Marieke2712 am 25.04.2008 um 19:10 Uhr
Wenn ich sterben sollte, werden dann automatisch Angehörige durch die Behörden gesucht und benachrichtigt (unabhängig davon, ob die Behörden Geld wollen für eine Beerdigung)?
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Vermutlich ja. Aber ich habe an meiner Pinnwand und in meinem Portemonaie immer ein Kärtchen, auf dem fett und rot "Im Notfall benachrichtigen" steht mit der Telefonnr. meiner Eltern + deren Adresse.
Ich hoffe, dass Deine Frage einen rein theoretischen Hintergrund hat?

Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Wenn Du stirbst, findet Dich ein Bekannter. Und der wird sicher die Angehörigen benachrichtigen. Und im Krankenhaus mußt Du angeben, wer im Notfall benachrichtigt werden soll. Beim Tod durch Unfall recherchieren die Behörden, wer Deine Angehörigen sind. Ein Beispiel: ein Motorradfahrer der allein in einer anderen Stadt wohnt, stirbt bei einem Unfall. Notfallseelsorger und Polizei erfahren von Nachbarn, in welchem Ort die Eltern wohnen. Dort gab es mehrere mit dem Nachnamen. Also haben sie durch nachfragen gesucht, bis sie an der richtigen Stelle waren. Oder lebst Du völlig einsam und zurückgezogen?
Marieke2712 am 25. April 2008 19:25 Nö, im Krhs. ist niemand verpflichtet irgendwelche Angehörigen anzugeben. Ist eine Möglichkeit, muss man aber nicht. Im übrigen kann es ja auch sein, dass man keinen Kontakt zu den Angehörigen hat (wie in meinem Fall). Mich hat lediglich interessiert, ob meine Angehörigen in dem Fall etwas von meinem Tod erfahren würden.

Ja, das ist die Aufgabe der Vormundschaftsbehörde.
Marieke2712 am 25. April 2008 19:26 Echt? Ich bin aber nicht mehr minderjährig. :-o
Brigitta am 25. April 2008 19:41 Weisst du, nach dem Tode kannst du nicht noch alles selber erledigen.
wenn ein erbe zu vergeben ist ja.
koira1975 am 25. April 2008 19:14 ...auch ohne. Es muss ja immer etwas geregelt werden.
Todesinformationsweg:
Arzt/Ärztin der/die den Tod feststellt
Standesamt, Abt. Sterbefälle
Nachlassgericht (Testament hinterlegt?)
Finanzamt
Sind keine Angehörigen ausfindig zu machen, die die Bestattungskosten zahlen, fallen diese dem sog. Sozialamt zur Last.
Das Ordnungsamt kümmert sich um die Wohnungsauflösung.
Finden sich auch dabei überhaupt keine Hinweise auf Angehörige, werden evnt. Geldbeträge bzgl. Bestattungskosten vereinnahmt und Wertgegenstände verwertet.
Dann wird die Akte geschlossen.
Wird "viel Geld" (egal in welcher Form) gefunden, wird idR ein/e Nachlassverwalter/in beauftragt, der/die auch nach Erben sucht, bis kein Geld mehr da ist (flapsig ausgedrückt).
Ja klar. Keine Sorge. ;)
Puh! Dachte, wir müssten das Notprogramm starten... ;-)
Nee, bloss nicht. Mir gehts gut und das bleibt auch so. Vielen Dank! Mir gehts halt nur so: seitdem ich GF kenne, fallen mir 1000 Fragen ein. g