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Benachrichtigung bei Tod???

Frage von zickenalarm86 zickenalarm86

Morgen

hätte da mal ne frage wenn jetzt zbs der eigene Vater stirbt und man weder mit ihm noch mit anderen die es wissen könnten Jahre lang kein kontakt hatte ,wird man dann trotzdem als Tocher von irgendwem benachrichtigt? würde mich mal intressieren lg

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tina2412 tina2412

    bei mir war die sache so ähnlich.. wurde nicht von der familie informiert, sondern vom staat, da ging s ums erbe, weil ich die nächste verwandte von ihm bin/ war.. hätte alles geerbt, aber nur n haufen schulden..

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    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    Ja, das wirst du.
    ich hatte das im November, da stand mit mal die Kripo vor der Tür und teilte mir den Tod meines vaters mit. Nicht schön :-(

    Kommentar von phoinic phoinicphoinic

    Dann aber nur weil er "alleine" verstarb und sie auf der suche nach Angehörigen waren.

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    Richtig.

    Kommentar von phoinic phoinicphoinic

    muss nun noch mal was schreiben, war so sehr auf das Thema fixiert das ich ganz vergessen habe, dir hier bisschen mit mehr Gefühl zu antworten. Natürlich is das nicht schön und mein Beileid dir und deiner Familie. Bitte entschuldige meine "manchmal" stümperhafte ader. Merk das meist erst wenns passiert ist.

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    ich verzeihe dir :-)

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    Antwort von phoinic phoinic

    Ich glaube nicht das dich von Staatsseite jemand informiert, auser er war alleine und sie müssen angehörige suchen.

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    Antwort von frauknieweich frauknieweich

    wenn nicht von denen, dann von der behörde auf alle fälle.

    Kommentar von phoinic phoinicphoinic

    denke ich nicht. Grund ist eigentlich ganz einfach. Mein Vater ist (übrigens genau heute) vor einem Jahr gestorben. Der Staat hat mich darüber nicht informiert. Mussten sie auch nicht meine Mutter informierte mich, aber das kann der Staat ja nicht wissen.

    Kommentar von frauknieweich frauknieweichfrauknieweich

    mich hat das amtsgericht informiert, dass mein bruder gestorben ist. es ging dann um s erbe, aber meine mutter lebt ja auch noch, also war ich nich die alleinige erbin. bin aber trotzdem benachrichtigt worden. wahrscheinlich ist es von bundesland zu bundesland unterschiedlich.

    Kommentar von cortijero cortijerocortijero

    warum sollte der Staat informieren? ist eine Familiensache

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    Wenn deine Mutter informiert wurde, müssen sie dich nicht informieren. Einer reicht.

    Kommentar von phoinic phoinicphoinic

    nichts anderes sage ich doch! So und wenn man zu seiner Familie keinen Kontakt hat, wird man es auch nicht erfahren. Nicht von Staatsseiten

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    Antwort von Tatjanika Tatjanika

    Die Polizei benachrichtigt dich.1996 war es bei mir so.

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    Antwort von user761 user761

    Das muß von Familienangehörigen gemacht werden.Sollten keine mehr Vorhanden sein wird es vom Nachlassgericht oder wenn sie im Krankenhaus verstorben ist vom Krankenhaus gemacht falls die Verstorbene das vorher angegeben hat.

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    Antwort von jimmini jimmini

    Ich wurde beim Tot meiner Mutter von niemandem benachrichtigt, nur von ihrem Mann. Bis heute hab ich meine Klamotten nicht wieder und wurd auch von niemandem etwas gefragt oder um etwas gebeten, amtlicher Seits. War mir auch unverständlich, dass da nicht wenigstens Tochter angeschrieben wird.

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    Antwort von Jademuschel Jademuschel

    Einer muß sich ja um die Wohnungsräumung kümmern.

    Geschwister vorhanden?

    Viel zu erben? Dann vielelicht über den Nachlassverwalter. Obwohl ja davon auszugehen ist, das er Dich eh enterbt hat, wenn ihr sowieso keinerlei Kontakt habt.

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    enterbung ist in deutschland nahezu unmöglich

    Kommentar von phoinic phoinicphoinic

    Genau, dank der Pflichtteile.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Täusch Dich da mal nicht!!!

    Auch den Pflichtteil kann man streichen.

    Kann mir der Pflichtteil durch testamentarische Anordnung entzogen werden?

    Viele Erblasser empfinden die Beschränkung ihrer Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht als unzumutbar und versuchen daher dem Berechtigten den Pflichtteil zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrecht bestätigt (vgl. Beschluss vom 19.04.2005, Az.: 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03) und klar gestellt, dass der Pflichtteil nur in den gesetzlich bestimmten Fällen entzogen werden kann. Diese sind:

    * Der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser nach dem Leben.
    * Er hat den Erblasser vorsätzlich körperlich misshandelt.
    * Er sich eines Verbrechens gegen den Erblasser schuldig macht.
    * Er hat die Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt.
    * Er hat einen "ehrlosen und unsittlichen" Lebenswandel gegen den Willen des Erblassers geführt.
    

    Der letztgenannte Entziehungsgrund wird in der Praxis nur selten angenommen. Nur eine „schwerwiegende und schuldhafte Verfehlung" eines Pflichtteilsberechtigten rechtfertigt einen Pflichtteilsentzug!

    Praxistipp: Die Entziehung des Pflichtteils ist nur dann wirksam, wenn der Erblasser sie im Testament ausdrücklich angeordnet hat und er dabei erklärt hat, welcher der oben beschriebenen Entziehungsgründe den Entzug des Pflichtteils rechtfertigen soll.

    Verzeiht der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten ein zur Pflichtteilsentziehung berechtigendes Verhalten, darf er den Pflichtteil nicht mehr entziehen. Eine bereits angeordnete Pflichtteilsentziehung wird dann unwirksam.

    Quelle: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/enterbung-pflichtteil.htm

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