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Belohnung fürs Zurückbringen einer vermissten Katze?

Frage von frieseur frieseur

Eine Freundin von mir ist eine Katze zugelaufen. Die eigentliche Besitzerin hatte auf einem Suchblatt eine Belohnung von 100 Euro versprochen für denjenigen, der das Tier zurück bringt. Als meine Freudin jetzt die Katze zurückgebracht hat, hat die Besitzerin ihr Versprechen allerdings nicht eingehalten und keinen Cent gezahlt. Ist das okay, oder könnte man sie zur Zahlung zwingen?

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Antworten (10)

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    Antwort von stengel stengel

    Ich habe neulich gelesen, dass so ein Suchzettel als Urkunde betrachtet wird und die Verfasserin daher auch verpflichtet ist, die versprochene Summe zu zahlen.

    Kommentar von jotde01 jotde01jotde01

    würde ich begrüßen, denn wer schon etwas auslobt sollte auch dazu stehen.

  • 5
    Antwort von tradaix tradaix

    Hast Du noch ein Suchblatt mit der Belohnung als Beweis? Wenn ja, dann drohe ihr mit einer Strafanzeige (§ 263 StGB - Betrug).

    ► Wichtiger Hinweis im Profil beachten, erreichbar über Klick auf "tradaix" (Antwortleiste)!

  • 5
    Antwort von albundysohn albundysohn

    Ich würde darauf bestehen, da sie ja von sich aus eine Belohnung ausgeschrieben hat.

  • 4
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Natürlich.

    Auslobungen sind einzuhalten. Es besteht ein Rechtsanspruch. Geld unter Fristsetzung schriftlich einfordern. Wenn danach kein Eingang, Klage erheben. Zuständig ist das Amtsgericht.

    Du kannst auch erst einmal einen Mahnbescheid veranlassen.

  • 1
    Antwort von Tremor Tremor

    ich hätte ein problem damit , wenn ich in solch einem fall auch noch eine belohnung annehmen sollte. versetz dich mal in die lage, du hättest ein tier das verschwindet.... man sollte nicht für jede gute tat eine belohnung fordern. ich würd sie auch nicht annehmen wenn sie mir angeboten würde

    Kommentar von albundysohn albundysohnalbundysohn

    Die Belohung wurde nicht gefordert, sondern ausgeschrieben. Die soll halt auf ihr Vieh etwas besser aufpassen, anstatt eine Belohnung auszuschreiben und sie nicht zu bezahlen

    Kommentar von Tremor TremorTremor

    das ist deine meinung, wie ich schon sagte ich würd sie auch nicht annehmen wenn sie "ausgeschrieben" war. die meisten leute lieben ihr um es mal in deiner sprache zu sagen "vieh".

    Kommentar von albundysohn albundysohnalbundysohn

    Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zun tun. Man hält sich grundsätzlich an Versprechen

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    Antwort von Baiana Baiana

    Ich hoffe nicht, dass das möglich ist! Schön, dass die Katze wieder bei ihrer Besitzerin ist! Natürlich ist es nicht schön, dass das erst angekündigt, dann aber nicht eingehalten wird - dennoch: Deine Freundin hat die Katze doch zurückgebracht, weil sie ein guter Mensch ist und nicht wegen des Geldes!

    Kommentar von Kaldex KaldexKaldex

    Aber die Katzenbesitzerin hat gelogen, evt. sogar betrogen! Das sollte man nicht durchgehn lassen ...

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    Antwort von combothomas combothomas

    Zettel aufheben und noch mal nachfragen... die nächsten tage, Da die Frau bei der rückgabe der katze, siche keine gedanken uns Geld genacht hat... ich würde noch mal nachfragen...

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    Antwort von Herold Herold

    Das wäre etwas sehr fies von der Katzenbesitzerin und zeugt von schlechtem Charakter. Ich würde sie in jedem Fall darauf ansprechen und ihr Ihr eigenes Angebot (zur Sicherheit als Kopie) unter die Nase halten.

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    Antwort von rhondablue rhondablue

    Sie könnte es theoretisch versuchen, aber ich denke, es wird nicht klappen, so eine Schuld einzuklagen. Aber sie könnte sich noch ein letztes Mal schriftlich an die Katzen-Besitzerin wenden, und wenn das nicht fruchtet: Es gibt fast in jeder Tageszeitung eine Rubrik, in der man irgendetwas belobigt oder anprangert. Ich würde die Redaktion mal anrufen.

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    Antwort von MyLoveForever MyLoveForever

    Hmmm man könnte die Beitzerin ja evt einfach mal ganz höflich drauf ansprechen... Vielleicht war sie nur so hin und weg ihre Katze endlich wieder zu haben und hat es daher voll vergessen...

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