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Beleuchtung vom Hausflur Mietersache??

Frage von akinom123 akinom123

Hab Festgestellt das der Strom vom Gemeinschaftsflur (3Mietparteien) und Außenbeleuchtung(Haustür) über meinen Sicherungskasten läuft. Nun gehe ich davon aus das der Strom also auch über meinen Zähler läuft. Ist dieses Rechtens??? (Wir bezahlen auch Gemeinschaftsstrom an den Vermieter.). durch blöden Zufall bin ich dahinter gekommen. Auf meinem Sicherungskasten steht "draussen" damit ist der Stromkreis auf meinem Balkon gemeint (dachte ich) nun stelle ich aber fest das auch der Flur und die Außenbeleuchtung mit angeschlossen ist. Darf ich nun einfach die Sicherung ausschalten???

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Antworten (10)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von wunhtx wunhtx

    Du darfst die Sicherung nicht abschalten, egal wie viele Meinungen dies bejahen.

    Du haftetst für jeden einzelnen Sturz persönlich und Deine Versicherung wird nicht zahlen.

    Wenn der VM Gemeinschaftsstrom abrechnet kann dies auch für die Heizung sein.

    Nun ist zuerst einmal zu prüfen, ob Treppenhaus und Aussenbeleuchtung auf Dich laufen.

    Wenn ja, wie Du festgestellt hast, hast Du gegenüber dem VM einen Anspruch auf Schadenersatz.

    Dieser liegt pro Jahr etwa um die 50 €.

    Fordere den VM auf, den Strom der Aussenbeleuchtung und des Treppenhauses von Deinem Zähler abzuklemmen oder den Verbrauch mit einem Zwischenzähler zu messen und an Dich die Kosten in voller Höhe zu erstatten

    Die so erstatteten Kosten werden dann in der Abrechnung auf alle Mieter umgelegt.

    Fordere diesem Betrag rückwirkend ( 3 Jahre ) wegen der Verjährung.

    Kommentar von akinom123 akinom123akinom123

    ganz sicher??? das hört sich interessant an.

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    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Natürlich muss der Strom für die Treppenhausbeleuchtung e.t.c. zur Abrechnung einen besonderen Zähler haben, damit die Kosten umgelegt werden können und du nicht die Gesamtkosten bezahlen musst. Spreche den Vermieter darauf an. Nein, du kannst die Sicherung nicht einfach rausschrauben, dieses kann zum Beispiel zu Unfällen im Treppenhaus führen.

    Kommentar von Dorfrocker DorfrockerDorfrocker

    Und wenn er das nicht weiß,daß die Beleuchtung da dran hängt?!

    Kommentar von walterdealeman walterdealemanwalterdealeman

    Wenn das Licht im Treppenhaus nicht funktioniert, wird er jemanden beauftragen den Fehler zu suchen und ein Elektriker kann herausfinden wo der Fehler liegt.

    Kommentar von akinom123 akinom123akinom123

    also.. die Ausenbeleuchtung ist mit einem Bewegungsmelder verbunden,diesen kann man vom Hausflur an und aus schalten. Also ist die Ausenbeleuchtung nicht immer an. Da die Sicherung auch zu meinem Wohnungsflur gehört, werde ich einfach behaupten ICH hab die Sicherung ausgestellt weil meine Lampe im Flur kaputt ist....(ist sie wirklich!!) und wie bitte??? warum läuft der Hausflur über meinem Kasten??? will mich einfach dumm stellen. Der Vermieter weiß das mit Sicherheit. er ist Geschäftsmann durch und durch, und hat sich schon andere Dinge erlaubt...

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Der VM hat hier zwar die Verpflichtung, dass niemand stürzt, Licht vorzuhalten, aber weenn Du ohne Klärung nun einfach "abdunkelst" hast Du, wenn es zu Unfällen kommt, den Schaden.

    Kommentar von akinom123 akinom123akinom123

    woher soll ich den wissen das der Flur und Ausenbeleuchtung zu mir gehört. steht doch nicht an dem Kasten.

    Kommentar von Dorfrocker DorfrockerDorfrocker

    Wie schon gesagt,er weiß es ja gar nicht.Ist aber alles ein wenig schräg,die Sache.

  • 2
    Antwort von Vince205 Vince205

    Nö darfste nich, red einfach mit deinem Vermieter, fertig.

