichtigt werden soll. Beim Tod durch Unfall recherchieren die Behörden, wer Deine Angehörigen sind. Ein Beispiel: ein Motorradfahrer der allein in einer anderen Stadt wohnt, stirbt bei einem Unfall. Notfallseelsorger und Polizei erfahren von Nachbarn, in welchem Ort die Eltern wohnen. Dort gab es mehrere mit dem Nachnamen. Also haben sie durch nachfragen gesucht, bis sie an der richtigen Stelle waren. Oder lebst Du völlig einsam und zurückgezogen?

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 25. April 2008 19:25

Nö, im Krhs. ist niemand verpflichtet irgendwelche Angehörigen anzugeben. Ist eine Möglichkeit, muss man aber nicht. Im übrigen kann es ja auch sein, dass man keinen Kontakt zu den Angehörigen hat (wie in meinem Fall). Mich hat lediglich interessiert, ob meine Angehörigen in dem Fall etwas von meinem Tod erfahren würden.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 25. April 2008 20:23

Ja, würen sie. Dafür sorgen Bestatter und Standesamt.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 25. April 2008 20:39

Reiche ein d nach.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 25. April 2008 19:21
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Ja, das ist die Aufgabe der Vormundschaftsbehörde.

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 25. April 2008 19:26

Echt? Ich bin aber nicht mehr minderjährig. :-o

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3smallBrigitta am 25. April 2008 19:41

Weisst du, nach dem Tode kannst du nicht noch alles selber erledigen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 25. April 2008 19:58

Was hat die Vormundschaftsbehöre mit einem geschäftsfähigen Menschen zu tun?

Kommentar von Benjamin am 25. April 2008 20:05

Wenn man nichts anderes kennt ???

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3smallBrigitta am 25. April 2008 21:49

Es wurde nach dem Todesfall gefragt!


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 25. April 2008 19:11
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Ja!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. April 2008 19:12
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wenn ein erbe zu vergeben ist ja.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 25. April 2008 19:14

...auch ohne. Es muss ja immer etwas geregelt werden.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 26. April 2008 01:07
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Todesinformationsweg:

Arzt/Ärztin der/die den Tod feststellt

Standesamt, Abt. Sterbefälle

Nachlassgericht (Testament hinterlegt?)

Finanzamt

Sind keine Angehörigen ausfindig zu machen, die die Bestattungskosten zahlen, fallen diese dem sog. Sozialamt zur Last.

Das Ordnungsamt kümmert sich um die Wohnungsauflösung.

Finden sich auch dabei überhaupt keine Hinweise auf Angehörige, werden evnt. Geldbeträge bzgl. Bestattungskosten vereinnahmt und Wertgegenstände verwertet.

Dann wird die Akte geschlossen.

Wird "viel Geld" (egal in welcher Form) gefunden, wird idR ein/e Nachlassverwalter/in beauftragt, der/die auch nach Erben sucht, bis kein Geld mehr da ist (flapsig ausgedrückt).


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