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Bemessung der Frist der Kündigungsschutzklage?

Frage von hoppsasa hoppsasa

Ab welchem Zeitpunkt? Wie lange hat man Zeit die Frist einzuhalten?

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von sweetymo sweetymo

    Immer ab Zustellung der Kündigung. Ab diesem Zeitpunkt drei Wochen.

  • 2
    Antwort von zyron zyron

    ab erhalt der kündigung ...3 wochen

  • 1
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    21 Tage ab Zustellung.

  • 1
    Antwort von Page23 Page23

    ab Kündigungsdatum... drei Wochen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''ab Kündigungsdatum''

    Das ist auch nicht so ganz richtig.

    Welches Datum auf der Kündigung steht, spielt keine Rolle. Es kommt drauf an, wann die Kündigung zugegangen ist.

    Kommentar von Page23 Page23

    ja sorry hast recht... laut KschG §4 Abs.1 innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung.. :-)

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung''

    http://www.buzer.de/gesetz/5503/a75441.htm

  • 0
    Antwort von zickenfred zickenfred

    sofort

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    nö.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    falsch, zickenfred.

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