    Kommentar von Dorfrocker DorfrockerDorfrocker

    In meiner Wohnung darf ich doch die Sicherung abschalten,wie ich will,oder?!

  • 1
    Antwort von Dorfrocker Dorfrocker

    Darfst Du.Denn als Mieter mußt Du nicht damit rechnen,daß die Außen-und Treppenbeleuchtung über Deinen Sicherungskasten und schon garnicht über Deinen Zähler läuft.Da muß sich Dein vermieter schon eine gewaltige Rübe machen.Denn eigentlich müßtest DU ja dann von den anderen Mietern Stromgeld kriegen.Und dazu braucht´s einen Zähler,um das genau aufschlüsseln zu können.Schalt ab.Der Vermieter muß sich kümmern.

    Kommentar von akinom123 akinom123akinom123

    wir haben hier seit 8Jahren keine Nebenkostenabrechnung mehr bekommen... ich hab aber auch angst danach zu fragen, was ist wenn ich nachzahlen muß. Deshalb will ich mich mit dem Strom auch so dumm stellen. Da sein Sohn über mir wohnt, wird es wohl bald auffallen das im unteren Flur kein Licht mehr geht(das Licht im Treppenhaus geht noch, deshalb kann ich mir nicht vorstellen das einer sich verletzt.

    Kommentar von akinom123 akinom123akinom123

    wir haben hier seit 8Jahren keine Nebenkostenabrechnung mehr bekommen... ich hab aber auch angst danach zu fragen, was ist wenn ich nachzahlen muß. Deshalb will ich mich mit dem Strom auch so dumm stellen. Da sein Sohn über mir wohnt, wird es wohl bald auffallen das im unteren Flur kein Licht mehr geht(das Licht im Treppenhaus geht noch, deshalb kann ich mir nicht vorstellen das einer sich verletzt.

    Kommentar von Dorfrocker DorfrockerDorfrocker

    Nachzahlen is nich,Du müßtest Geld wiederkriegen.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Dann melde es dem Vermieter!

  • 1
    Antwort von JesterR JesterR

    rechtens ist es nicht, dass du für den gemeinschaftsraum, egal ob flur oder außenbereich, allein aufkommen musst. in ordnung wäre es z.b. wenn die anderen mietparteien dafür einen ausgleich an dich zahlen würden. ich würde da auf jeden fall mit deinem vermieter drüber sprechen. evtl. muss deine miete deswegen anteilig gesenkt werden.

    abschalten darfst du die beleuchtung aus sicherheitsgründen nicht.

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    Antwort von Sony86 Sony86

    ich denke mal nicht aber du must die kosten auch nict zahlen Geh damit mal zum Vermieter und kläre das Abstellen ist Glaub mal nicht Erlaubt

  • 1
    Antwort von Sony86 Sony86

    ich denke mal nicht aber du must die kosten auch nict zahlen Geh damit mal zum Vermieter und kläre das Abstellen ist Glaub mal nicht Erlaubt

  • 1
    Antwort von Paula1234 Paula1234

    nee, das kannste natürlich nicht, stell dir vor, da fällt einer, weil das Flurlicht nicht geht, aber setz dich umgehend mit deinem Vermieter in Verbindung und mach ordentlich Druck ...

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Du schreibst ganz einfach deinen Vermieter an und teilst ihm mit, dass du festgestellt hast, dass der Strom für die Außenbeleuchtung über deinen Sicherungskasten gesichert ist und du davon aus gehst, dass auch der Strom dafür über deinen Zähler läuft. Er soll das abschaffen, ansonsten machst du die Sicherung raus.

    Was die fehlenden NK-Abrechnungen an geht, ist es immer das gleiche: woher weißt du denn, dass du nachzahlen musst??? Wenn dein Vermieter so ein gewiefter Geschäftsmann ist, wird er sicherlich nicht deine Kosten tragen.

    Wahrscheinlicher ist, dass du eine Rückzahlung bekommst und diese durch Nichtberechnung der NK dir verloren geht.

    Mach dich mal schlau wie lange du eine Berechnung nachfordern kannst und wie lange zurück dir eine Überzahlung ggf. zusteht.

    Eine Nachzahlung kann dein Vermieter nur fordern wenn für das Jahr 2009 eine fällig wäre.

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