Ab welchem Zeitpunkt? Wie lange hat man Zeit die Frist einzuhalten?
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Bemessung der Frist der Kündigungsschutzklage?
Frage von
hoppsasa
Antworten (6)
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1Antwort von
Page23 ab Kündigungsdatum... drei Wochen
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0Antwort von
bitmapbitmap
''innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung''
http://www.buzer.de/gesetz/5503/a75441.htm
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0Antwort von
zickenfredzickenfred
sofort
Kommentar von
bitmapbitmap nö.
Kommentar von
GerdaGGerdaG falsch, zickenfred.
Diese Frage
''ab Kündigungsdatum''
Das ist auch nicht so ganz richtig.
Welches Datum auf der Kündigung steht, spielt keine Rolle. Es kommt drauf an, wann die Kündigung zugegangen ist.
ja sorry hast recht... laut KschG §4 Abs.1 innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.. :-)