Frage von akinom123 27.07.2010

Beleuchtung vom Hausflur Mietersache??

  • Hilfreichste Antwort von wunhtx 27.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du darfst die Sicherung nicht abschalten, egal wie viele Meinungen dies bejahen.

    Du haftetst für jeden einzelnen Sturz persönlich und Deine Versicherung wird nicht zahlen.

    Wenn der VM Gemeinschaftsstrom abrechnet kann dies auch für die Heizung sein.

    Nun ist zuerst einmal zu prüfen, ob Treppenhaus und Aussenbeleuchtung auf Dich laufen.

    Wenn ja, wie Du festgestellt hast, hast Du gegenüber dem VM einen Anspruch auf Schadenersatz.

    Dieser liegt pro Jahr etwa um die 50 €.

    Fordere den VM auf, den Strom der Aussenbeleuchtung und des Treppenhauses von Deinem Zähler abzuklemmen oder den Verbrauch mit einem Zwischenzähler zu messen und an Dich die Kosten in voller Höhe zu erstatten

    Die so erstatteten Kosten werden dann in der Abrechnung auf alle Mieter umgelegt.

    Fordere diesem Betrag rückwirkend ( 3 Jahre ) wegen der Verjährung.

  • Antwort von walterdealeman 27.07.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Natürlich muss der Strom für die Treppenhausbeleuchtung e.t.c. zur Abrechnung einen besonderen Zähler haben, damit die Kosten umgelegt werden können und du nicht die Gesamtkosten bezahlen musst. Spreche den Vermieter darauf an. Nein, du kannst die Sicherung nicht einfach rausschrauben, dieses kann zum Beispiel zu Unfällen im Treppenhaus führen.

  • Antwort von Vince205 27.07.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nö darfste nich, red einfach mit deinem Vermieter, fertig.

  • Antwort von Dorfrocker 27.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Darfst Du.Denn als Mieter mußt Du nicht damit rechnen,daß die Außen-und Treppenbeleuchtung über Deinen Sicherungskasten und schon garnicht über Deinen Zähler läuft.Da muß sich Dein vermieter schon eine gewaltige Rübe machen.Denn eigentlich müßtest DU ja dann von den anderen Mietern Stromgeld kriegen.Und dazu braucht´s einen Zähler,um das genau aufschlüsseln zu können.Schalt ab.Der Vermieter muß sich kümmern.

  • Antwort von Volker13 27.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Dann melde es dem Vermieter!

  • Antwort von JesterR 27.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    rechtens ist es nicht, dass du für den gemeinschaftsraum, egal ob flur oder außenbereich, allein aufkommen musst. in ordnung wäre es z.b. wenn die anderen mietparteien dafür einen ausgleich an dich zahlen würden. ich würde da auf jeden fall mit deinem vermieter drüber sprechen. evtl. muss deine miete deswegen anteilig gesenkt werden.

    abschalten darfst du die beleuchtung aus sicherheitsgründen nicht.

  • Antwort von Sony86 27.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ich denke mal nicht aber du must die kosten auch nict zahlen Geh damit mal zum Vermieter und kläre das Abstellen ist Glaub mal nicht Erlaubt

  • Antwort von Sony86 27.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ich denke mal nicht aber du must die kosten auch nict zahlen Geh damit mal zum Vermieter und kläre das Abstellen ist Glaub mal nicht Erlaubt

  • Antwort von Paula1234 27.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    nee, das kannste natürlich nicht, stell dir vor, da fällt einer, weil das Flurlicht nicht geht, aber setz dich umgehend mit deinem Vermieter in Verbindung und mach ordentlich Druck ...

  • Antwort von guterwolf 28.07.2010

    Du schreibst ganz einfach deinen Vermieter an und teilst ihm mit, dass du festgestellt hast, dass der Strom für die Außenbeleuchtung über deinen Sicherungskasten gesichert ist und du davon aus gehst, dass auch der Strom dafür über deinen Zähler läuft. Er soll das abschaffen, ansonsten machst du die Sicherung raus.

    Was die fehlenden NK-Abrechnungen an geht, ist es immer das gleiche: woher weißt du denn, dass du nachzahlen musst??? Wenn dein Vermieter so ein gewiefter Geschäftsmann ist, wird er sicherlich nicht deine Kosten tragen.

    Wahrscheinlicher ist, dass du eine Rückzahlung bekommst und diese durch Nichtberechnung der NK dir verloren geht.

    Mach dich mal schlau wie lange du eine Berechnung nachfordern kannst und wie lange zurück dir eine Überzahlung ggf. zusteht.

    Eine Nachzahlung kann dein Vermieter nur fordern wenn für das Jahr 2009 eine fällig wäre.

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