Mein Vermieter schickt mir zum Jahresende die Nebenkostenabrechnung per E-Mail. Ist das überhaupt bindend, bzw. rechtmäßig oder kann ich die ignorieren? P.S. siehe Bilderanhang
Antworten (8)
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2Antwort von
PadriPadri
@didendat: Kann es sein, dass Sie die falsche Nebenkostenabrechnung hier mit Bild angezeigt haben? Laut Text "Wir werden in 2010 die Balkonsanierung angehen..." lässt deuten, dass Sie diese Abrechnung Ende 2009 bekommen haben.
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2Antwort von
XtraDryXtraDry
Eine Nebenkostenabrechnung muss nur in Textform erfolgen, sie wäre also sogar theoretisch per SMS rechtens und bindend, also auch per EMail. Allein das Problem der Beweisbarkeit des Zugangs bleibt...
Allerdings hätte diese Abrechnung spätestens am 31.12.09 eintreffen müssen...
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didendat Soweit, so gut. Angenommen, ich öffne die Nachricht erst am 01.01. quasi 5 nach 00:00 Uhr, dann habe ich sie also nicht rechtzeitig (für den Vermieter) geöffnet und er geht leer aus?!
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EinzelfahrerEinzelfahrer Mal angenommen, eine mail reicht wirklich - dann ist es egal, wann Du sie öffnest, entscheident ist, wann Du sie erhalten hast. Beim Brief reicht es auch, dass er angekommen ist, wenn Du ihn zu lässt und nicht liest, kann der Vermieter nichts dafür.
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XtraDryXtraDry Es geht um den ZUGANG (in den eigenen Machtbereich), wann Du sie öffnest ist dafür völlig unerheblich...
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Die von dir eingestellte Abrechnung ist für 2008 und vom 31.12.2009, ist also völlig ohne jegliche Relevanz. Es werden für 2010 höhere Forderungen geltend gemacht, ist auch ohne Relevanz. Oder hast du nur die falsche Abrechnung eingestellt? Liegt eine solche für 2010 vor? Nur diese wäre noch diskutabel, falls bis 31.12.2011 zugestellt.. Schreib bitte noch konkretes zusätzlich.
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PadriPadri Ich vermute auch, dass die falsche Abrechnung hier eingestellt wurde.
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anitarianitari Ich vermute auch, dass die falsche Abrechnung hier eingestellt wurde.
Entweder das ODER die Abrechnung ist Fragesteller fristgerecht am 31.12.2009 zugegangen und der Vermieter macht sein Forderung geltend, z. B. per Mahnbescheid;-)
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1Antwort von
EinzelfahrerEinzelfahrer
Ich lese da für 2008 - die ist absolut hinfällig, die Nebenkostenabrechnung muss spätestens am 31. 12. des Folgejahres vorliegen, sonst brauchst Du nicht nachzuzahlen, hast aber Anspruch auf Rückzahlungen.
Sollte das nur ein Beispiel gewesen sein und Du eine aktuelle für 2010 vorliegen haben:
Es fehlt die Aufschlüsselung der einzelnen Positionen, kann aber sein, dass diese auf dem Anhang ist.
Grundsätzlich gelten bei Gericht emails nicht als rechtswirksam zugestellt, wenn also vor dem 01. 01. kein richtiger Brief mehr kommt - kein Anspruch auf Nachzahlung.
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XtraDryXtraDry Das ist eine sehr praktische Sichtweise und stellt allein auf die Beweisbarkeit des Zugangs ab. Theoretisch gilt eine EMail genauso wie eine Brief etc., bei rechtzeitigem Zugang besteht somit auch eine Nachzahlungspflicht...
Auf Deutsch: Man braucht nicht zahlen, muss dafür aber lügen und betrügen. Wer das will, bitte....
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meister61meister61
solange der Vermieter den rechtzeitigen Zugang, also bis 31. Dezember des Jahres 16:00 Uhr, beweisen kann, ist das ausreichend.
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Interessant wäre zu wissen zu welchem Jahresende er Dir die Abrechnung per E-Mail zugeschickt hat.
Zum Ende des jetzigen Jahres, zum Jahresende 2010 oder zum Jahresende 2009?
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goetzschlimmegoetzschlimme
Ich würde es nicht Ignorieren aber du kannst eine detailierte Abrechnung mit Belegen anfordern und dieses würde ich tun.
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MondlachenMondlachen
Würde noch einmal persönlich nachfragen. Eigentlich werden solche Schreiben auf dem Postweg verschickt und nicht über das Internet. W+ürde bei einem Rechtsstreit vor Gericht nicht rechtskräftig sein. Außerden ist keine explizite Auflistung der Positionen ersichtlich. Ein persönlicher Telefonanruf beim Vermieter würde schon Klarheit verschaffen. Wenn diese Forderungen nicht nachvollziehbar sind kann auch ein Wiederspruch eingelegt werden. Dieses Schreiben würde ich aber immer über den Postweg als Einschreiben mit Rückschein versenden.
Das ist korrekt. Das war nur eine Beispielabrechnung.
Damit sind natürlich die, die hier geantwortet haben, irritiert worden. Es ist dann also ganz klar nicht so, dass die Abrechnung ignoriert werden kann! Die Abrechnung ist gültig. Auf Wunsch kann man dem Vermieter natürlich mitteilen, dass man sie gerne per Post haben möchte. Das wäre auch für den Vermieter ein mehr sicherer Weg. Eine Nachzahlung muss demnach gezahlt werden nach 4wöchiger Prüfungsfrist.